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Erdung vom Netzwerkschrank an Wohnungsverteiler?

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    Erdung vom Netzwerkschrank an Wohnungsverteiler?

    Moin Ihr Lieben,

    und nochmal das Thema Erdung, diesmal etwas weniger dramatisch. Mit Installation unserer Netzwerktechnik in einem eigenen Schrank (12HE) und dort Auflegen der Cat7-Installationsleitungen auf eine Patchbay entsteht natürlich auch die Verpflichtung, den gesamten Schrank und alle darin verbauten Geräte zu erden.

    Der Netzwerkschrank steht im 1. OG, die Erdungsschiene ist im Keller auf der anderen Seite des Hauses verbaut. Das wären direkt zur Erdungsschiene ca. 16m quer durch bereits fertig gestellte Räume (Stemmen, Decke auf).

    Einen Raum vom Schrank entfernt hängt aber die Unterverteilung für das OG. Diese Unterverteilung ist mit einer NYY-J Leitung 5adrig mit einem Außendurchmesser von ca. 2cm, also schätze ich mal 5x6mm2, direkt mit dem Hausanschlusskasten im Keller verbunden. Der Hausanschlusskasten wiederum mit der Erdungsschiene. Die Leitungslänge Unterverteilung <--> Hasuanschlusskasten beträgt ca. 8m.

    Nun die Frage: Dass die Erdung einer Steckdose selbst mit 1.5mm2 nicht reicht, ist klar. Aber kann ich jetzt eine 4mm2 oder meinetwegen 6mm2-Leitung Grün/Gelb vom Netzwerkschrank zur Unterverteilung im OG legen? Oder muss ich zwangsläufig vom Netzwerkschrank direkt an die Erdungsschiene im Keller?

    Unser Elektriker ist immer sehr vorsichtig mit Aussagen zu Netzwerktechnik etc und hat auch eine recht lange Vorlaufzeit für Termine. Deshalb würde ich gerne ein wenig vorbereitet in das Gespräch gehen (auch wegen dem zweiten Erdungsthem, ist unten verlinkt). Also wäre das in Ordnung?
    Hallo ihr Lieben, ich stehe gerade recht panisch vor einer Frage: In wie fern muss ein auf dem Grundstück stehender Gastank gerdet/an den Potentialausgleich angeschlossen werden? Hintergrund: Wir haben mangels Anschluss an das Gasnetz seit Januar einen 6000l-Gasttank 8m vom Haus entfernt unter einem Baum
    Zuletzt geändert von wennderbiber; 12.07.2018, 23:11. Grund: Es heißt Leitung, nicht Kabel

    #2
    Richtig wäre ein CU 16mm2 zum Hauptpotentialausgleich. Wenn nicht anders möglich, geht auch die UV. Aber kein 1.5 oder 2.5mm2 verwenden

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      #3
      In den Schrank kommt eine 24er Patchbay. Als Geräte eine USV von APC mit 1400VA, eine Synology-Station, eine Fritzbox, ein Ubiquity-POE-Switch und eine Ubiquity Security Gateway, also keine wahnsinnig Strom ziehenden.

      Ich würde jetzt den Switch, alle Teile des Netzwerkschrankes und die Patchbay per Erdungsschiene erden und an diese dann mit einer Erdungsleitung zur Unterverteilung gehen.

      Wenn ich mit 6mm2 vom Hausanschluss zur Unterverteilung gehe, wäre eine 6mm2-Erdungsleitung ausreichend, oder? (Anschließen lasse ich das definitiv den Eli, ich möchte nur vorbereitet sein).

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        #4
        Zitat von Chegger Beitrag anzeigen
        Richtig wäre ein CU 16mm2 zum Hauptpotentialausgleich. Wenn nicht anders möglich, geht auch die UV. Aber kein 1.5 oder 2.5mm2 verwenden
        Ein 4mm² ist für einen Serverschrank ausreichend.
        Ein Serverschrank fällt unter den zusätzlichen Potentialausgleich und hier reicht im Gegensatz zur Wasser oder Gasleitung ein 4mm².
        Und sorry, ein Potentialausgleich über eine UV ist in meinen Augen Pfusch.

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          #5
          Dann erkläre mal, wie er in einer Wohnung zum Potentialausgleich kommen soll, wenn er das Treppenhaus nicht öffnen darf, an der Fassade nicht entlang legen darf und es vermutlich keine leer Verrorhung gibt? Das verteilen des PE über Wasser und Gas Leitungen ist meines Wissens nach nämlich auch nicht statthaft?
          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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            #6
            BadSmiley ...
            So wie er in dem anderen Beitrag geschrieben versteh ich das eher so, als das es sein Haus ist und es nur um die Wohnung geht.
            Und nur weil er die anderen Räume bereits fertig hat und nun so zum wurschteln anfängt soll dann alles besser sein?
            Als nächstes, hier ne Aussage zu treffen, das ein 16mm² zur UV richtig wäre, der aber dann nur über Umwege mit nem 6mm² zur Haupterdungsschiene weitergeführt wird?
            Edit: Meinte damit jetzt nicht dich.
            Zuletzt geändert von Alexander79; 14.07.2018, 07:46.

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              #7
              Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
              Dann erkläre mal, wie er in einer Wohnung zum Potentialausgleich kommen soll, wenn er das Treppenhaus nicht öffnen darf, .....
              Jaja der Treppenraum.
              da verlegen die EFK ihre Leitungen doch am lieben. Gerne in einem Aufputzkanal!
              Zuletzt geändert von RBender; 14.07.2018, 08:09.

