Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. des neu geregelten Überspannugsschutzes, wie er vom VDE seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft ist:
Hintergrund meiner Frage: Ich habe im Oktober eine Wohnungsabnahme und möchte wissen, ob ich den Überspannungsschutz gegenüber dem Bauträger einfordern kann oder ob dieser sich auf die Übergangsfrist berufen kann?
Wie sehen das die Experten?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße
Andreas
ich habe eine Frage bzgl. des neu geregelten Überspannugsschutzes, wie er vom VDE seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft ist:
- DIN VDE 0100-443
- DIN VDE 0100-534
Hintergrund meiner Frage: Ich habe im Oktober eine Wohnungsabnahme und möchte wissen, ob ich den Überspannungsschutz gegenüber dem Bauträger einfordern kann oder ob dieser sich auf die Übergangsfrist berufen kann?
Wie sehen das die Experten?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße
Andreas
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