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Elektrohauptverteilung in 19" Schrankelementen

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    Elektrohauptverteilung in 19" Schrankelementen

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage an die Elektroninstallateure hier. Ich plane eine KNX Iinstallation in einem 19" Schrank. So weit so gut das ist ja jetzt nichts besonderes. Nun möchte ich aber die Hautpverteilung der Elektrik (Zähler, Solareinspeisung etc) ebenfalls in einen extra 19 Zoll Schrank installieren. Ist das laut VDE überhaupt zulässig oder muss die Hauptverteilung in einem zugelassen Verteilerkasten der fest in einer Wand installiert erfolgen. Wäre Klasse wenn ich hier dazu eine Auskunft bekommen würde.

    #2
    Sowohl das eine als auch das andere ist nicht zulässig. Tust du es dennoch wird dir im schlimmsten Fall kein Stromanschluss gewährt.

    Zählerinstallation TAB NAV , ELEKTROFachkraft!
    Bei solchen Fragen:
    Laien ist es verboten daran herumzuspielen ...
    Zuletzt geändert von Gast; 21.01.2019, 20:02.

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      #3
      Wenn es das Sindelfingen in D ist und der Schrank in Deinem laienzugänglichem EFH steht hast wohl keine Chance. In D gehört sowas in einen Verteilerschrank aufgebaut nach SKII.

      Die passenden Normen der VDE gibt es hier im Forum öfters mal zitiert.
      Ja das mit dem Nicht-Stromanschluss ist dann recht wahrscheinlich, da bekommst nen Lob vom EVU-Menschen wasn toller Schrank dann dreht er um und geht wieder unverrichteter Dinge.
      ----------------------------------------------------------------------------------
      "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
      Albert Einstein

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        #4
        Nur mal ne Frage dazu, warum muss das 19" sein?
        Zulässig ist das nicht, Es gibt keine entsprechenden Tragschienenmodule mit Abdeckungen für diese Schänke. Das kann nur ne riesen Bastelei werden, die wenn fertig, kaum billiger ist als ein Genormter und vor allem Zugelassener Verteilerschrank ist.
        Das zuständige EVU tut gut daran, die Abnahme zu verweigern.
        Für den Laien sei immer wieder gesagt: Hände weg von Strom

        (Schmunzelnd: Bewundernswert auf welche Ideen die Leute kommen)

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          #5
          Zitat von BauerHepf Beitrag anzeigen
          Ich plane eine KNX Iinstallation in einem 19" Schrank. So weit so gut das ist ja jetzt nichts besonderes.
          Echt, das ist nichts besonderes?

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            #6
            Zitat von McKenna Beitrag anzeigen
            Laien ist es verboten daran herumzuspielen ...
            Verboten sicherlich nicht. Wenn ich mich irre, bitte ich um die Gesetzesstelle. VDE und die Anschlussbedingungen der EVUs sind keine Gesetze. Allerdings hat - wie hier von einigen erklärt - der für dich zuständige Energieversorger das Recht, dir den Zähler zu verweigern, wenn der Anschluss nicht von einem von ihm konzessionierten Elektriker gemacht wurde. Somit verboten - nein, aber eben kein Stromanschluss. Oder überspitzt ausgedrückt: Ein hübsches Oligopol der lokalen Elektriker unter dem Deckmäntelchen der Anlagensicherheit.
            Wobei - wenn ich sehe, was Du da vorhast, dann hat es vielleicht doch eine gewisse Berechtigung.

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              #7
              Zitat von bkr Beitrag anzeigen

              Verboten sicherlich nicht. Wenn ich mich irre, bitte ich um die Gesetzesstelle. VDE und die Anschlussbedingungen der EVUs sind keine Gesetze. Allerdings hat - wie hier von einigen erklärt - der für dich zuständige Energieversorger das Recht, dir den Zähler zu verweigern, wenn der Anschluss nicht von einem von ihm konzessionierten Elektriker gemacht wurde. Somit verboten - nein, aber eben kein Stromanschluss. Oder überspitzt ausgedrückt: Ein hübsches Oligopol der lokalen Elektriker unter dem Deckmäntelchen der Anlagensicherheit.
              Wobei - wenn ich sehe, was Du da vorhast, dann hat es vielleicht doch eine gewisse Berechtigung.
              Gehts noch?
              Bei solchen Kommentaren hab ich echt keine Lust mehr , hier noch weiterzuschreiten. Wenn du sagst, es hat eine "gewisse Berechtigung" , dann übernehm mal auch die Verantwortung! Ich fass es nicht.....