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                #8
                Wobei eine Erdung in vielen Bereichen nicht gewünscht bzw. erforderlich ist, es gibt genügend installierte UTP-Anlagen...
                Aber ich nehme weiterhin mein CU 16mm² - ihr könnt ja bei 4mm² bleiben.

                Ach ja - Frankreich wird WELTMEISTER!!

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                  #9
                  Zitat von Chegger Beitrag anzeigen
                  Ach ja - Frankreich wird WELTMEISTER!!
                  Von der Erdung versteh' ich nix, aber in dem Punkt hattest du wohl Recht

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                    #10
                    Moin ihr Lieben,

                    es ist tatsächlich unser Haus komplett, wir können die Leitung also legen wie wir wollen. Einschränkung sind dabei nur die Räume, in denen bereits im OG Estrich mit Fußbodenheizung liegt - da kommen wir nicht mehr durch. Und die Räume im EG, in denen die Decke bereits fertig ist.

                    Wir werden jetzt als Kompromiss einmal quer durchs Haus 10mm2 direkt zur Potentialausgleichsschiene im Keller legen - da wird wohl noch ein neues Kabelrohr in den Keller notwendig. Da wir heute erfahren haben, dass es selbst in unserer Alleinlage DSL zu geben scheint, wollen wir sowieso den Amt-Anschluss im Keller reaktivieren, da kann dann das Kabel in das gleiche Rohr und es macht doppelt Sinn.

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                      #11
                      Zitat von Chegger Beitrag anzeigen
                      Richtig wäre ein CU 16mm2 zum Hauptpotentialausgleich. Wenn nicht anders möglich, geht auch die UV. Aber kein 1.5 oder 2.5mm2 verwenden
                      1. Nach DIN VDE 0100-540:2024-06 ist für Schutz- und Funktionspotenzialausgleich als Mindestquerschnitt von 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) gefordert.
                      2. Bei Ableitströmen > 10 mA ist ein Mindestquerschnitt von 10 mm² Cu fällig und dieser Querschnitt ist auch in DIN VDE 0855-300:2018-08 für Funksende-/-empfangsantennen (noch) als PA-Leiter gefordet.
                      3. Für den Anschluss an Haupterdungsschienen wird mind. 6 mm² Cu gefordert, was aber keinen Antennenbauer oder KNB wirklich kümmert.
                      4. Nach DIN VDE 0100-540 wäre ein PA-Anschluss eines Netzwerkschranks an der UV vorbehaltlich der Leiterquerschnitte der Zuleitung und 5-adriger Ausführung mit echtem PE zulässig, nach EN 50310 aber nur wenn die kryptische Tabelle 6 nicht berücksichtigt werden muss.
                      5. Im Gegensatz zu abgelösten Normausgaben lässt die für Antennensicherheit maßgebliche IEC 60728-11 Vermaschungen an den PE von Unterverteilungen nicht nur zu sondern empfiehlt sie ausdrücklich.
                      6. IEC 50310 benennt zwar den Mindestquerschnitt von 4 mm² Cu als Gestell-PA-Leiter bis 31 TE, jedoch nicht 2,5 mm². Komplex wird es, wenn Tabelle 6 gilt, die mit 16 mm² Cu bis 4 m Länge beginnt.
                      7. Wo die Tabelle 6 gilt ist unklar und umstritten und auch der im Umfang mönströse und heftig umstrittene Entwurf des geplanten Beiblatts 1 zu dieser Norm wirft in der aktuellen Form mehr Fragen als Antworten auf.
                      8. 10 mm² Cu übersteht lt. IEC 62305-1 auch einen seltenen LEMP mit 150 kA und 16 mm² Cu kann vorbehaltlich dafür konzipierter Verbinder sogar über 200 kA Blitzstrom ableiten.
                      9. Anstelle längst abgelöster Begriffe wie Hauptpotenzialausgleich und Potenzialausgleichsschiene (PAS) sollte man sich die schon lange gültigen Begriffe Schutzpotenzialausgleich und Haupterdungsschiene (HES) angewöhnen. Siehe Normenreihe DIN VDE 0100, erste Hinweise darauf sind bereits in DIN VDE 0618 Teil 1/08.89 nachzulesen.
                      10. Auch wenn DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 für Altbauten noch keine Pflicht sind, sollte man diese Normen m. E. bei Grundsanierungen von Elektroanlagen berücksichtigen und auch Überspannungsschutz der TK-Netze vorsehen.
                      11. Nach Blitzschutzzonenprinzip ist - auch auf Gebäuden ohne LPS - der PA von aus LPZ 0A ins Gebäude ein- oder ausgeführten Energie- und TK-Leitungen möglichst nahe der Gebäudeeinführung auszuführen.
                      12. Die Schirme Kabeln, die in Gebäude ein- oder ausgeführt werden, sollen möglichst nahe der Gebäudehülle in den Schutzpotentialausgleich der Gebäude einbezogen werden. Der PA der Erdkabel von BK-Netzen wird normativ auch erst am HÜP oder BVT toleriert, der vom Telekom-Netz ist ebenso gefordert, fehlt aber meist.
                      Das ist mal wieder eine der typischen Anfragen, bei der man sich fragen muss, ob der angeblich beauftragte Elektriker nur virtuell existiert.
                      Zuletzt geändert von Dipol; 01.09.2024, 21:59. Grund: Text-Aktualisierungen zu DIN VDE 0100-540:2024-06 und Verweis auf DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) Beiblatt 1 (Entwurf)

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