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Ja beim Bauschaum machen se sich fast in die Hose aber irgendwelche 3poligen LS oder D0 Sicherungen kannst frei Hand kaufen
Viel extremer finde ich, dass man (wohl auch in Deutschland) selbst eine Decke abhängen, ein Klettergerüst aufstellen, eine Mauer hochziehen und wahrscheinlich sogar eine Betondecke giessen darf.
All das kann bei falscher Ausführung auch Leben kosten und zwar mit einem mMn deutlich höheren Risiko als wenn man z.B. einen Lichtschalter auswechselt (sowas dürfen wir in der Schweiz zum Glück im eigenen EFH noch).
Viel extremer finde ich, dass man (wohl auch in Deutschland) selbst eine Decke abhängen, ein Klettergerüst aufstellen, eine Mauer hochziehen und wahrscheinlich sogar eine Betondecke giessen darf.
Auch das ist ein Irrglaube!
§ 52 MBO – Grundpflichten
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
§ 53 MBO – Bauherr
(1) 1Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines nicht verfahrensfreien Bauvorhabens sowie der Beseitigung von Anlagen geeignete Beteiligte nach Maßgabe der §§ 54 bis 56 zu bestellen, soweit er nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen nach diesen Vorschriften geeignet ist.
Ich weiss nicht, wie ein "nicht verfahrensfreies Bauvorhaben" definiert ist.
Zumindest in der Schweiz wären die erwähnten Massnahmen in den meisten Bauordnungen bewilligungsfrei, solange nichts an der Aussenhülle oder der Wohnfläche geändert wird (OK, das Betondecke giessen wird dann eher unwahrscheinlich).
Natürlich ist man als Errichter für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich und haftet auch bei Folgen.
Aber im Gegensatz zur Elektrik ist es nicht grundsätzlich unmöglich, solche Arbeiten ohne Ausbildung zu verrichten.
Ist zwar auch wieder Off-Topic, aber Ähnliches hatte ich vor ein paar Jahren mit Natriumpersulfat zum Ätzen von Platinen. Beim blauen Claus haben sie mir das nicht verkauft, weil man damit Bomben bauen könnte. In der Reinigungsabteilung beim Supermarkt steht jede Menge Chemie um auch Bomben zu bauen...
In Kinos ist es übliche Praxis, dass (entsprechend eingewiesene, aber nicht ausgebildete) Vorführer sogar die 2000-3000W-Leuchtmittel in den Projektoren ohne Elektrofachkraft austauschen. Spannungsfrei natürlich, die Hauptgefahr geht dort von einer Explosion des unter Druck stehenden Kolbens aus.
In Kinos ist es übliche Praxis, dass (entsprechend eingewiesene, aber nicht ausgebildete) Vorführer
Eben, eingewiesen. Und der Chef ist dafür verantwortlich, dass die Vorführer diese Einweisung bekommen und danach handeln. Wobei das zunächst mit Arbeitssicherheit (allerdings auch gesetzlich geregelt) und nicht mit der NAV oder dem EnWG zu tun hat.
Arbeitssicherheitsgrundsätze wären zwar zuhause auch sehr empfehlenswert (ich glaub die meisten Unfälle passieren dort), da passt aber niemand auf mich auf.
Das mit den 200 W beim Leuchtmittel ist auf jeden Fall lustig, die Gefahr kommt ja nicht vom Leuchtmittel, sondern der evtl. anliegenden Spannung/dem möglichen fliessenden Strom gegen Erde und denen ist ja die Leistung des Leuchtmittels herzlich egal.
Ich plane eine KNX Iinstallation in einem 19" Schrank
Mal ne ganz dumme Frage, fernab der hier bereits geführten Diskussion. Welche Motivation steckt da hinter (war ja oben auch schon gefragt)?
Und: Wenn man das "plant" hat man ja meist schon einen gewissen Satz an Ideen und Produkten im Auge. Oder liege ich da falsch? Was wäre das denn?
Die letzte Instanz und Entscheidung liegt immer noch beim EVU.
Nö, denn das Gesetz schreibt vor das die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Dann kann ein EVU nicht sagen, bei mir darfst du es trotzdem.
Ein EVU steht nicht über dem Gesetz, sondern kann höchstens strengere Maßstäbe ansetzen, aber die grundlegenden Anforderungen der DIN nicht aufweichen.
Die 200W sind von der BG, privat gilt dies nicht.
Hier zählt eig. nur die NAV P13. Und somit würde das unter Instandhaltung fallen.
Ich lasse mich gerne unter Angebe der Quelle eines besseren belehren.
Auch wenn ich es gerne mal sehen würde was der IBN vom VNB den Zähler im 19" schrank sieht, finde ich es aktuell erschreckend wieviele solcher Anfragen aktuell gestellt werden.
p.s. Alexander79
Doch das kann das VNB. Wo steht in Gesetz das die VDE verpflichtend ist?
Es gibt sogar VNB die bewusst manche VDEs nkcht umsetzen wollen. Die haben dort leider hoheitsrecht.
Sehe das wie Lars.
Da steht aber nix von DIN oder Normung. Was stand der Technik ist muss da im Übrigen nicht drin stehen!
Da steht aber Stand der Technik.
Sollte es zum Schaden/Streitfall kommen, wird der Richter dir erklären das die DIN VDE die anerkannten Regeln der Technik sind.
Da steht aber nix von DIN oder Normung. Was stand der Technik ist muss da im Übrigen nicht drin stehen!
Stand der Technik != anerkannte Regeln der Technik.
Es gibt zunächst eine Vermutung, dass die VDE die aRdT wiedergeben. Tun sie das nicht - BGH "Normen können die anerkannten Regeln wiedergeben oder dahinter zurückfallen", bleibt es beim Errichter, das nachzuweisen. Könnte im Einzelfall schon mal schwierig werden.
Ausgenommen Instandhaltung
"Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten"
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