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Ein Typ2 ist ausreichend wenn es sich um eine Erdeinspeisung handelt und kein Blitzschutz vorhanden ist. Es darf auch keine Antennenanlage im Blitz Bereich installiert sein.
Wenn das nicht zutrifft muss ein Typ1 mit verbaut werden.
Im Bestandsbau bis 2016 eben nicht. Dort durfte ab 16mm² ein PEN verlegt werden. Also ist der HAK zwar am PA angeschlossen, in die Wohnung geht aber nu rein 4x16mm². So z.b. auch bei mir daheim... Ich habe zwischen Zähler -> Wohnung ca 12m Leitung. Also ist ein Typ 1 Ableiter im Keller eigentlich zu wenig? Muss ich mir fast nochmal in den DEHN unterlagen angucken. Im Kopf habe ich 8m Schutzwirkung, aber vorsichtig, gefährliches Halbwissen.
Sind aufjedenfall mehr. Müsste zwischen 10-15m liegen.
Das kann man alles so Pauschal nicht sagen.
Es kommt auf die Örtlichkeit und Schutzwirkung an. Man kann mit einem Typ 1 Ableiter ggf. Endgeräteschutz geben wenn es nah genug am Ableiter sitzt.
Die Regel lautet 1kV Spannungsabfall pro Meter Kabel.
Jetzt kommt es auf den Maximalen Pegel des nachgeschalteten Gerätes an. Endgeräte 1,5kV bis 2,5kV. Ich meine ein Typ 2 Ableiter ca 20kV und ein Typ 3 glaube 5kV. Müsste man jedoch nachschauen.
Der Dehn Planer sagt deshalb ein Typ 1 kann ein Typ 2 bis zu 15m Leitung schützen.
Ein Typ 2 und 3 sind es 5 Meter.
Berügsichtigt muss die Leitungsstrecke Phase-SPD-PE werden. Die fällt immer am endgerät ab und kann nicht terminiert werden. Deshalb sollte dies nicht über 1 Meter sein oder V Verdrahtung
Zuletzt geändert von larsrosen; 11.08.2018, 07:34.
Und dort auf Seite 229. Dann finde ich das Bild: Dehnplaner 229.JPG
Das entspricht dem Gefühl nach meiner Anlage. Allerdings ist meine Leitungslänger mit 12V ja geringer.. wobei, nach 12m zweigt meine Hauptleitung nochmal ab und fährt nochmal 4m in eine 2. UV.. also sind es doch wieder mehr als 15m. zur 2. UV.
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