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Hmm, eigentlich wollte ich Dir nur meinem Wissen vermittel. Es lag mir fern Dich belehren zu wollen, Lars...
Doch für mich ist das Belehren. Es ist gut andere Sichtweisen zu erfahren. Oft hat man eine solche Möglichkeit nicht sich auf einem hohen technischen Niveau auszutauschen.
Wenn ich dann von meiner Sichtweise abkomme sehe ich das als Belehrung.
Da ich keine EFK bin, kann ich auch nur andere rechtsunverbindlich zitieren. Aber sollte in einer Norm wird dich wahrscheinlich auch nicht berechtigen, die Anlage stillzulegen, aber du darfst wahrscheinlich trotzdem fordern, das es bei Gelegenheit nachgerüstet wird. (Ich bin auch kein Jurist!)
Gruß Florian
''DALI Abschaltung allpolig Normenlage''
gibt keine Norm hierzu! Ist eine Empfehlung und ich habe bisher auch nur hier in diesem Forum davon gehört.
Unsere Verteilungen (im Industriebereich und Zweckbau) werden ohne diese Vorkehrung gebaut, da ganz einfach
nicht erforderlich.
PS: bin mir nicht sicher aber glaube, das es soetwas früher mal gab. Wurde aber in neueren Revisionen rausgenommen.
Müsste ich aber mal suchen oder Roman das ,wandelnde Regel-Langenscheidt, hat ad hoc was in Petto.
Zuletzt geändert von Falkenhorst; 15.02.2020, 13:56.
Ne Lars ist da fitter als ich. Ich habe das auch so gelernt mit den Hilfsschalter und finde es hier im Gewerbe auch immer. Ich kenne die Aussage, daß Dali damit wie Niederspannung behandelt werden darf und damit kein selv ist und mit ins nym kann. Aber Normen wüsste ich auch nicht. Habe sogar im alten Dial Handbuch nach gesehen, aber da steht nur was zum Spannungsfall und Leitung Länge.
Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
Also für mich bleibt es ein absolut intressantes Thema.
Hier ein Auszug aus einem Gira Blättchen.
Die sagen zwar auch man soll beides Freischalten, aber wenn halt nicht dann wenigstens ein Hinweis am Gerät anbringen. Klingt für mich tatsächlich nach Arbeitsschutz.
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Da habt ihr jetzt aber lange genug gewartet, bis das Feature auf stromlaufplan.de extra für DALI verfügbar wurde, nur um jetzt zu sagen, gibt gar keine Norm.
Sehr clever, sehr clever.
Da mein Eli damals keine Hilfsschalter gebaut hat, hatte ich bis heute immer ein schlechtes Gewissen (im Namen des Eli) und bin jetzt wieder ein bißchen selbstbewusster geworden.
Danke für die sachliche Diskussion, bin gespannt wie es ich noch entwickelt.
Naja, ich finde die Vorgehensweise sehr sinnvoll und werde sie bei mir und weiter privat immer so in der Erstanlagenerrichtung umsetzen.
Vorausgesetzt der Endkunde stimmt den Mehrkosten durch entsprechenden Platz-, Material- & Verdrahtungsbedarf zu.
Ich lasse die Diskussion nochmal aufleben:
Hier wird diskutiert, dass die DALI-Adern mittels anbaubaren Hilfskontakten mit freigeschaltet werden sollen, was auch in diversen Anlagen so gebaut worden ist. Zum Freischalten benötigt man aber definierte Trennstrecken und zwangsgeführte Kontakte mit eindeutiger Schaltstellungsmeldung. Überall finde ich aber in den Texten der Hersteller immer nur, dass die Hilfskontakte zu Signalisierungszwecken verwendet werden. Keinesfalls findet sich aber irgendwo die Aussage, dass auch die Hilfsschalter die notwendigen Trennstrecken zum Freischalten von mindestens 3mm erfüllen.
Daher die Frage:
Können die Hilfskontakte überhaupt diese Trennfunktion zum Freischalten sicherstellen? Werden die Kontakte sicher zwangsgeführt in Stellung „Aus“ des LS-Schalter mit abgeschaltet? Hat das jemand mal bei einem Hersteller hinterfragt oder ein Datenblatt dazu gefunden?
Allpolige Abschaltung ist sinnvoll... gerade da die DIN VDE erlaubt 230 V und Dali in einem Kabel zu führen.
und mit Berufserfahrung bin ich froh das es allpolige Abschaltung gibt. Wenn der Trockenbauer ne Schraube durchgejagt hat biste froh... wobei ja N Trenn klemmen mittlerweile Vorschrift sind zwecks Messungen nach DIN VDE.
Es ging mir aber nicht um die Frage, ob freischalten sinnvoll ist, sondern ob die seitlich angebauten Hilfskontakte eines Leitungsschutzschalters die Freischaltung mit den geforderten Parametern (3mm Trennstrecke, eindeutige Darstellung der Position des Schaltkontaks) überhaupt möglich macht.
In Stellung „Aus“ wird der Kontakt wohl unterbrochen sein; das ist er bei einem Lichtschalter auch. Trotzdem dient dieser nicht zum Freischalten, da die Trennstrecke nicht gewährleistet ist, er kann nicht gegen Wiedereinschalten gesichert werden und die Schaltstellung der Wippe ist nicht zwangsläufig mit den Kontakten im Schalter.
Es ging mir aber nicht um die Frage, ob freischalten sinnvoll ist, sondern ob die seitlich angebauten Hilfskontakte eines Leitungsschutzschalters die Freischaltung mit den geforderten Parametern (3mm Trennstrecke, eindeutige Darstellung der Position des Schaltkontaks) überhaupt möglich macht.
Diese Frage wird dir in letzter Instanz nur der Hersteller beantworten können. (z.B. Datenblatt). In der Tabelle B.1 (normativ) der DIN VDE 0100-530:2018-06 stehen sie zunächst nicht drinnen. Hier sind aber haufen Normen aufgeführt, nach denen "Schalter" gebaut werden können, welche "Geeignet für Trennen" sind.
Gruß
Stefan
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.
Denn die Diskussion, ob nun Hilfsschalter eingesetzt werden können und müssen, weil die DALI-Busspannung im Fehlerfall von Kleinspannung zu Netzspannung werden kann ist so lange unsinnig, bis der Hersteller der Schaltgeräte definiert, ob die angebauten Hilfskontakte auch zum Freischalten nach VDE 0105-100 geeignet sind.
Ich konnte dazu bisher nirgends etwas finden...
Ich frag nochmal in die Runde:
Hat hier also vor dem Einsatz dieser Hilfskontakte irgend jemand eine Aussage eines Herstellers dazu eingeholt?
Denn die Diskussion, ob nun Hilfsschalter eingesetzt werden können und müssen, weil die DALI-Busspannung im Fehlerfall von Kleinspannung zu Netzspannung werden kann ist so lange unsinnig, bis der Hersteller der Schaltgeräte definiert, ob die angebauten Hilfskontakte auch zum Freischalten nach VDE 0105-100 geeignet sind.
Ich konnte dazu bisher nirgends etwas finden...
Es nicht darum, dass du Hilfskontakte verwenden musst, sondern das du Freischalten können musst. Als Errichter der Anlage hast du nachzuweisen, dass du eine sichere Anlage gebaut hast. Wie du das machst, ist dir überlassen. Es wird vermutet, dass du mit Einhalten der DIN VDE Normen, eine sichere Anlage gebaut hast. Baust du eine Kraft Kartoffelsuppe solltest du im Schadenfall die Gleichwertigkeit nachweisen können...
Gruß
Stefan
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.
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