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                #8
                Zitat von bkr Beitrag anzeigen
                Verboten sicherlich nicht. Wenn ich mich irre, bitte ich um die Gesetzesstelle.
                § 13 Abs. 2 NAV

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
                  § 13 Abs. 2 NAV
                  Danke. Sowas habe ich gesucht. Das Thema wurde hier ja durchaus schon öfters diskutiert, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass - obwohl da immer wieder nach einer Gesetzesstelle gefragt wurde - keiner mal auf diese Stelle hingewiesen hat. Somit ging ich in der Tat davon aus, dass es kein Verbot im Sinne einer Rechtsvorschrift gäbe. War offensichtlich ein Irrtum. Naja, immerhin darf man wenn ich den Text richtig lese, eine kaputte Glühbirne wohl noch selbst wechseln, so weit geht der vermutlich von der Elektrikerlobby inspirierte Gesetzestext noch nicht (Instandhaltungsmaßnahmen).

                  Eigentlich erstaunlich, was man in Baumärkten so alles kaufen darf, ohne eine Kopie seines Meisterbriefs und seiner Konzessionierung dabei zu haben..

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                    #10
                    Ja beim Bauschaum machen se sich fast in die Hose aber irgendwelche 3poligen LS oder D0 Sicherungen kannst frei Hand kaufen.
                    ----------------------------------------------------------------------------------
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                      #11
                      Manchmal muss man sich fragen ob Fachleute noch sinnvoll sind, wenn es doch schöne Bastellösungen gibt.
                      Wer bei dem EVU unterschreibt für den Zählereinbau, hat meines Wissens die Verantwortung für die Komplette Anlage das sie Fachgerecht und Sicher ist...….
                      Soll jeder für sich entscheiden ob er für so eine Anlage seinen "Kaiser Wilhelm" abgibt

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                        #12
                        Zitat von bkr Beitrag anzeigen
                        Naja, immerhin darf man wenn ich den Text richtig lese, eine kaputte Glühbirne wohl noch selbst wechseln, so weit geht der vermutlich von der Elektrikerlobby inspirierte Gesetzestext noch nicht (Instandhaltungsmaßnahmen).
                        Bis 200W hast du vollkommen recht!
                        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                          #13
                          Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
                          Bis 200W hast du vollkommen recht!
                          Dann darf ein Laie einen "alten" Halogenstab 500W auch nicht selbst tauschen?! Hab ich so auch nicht gehört, und gewusst.

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                            #14
                            Zitat von Chegger Beitrag anzeigen

                            Dann darf ein Laie einen "alten" Halogenstab 500W auch nicht selbst tauschen?! Hab ich so auch nicht gehört, und gewusst.
                            https://www.wirtschaftswissen.de/arb...e-auswechseln/
                            Nur mal schnell und schmutzig den Link, ich kenne aber auch andere Interpretationen der 105-100.
                            Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                              #15
                              Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
                              andere Interpretationen der 105-100
                              Was hatten die Mauerziegel-DIN damit zu tun? Muss man das Leuchtmittel damit vorher auswerfen?

                              Zu dem Link. Nun gut - das bezieht sich ja deutlich auf den Arbeitsschutz und ist nicht pauschal auf den privaten Bereich zu übertragen. Zu mal dort steht:
                              "dürfen unter Spannung stehende Lampen...." - wie sieht es aus, wenn man den Bereich sicher spannungslos schalten kann?

                              Angesichts der Ausbreitung von LED ist diese Diskussion eh bald rein wissenschaftlich.

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