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Altbau 1971: Nur Phase und Erdung/Nullleiter (in einem) vorhanden

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    Altbau 1971: Nur Phase und Erdung/Nullleiter (in einem) vorhanden

    Hallo zusammen,

    gestern habe ich in einer zu vermietenden 1-Zimmer-Wohnung (in einem Hochhaus) nach der Renovierung das Schalter / Steckdosenprogramm ausgetauscht, da es optisch in meinen Augen einfach nur noch unschön war (Baujahr 1971).
    Ich staunte nicht schlecht, dass es grundsätzlich nur eine Phase (braun / schwarz / teiweise weiß) und einen grün-gelben Leiter gab. Dieser grün-gelbe Leiter wurde in der kompletten Wohnung als Null-Leiter UND als Erdung genutzt. Sprich, in den alten Steckdosen, wurde der Leiter so abisoliert, dass er an die Erdung der Schuko-Steckdosen angeschlossen wurde und an einen Steckdosen-Kontakt. Dass es keinen FI in der Wohnung gibt, ist selbstredend ...

    Da ich an der grundsätzlichen Installation nichts ändern kann, und diese im kompletten 16-stöckigen Haus so ist, bleibt für mich die Frage:
    Muss ich die Steckdosen weiterhin mit dem eigentlichen Null-Leiter gleichzeitig an die Erdung anschließen? Wenn ja, ist das gar nicht mal so leicht, da aktuelle Steckdosen das ja eigentlich nicht vorsehen ...

    Gruß aus der Wetterau
    Chris

    #2
    Guck mal hier:

    https://www.elektropraktiker.de/ep-2...a5f13847643da0


    Zumindest solltest Du den Betreiber dieser Anlage auf diese Problematik und deren mögliche Auswirkungen schriftlich in Kenntnis setzen.
    Zuletzt geändert von Messknecht; 03.07.2020, 10:06.

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      #3
      Klassische Nullung.
      Bei Brücken gehört der PEN an PE, von dort die Brücke zum N.

      Deine Eigentumswohnung? Dann alles raus und neu.
      Ist da noch nicht mal ein RCD im Badezimmer nachgerüstet?

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        #4
        49 Jahre alte Leitungen... Würde erst mal nen Elektriker ranlassen der mal Messungen macht. Ob da Isolationswerte noch im zulässigen Bereich liegen wag ich zu bezweifeln. Unter Umständen nimmt der gleich die Anlage außer Betrieb und der Vermieter freut sich auf noch ne Sanierung^^

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          #5
          Speziell wenn vermietet wird und Teile der E-Inst erneuert werden.....
          Vermutlich gilt dann kein Bestandsschutz mehr .....

          Hab das Thema bei mir auch .....
          Gruß, JG

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            #6
            Ich weiß nicht woher die Annahme des Bestandschutzes kommt. Sobald Veränderungen an der E-Anlage vorgenommen werden, ist diese auf Stand der Technik anzupassen.
            So wurde es in meiner Lehre kommuniziert.

            Das nächste, falls Mietobjekt sollte der Vermieter sich einmal darüber informieren an was er sich Halten muss. Durch klassische Nullung kann kein RCD in Feuchträumen nachgerüstet werden.

            Und zum Schluss Finger weg von Steckdosen und Schaltern ohne Ausbildung. Strom macht klein, schwarz und hässlich!

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