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Vorschrift zur Angabe von Daten bei Leuchtmitteln

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    [Beleuchtung] Vorschrift zur Angabe von Daten bei Leuchtmitteln

    Hi,

    ich mein ich hätte jetzt schon öfter gelesen, dass Leuchtmittelhersteller (und vermutlich auch Leuchtenhersteller?) seit einigen Jahren irgendwodurch verpflichtet wären, bestimmte Informationen zu Leuchtmitteln anzugeben. Glaub CRI, SDCM und vermutlich noch mehr. Kann mir einer sagen, wo das geregelt wird, also den Paragraph oder EU-Verordnung oder was auch immer?

    Vermute, dass das unter anderem von Volker Gast1961 oder Stefan dreamy1 gekommen sein könnte?
    Chris

    #2
    Hallo Chris,

    EU-Verordnung 1194/2012
    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ...01:0022:DE:PDF
    Seite 16, Punkt 3.1.3 i (Farbkonsistenz bei LED)

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      #3
      Danke Volker, genau wonach ich suchte
      Wenn ich das allerdings richtig verstehe sind Leuchtenhersteller nicht betroffen? Seite 13, 3.1:
      Diese Informationsanforderungen gelten nicht für
      — Glühlampen, die die Wirkungsgradanforderungen der Stufe 2 nicht erfüllen;
      — LED-Module, wenn diese als Teil einer Leuchte vermarktet werden, aus der sie vom Endnutzer nicht entfernt werden sollen.
      Das heisst für eine fertige Leuchte mit fest verbauten LEDs gibt es keine Verpflichtung Details über die Lichtqualität anzugeben? Das wäre ja schon dämlich
      Chris

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        #4
        Chris, ich bin kein Jurist und habe das auch nicht wirklich alles durchgelesen. Ich lese dort auf Seite 2:

        "LED-Leuchten, bei denen die Entnahme einer LED-Lampe oder eines LED-Moduls für unabhängige Prüfungen nicht möglich ist, sollten den LED-Herstellern nicht die Mög­lichkeit eröffnen, sich den Anforderungen dieser Verord­nung zu entziehen"

        aber welchem Umfang das hat bei den anzugebenden Daten bzw. ob das bei Komplettleuchten an anderer Stelle geregelt wird ... k.A.

        Tatsächlich sind die Angabe bei Komplettleuchten teilweise sehr dürftig.
        Zuletzt geändert von Gast1961; 25.01.2020, 15:11.

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