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Kaminkehrer: Gasbrennwertherme, Prüfungsfrist?

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    [-] Kaminkehrer: Gasbrennwertherme, Prüfungsfrist?

    Hallo zusammen,

    ich möchte kommende Woche mal mit unserem Schornsteinfeger sprechen. Mich würde mal interessieren, welche Prüfungsintervalle ihr vom Eurem Schorni verordnet bekommen habt. Insbesondere Gasbrennwerttherme in Zusammenhang mit einen Lüftungsanlage.

    In unserem Feuerstättenbescheid steht nämlich drin, dass unsere Heizungsanlage (Viessmann Vitodns 200, Inbetriebnahme 2016) gemäß KÜO alle zwei Jahre überprüft werden muss. Wenn ich die KÜO richtig verstehe, dann müsste doch 3 Jahren gelten. Kann es sein, dass wir wegen der Lüftungsanlage ein verkürztes Intervall haben?

    Vielen Dank für Eure Mithilfe!

    Viele Grüße
    Robert

    #2
    Hatten wir genauso. Laut Viessmann ist der Intervall alle drei Jahre auf Grund der Lamda Control Regelung. Diese erfüllt die KÜO Anlage 1 den Punkt 3.5 mit „selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennngsprozesses“ bei Gasbrennwertgeräten.

    Ich habe Einspruch gegen den Bescheid eingelegt (schriftlich beim Schornsteinfeger) und ihn aufgefordert, mir einen neuen Bescheid mit richtigen Prüfintervallen auszustellen.

    Das hat keine 3 Tage gedauert und ich hatte auf einmal den korrigierten Bescheid im Briefkasten.

    Scheint eine Masche zu sein, alle zwei Jahre Geld zu generieren, was ihm eigentlich nur alle drei Jahre zusteht... Ein Schelm, wer Böses denkt...

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      #3
      Zum Einspruch ist es zu spät, der Bescheid kam 2016 und hatte damals das Vertrauen, dass das schon stimmen würde..
      Ja, unser Schorni ist schon sehr geschäftstüchtig...
      Ich hatte ja die Lüftungsanlage im Verdacht, da unsere Nachbarn mit der gleichen Heizung 3 Jahre Intervall haben...

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        #4
        Der Feuerstättenbescheid gilt 7 Jahre. In dieser Zeit muss der Bezirksschornsteinfegermeister zwei Feuerstättenschauen durchführen. Also beim nächsten Termin auf die Änderung ansprechen. Wenn er sich weigert, dann wird er es eh mit dem nächsten Bescheid ändern müssen. Wenn er doof kommt, dann würde ich einen anderen Schornsteinfeger mit den Messungen beauftragen.

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          #5
          Fällt Euch ein Grund ein, warum die 3 Jahresfrist auf 2J. reduziert wird?

          Die Feuerstättenschau ist ohnehin bald fällig. Ich möchte kommende Woche ein persönliches Gespräch, da ich jetzt effektiv einen Kontrolltermin zuviel hatte. Und eine Rechnung, die ich als etwas zu hoch finde...
          Ich habe mir auch schon einen anderen Schornsteinfeger gesucht, dieser wird wohl zukünftig die Arbeiten machen.

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            #6
            Die Feuerstättenschau obliegt einzig dem Bezirksschornsteinfegermeister. Lediglich turnusmäßige Kehrungen und Messungen kannst du an einen anderen Schornsteinfeger vergeben.
            Dem für deinen Bezirk notwendigen Bezirksschornsteinfegermeister bleibst du zwangsläufig trotzdem treu...
            Wir haben auch den Schornsteinfeger im Nachbarort angesprochen. Dieser hat die Feuerstättenschau mit Hinweis auf die Zuteilung von Bezirken abgelehnt. Messen darf er überall, Bescheide erstellen nur im jeweiligen Bezirk; für uns hat er den passenden Ansprechpartner genannt.

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              #7
              Das ist mir schon klar, dass die hoheitlichen Tätigkeiten beim Bezirksschornsteinfeger bleiben.
              Kehr- und Messaufgaben darf allerdings jeder Schornsteinfeger durchführen.

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                #8
                Du kannst dich über deinen Installateur mit Viessmann in Verbindung setzen. Die mögen dir bestätigen, dass die Messung alle 3 Jahre notwendig ist. Ich sehe keinen Grund, warum der Bez.Schornsteinfeger die Intervalle verändern dürfte. Sollte er sich da nicht einsichtig zeigen, dann man sich natürlich bei der Unteren Aufsichtsbehörde (Bei uns die Bauaufsicht/Bauordnungsamt) beschweren.

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                  #9
                  Brauchst du gar nicht. Hat Viessmann auf der Homepage bescheinigt, guckst du hier: https://www.viessmann-community.com/...ngstechnik.pdf

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                    #10
                    Da reicht auch schon das Typenschild mit Hinweis auf die Liste vom BDH...
                    Danke danke für Eure Hilfe, glaubt mir ich hab mich da reichlich eingelesen. Insbesondere auch in die KÜO und 1.BimschV...
                    Ich hatte mich letztens mit unserer Nachbarin unterhalten, bei denen gilt drei Jahre - gleiche Heizung aber ohne KWL. Sie meinte, dass das an der KWL liegen wird... Ich kanns ja eigentlich nicht glauben, aber bevor ich mich vor unserer Hoheit zum Deppen machen lasse, wollte ich fragen wie es bei Euch ausschaut. Sprich: wer hat eine Gasbrennwerttherme (wie eine Vitodens), eine KWL und trotzdem 3 Jahre?

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                      #11
                      Wir! Vitodens300-W
                      Dein Gerät ist doch Raumluftunabhängig. Welchen Einfluss sollte eine KWL also haben?
                      Zuletzt geändert von RBender; 29.02.2020, 16:13.

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                        #12
                        Nicht unbedingt. Die Vitodens können auch raumluftabhängig aufgestellt werden...

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                          #13
                          Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                          Wir! Vitodens300-W
                          Dein Gerät ist doch Raumluftunabhängig. Welchen Einfluss sollte eine KWL also haben?
                          Danke für die Info!

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                            #14
                            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                            Nicht unbedingt. Die Vitodens können auch raumluftabhängig aufgestellt werden...
                            Naja aber dann würde hier aber ein deutlicher Planungs- und Installationsfehler vorliegen.
                            Räume, die an eine KWL angebunden sind, müssen innerhalb der thermischen Hülle liegen. Diese muss entsprechend luftdicht hergestellt sein.
                            Eine raumluftabhängige Heizung braucht zwangsläufig eine entsprechende Zuluftöffnung und kann deshalb nicht innerhalb der thermischen Hülle aufgestellt werden.

                            oder übersehe ich da was?
                            Zuletzt geändert von RBender; 29.02.2020, 18:53.

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                              #15
                              Grundsätzlich liegst du richtig.
                              Du hast aber geschrieben, dass das Gerät Raumlufunabhängig ist; das ist jedoch nicht immer der Fall.

                              Bei einer Altbausanierung wurde in meinem Umfeld eine Lüftungsanlage auch nur zur Verbesserung des Wohnkomforts installiert. Bei einem offenen Treppenhaus und angrenzenden Kellerräumen mit alter Bausubstanz (1950) war eine geschlossene thermische Hülle gar nicht realisierbar; war aber auch nicht Ziel des Bauherrn und auch keine Vorgabe seitens der Baubehörde.
                              Es ist halt nicht immer alles Neubau...

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