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Spannungsfall zwischen Messeinrichtung und Anschlusspunkt des Verbrauchsmittels

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    Spannungsfall zwischen Messeinrichtung und Anschlusspunkt des Verbrauchsmittels

    Hi,

    ich habe eine kurze Frage wegen dem zulässigen Spannungsfall i. H. v. 3%. Laut TAB ist die Leitung zum Stromkreisverteiler für 63 A zu dimensionieren. Wenn der Hausanschluss nun z. B. 3x 35A hat, ist der zulässige Spannungsfall auf dieser Teilstrecke (Messeinrichtung -> Stromkreisverteiler) dann für 63 A oder für 35 A zu berechnen/einzuhalten?

    Viele Grüße
    Semir

    Titel vor Edit: Spannungsfall zwischen Zähler und Verbraucher

    Zuletzt geändert von oyster; 06.04.2018, 16:17.

    #2
    Was soll in deinem Fall der Verbraucher sein? Ich bin mir eigentlich sicher das das keine Arbeit für Dich ist!

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      #3
      Der Verbraucher ist doch nicht relevant für die Beantwortung der Frage. Norm-konform heißt es natürlich "Anschlusspunkt des Verbrauchsmittels". Laut DIN 18015 ist der Bemessungsstrom der jeweils vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung für die Berechnung des Spannungsfalls zu Grunde zu legen. Soweit so klar und logisch. Imo beißt sich das aber trotzdem mit der Forderung lt. TAB. Zitat: "In Wohngebäuden werden nach DIN 18015-1 die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum Schutz bei Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A zugeordnet werden können." Letzteres gilt ja unabhängig von der tatsächlichen Absicherung. Meiner Meinung nach müsste man auch bei niedrigerer Absicherung entsprechend mit den "fiktiven" 63 A rechnen, man könnte es ja in Zukunft (z. B. durch Upgrade des Anschlusses) ausnutzen. Letzteres wird vermutlich auch der Hintergrund der Forderung inder TAB sein.
      Zuletzt geändert von oyster; 06.04.2018, 16:19.

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        #4
        Hallo Oyster,
        da du einen Netzanschlussvertrag mit deinem Energieversorger abschließt, ist auch die TAB mit allen Klauseln Vertragsbestandteil. Da diese dir vorschreibt - wie du ja auch schon selbst daraus zitiert hast - eine Leitung auswählen musst, der eine Überstromschutzeinrichtung mit 63A zugeordnet werden kann (wenn auch zukünftig), ist der Spannungsfall natürlich auf die 63A zu berechnen und nicht auf eventuelle 35A, weil man damit offensichtlich hinkommt.
        Ferner wird es aus Selektivitätsgründen schon kaum möglich sein, 35A Sicherungen in den Hausanschlusskasten einzusetzen, da es sonst schon schwierig wird, eine oder mehrere gegebenenfalls geplante Unterverteilung schutztechnisch selektiv zu staffeln.
        Da es hier um die Errichtung einer Elektroanlage handelt, wird dir aber der konzessionierte Elektriker vor Ort vermutlich gleiches sagen.

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          #5
          Lt. DIN 18015 Teil 1 zwischen Zähler und Verbraucher 3% (lt. Norm... )

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            #6
            Danke tsb2001

            Zitat von Chegger Beitrag anzeigen
            Lt. DIN 18015 Teil 1 zwischen Zähler und Verbraucher 3% (lt. Norm... )
            Habe ich ganz oben ja auch schon geschrieben, das war aber auch nicht die Frage.

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              #7
              Das steht doch eigentlich in deiner TAB bzw. auch in der DIN so drin...
              https://www.stromnetz.berlin/de/inst...unterlagen.htm

              (3) In Wohngebäuden werden nach DIN 18015-1 die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum Schutz bei Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A zugeordnet werden können.

              Die komplette Berechnung muss auf 63A ausgelegt sein. Also minimaler Strom von 63A, Spannungsfall mit 63A........

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                #8
                Zitat von oyster Beitrag anzeigen
                Danke tsb2001



                Habe ich ganz oben ja auch schon geschrieben, das war aber auch nicht die Frage.
                Das ist aber die Antwort. s. Antwort vento66

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                  #9
                  Zitat von Chegger Beitrag anzeigen

                  Das ist aber die Antwort. s. Antwort vento66
                  Eigentlich nicht. Die Antwort ist die Antwort von tsb2001. Alles andere war nicht zielführend. Und wenn du schon auf Normen verweist, dann bitte auch richtig. Die Norm spricht vom "Anschlusspunkt des Verbrauchsmittels" und nicht vom Verbraucher.

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