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- √ - Auflagen vom Kaminkehrer

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    [-] - √ - Auflagen vom Kaminkehrer

    Hallo,
    Wir haben einen Heizkamin, sonst keine "Feuerstätte" und Dunstabzug.
    Jetzt haben wir vom Kaminkehrer zwei Auflagen bekommen:
    1.) Fensterkontakt für Dunstabzug fehlt (ja, klar, weiß ich. Kontakt ist auch vorhanden...)
    2.) Belüftung Speisekammer fehlt
    Also 1.) ist ja in Ordnung, da kann/will ich nicht meckern, aber was geht den Kaminkehrer an, ob unsere Speisekammer belüftet ist??? Ist ne "übliche" Speisekammer, also abschlossener Raum, ohne Fenster, von der Küche zugänglich, Kamin ist im Wohnraum
    Jemand eine Erklärung?
    ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

    #2
    Wie bitte?

    Welche Begründung hat er genannt?
    Gruß Matthias
    EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
    - PN nur für PERSÖNLICHES!

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      #3
      war selbst nciht zuhause und schriftliche Begründung bekomme ich erst nächste Woche.
      ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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        #4
        Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
        2.) Belüftung Speisekammer fehlt
        Also 1.) ist ja in Ordnung, da kann/will ich nicht meckern, aber was geht den Kaminkehrer an, ob unsere Speisekammer belüftet ist??? Ist ne "übliche" Speisekammer, also abschlossener Raum, ohne Fenster, von der Küche zugänglich, Kamin ist im Wohnraum
        Jemand eine Erklärung?
        Ich könnte mir vorstellen, dass sich da ggf. C0 / C02 ansammeln könnte oder je nachdem was da vor sich hingammelt sich Gase bilden können, die mit dem Kamin zusammen ne explosive Mischung ergeben könnten.
        Aber das wäre schon sehr konstruiert.

        Gruss
        jan

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          #5
          die Info ist für eine Antwort zu wenig.

          In der Regel begeht der Kehrer zusammen mit dem HB die Anlage. Hierfür verlangt er auch kräftig Geld. Alle Auffälligkeiten werden eingehendst besprochen und versucht vor Ort zu klären.

          Nur wenn alle vorhandenen Möglichkeiten ausscheiden erfolgen Auflagen. Für Auflagen müssen berechtigte Bedenken des Kaminkehrers vorgelegen haben. Anm: Kaminkehrer sind keine Unmenschen, jedoch haften Sie letztlich für die Sicherheit der Anlage.

          Zu 1.) Schalter Dunstabzug. Ist nicht immer zwingend erforderlich wenn das freie vorhandene Luftvolumen im Haus für einen ausreichenden Betrieb der Feuerstätte (Kamin) ausreichend ist.

          Zu 2.) Hierfür muss er berechtigtigte Gründe benannt haben. Diese gilt es zu erforschen. Alles andere ist "Vermutung" oder "Ratespiel".

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            #6
            Ich würde die schriftliche Begründung abwarten, oder ihn ganz einfach anrufen. Alles andere ist Raterei und Zeitverschwendung.

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              #7
              Zitat von JaKop Beitrag anzeigen
              Ich könnte mir vorstellen, dass sich da ggf. C0 / C02 ansammeln könnte oder je nachdem was da vor sich hingammelt sich Gase bilden können, die mit dem Kamin zusammen ne explosive Mischung ergeben könnten.
              Aber das wäre schon sehr konstruiert.
              Das wäre ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches des Schornsteinfegers.

              Belüftungen für innen liegende Räume kenne ich eigentlich nur wenn da raumluftabhängige Feuerstätten im Spiel sind.

              Abwarten was der schreibt was er will und ob da die rechtlichen Grundlagen seines Wünschens drin stehen - und ggf. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

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                #8
                Zitat von Shoko Beitrag anzeigen
                Ich würde die schriftliche Begründung abwarten
                mach ich ja auch! Hab mich nur so geärgert, als ich das gehört habe.

                Und von
                eingehendst besprochen und versucht vor Ort zu klären
                kann nciht die Rede sein. Mit Kaminkehren hat das keine 20 Min gedauert
                ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                  #9
                  Zitat von redstar Beitrag anzeigen
                  Ist nicht immer zwingend erforderlich wenn das freie vorhandene Luftvolumen im Haus für einen ausreichenden Betrieb der Feuerstätte (Kamin) ausreichend ist.
                  Hast Du da was zum Nachlesen? ODer kann man das selbst berechnen?
                  ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von redstar Beitrag anzeigen
                    Zu 1.) Schalter Dunstabzug. Ist nicht immer zwingend erforderlich wenn das freie vorhandene Luftvolumen im Haus für einen ausreichenden Betrieb der Feuerstätte (Kamin) ausreichend ist.
                    Das muss aber ne große Hütte sein
                    Gruß
                    Volker

                    Wer will schon Homematic?

                    Kommentar


                      #11
                      Aussenluftabhängiger Heizkamin? Dann fehlt dem guten Mann sicherlich noch etwas Zwangs-Volumenstrom.
                      Gruss aus Radevormwald
                      Michel

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                        #12
                        Aus einem ansonsten geschlossenen, innenliegenden Raum? Was soll da strömen?

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                          #13
                          Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
                          Hast Du da was zum Nachlesen? ODer kann man das selbst berechnen?
                          Nein. War damals bei der Begehung mit dabei bzw. suchte bereits in der Rohbauphase Kontakt zu diesem Herrn und holte mir dessen Rat ein. Danach hat man es dann leichter. Anm: Mit dem Kaminkehrermeister sollte man sich tunlichst nicht anlegen.

                          Ohne Kenntnis vom Bauwerk und der Gründen ist es schwerlich eine fundierte Aussage zu treffen. Letztere stehen explizit im Protokoll und der HB muss eine Fertigstellungsanzeige an den Kaminkehrermeister senden.
                          Bei verstreichen der Frist kann dieser Herr die komplette Anlage sperren. Er erhält u.a. amtliche Hilfe und Unterstützung übers Landratsamt/Stadt.

                          Der Hinweis mit dem "Zwangsvolumenstrom" könnte hier zutreffend sein.

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                            #14
                            Zitat von SnowMaKeR Beitrag anzeigen
                            Das muss aber ne große Hütte sein
                            Oder löchrig wie ein Sieb.

                            Im Ernst: Kein raumluftabhängiger Kamin gewinnt in einem Haus, egal welcher Größe, gegen eine moderne Dunstabzugshaube. Die schafft nämlich locker 1000 m³ in der Stunde. Und selbst bei raumluftunabhängigen Öfen müsste die Tür dauerhaft druckdicht sein. Wer würde sein Leben auf so ne Dichtung verwetten?

                            Was die Speisekammer betrifft: KÜO §1(2) "Bei Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen und ortsfesten Verbrennungsmotoren darf der Kohlenmonoxidanteil im Rahmen der Abgaswegüberprüfung in Räumen, die für den Aufenthalt von Menschen vorgesehen oder geeignet sind, bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas, nicht mehr als 1 000 ppm betragen."
                            Dazu wird es wohl notwendig sein, einen gewissen Luftaustausch zu ermöglichen.


                            Marcus

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                              #15
                              Zitat von Michel Beitrag anzeigen
                              Aussenluftabhängiger Heizkamin? Dann fehlt dem guten Mann sicherlich noch etwas Zwangs-Volumenstrom.
                              Nein, Kamin hat ne eigne Zuluft
                              ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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