Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Aufrüstung meines Hausanschlussschrankes für PV und Smartmeter.
Momentan haben wir einen 140cm hohen und 55cm breiten Schrank siehe Bild. Ein Zähler für Wärmepumpe, einer für Komfortstrom.
Da die Zähler jeweils mehr als 6000kwh pro Jahr haben müssen sie bald auf Smartmeter getauscht werden.
(Bitte keine Fragen bzgl. des daneben hängenden Rundsteuerempfängers. Das mag ich auch nicht, ist aber so genehmigt.)

Es soll jetzt folgendes hinzu kommen / geändert werden:
- Eine PV-Anlage mit 15 Kwp nebst Erzeugungszähler, ein Jahr später eine weitere Anlage mit 7Kwp
- Kaskadenschaltung für die Zähler um Eigenverbrauch auch für die Wärmepumpe zu haben
- Anschluss für Wallbox mit Regelung nach §14a, auch über Wärmepumpenzähler
- alle Zähler umrüsten auf EHZ-Smartmeter von Commetering um Zählergebühren zu sparen
- neuer Rundsteuerempfänger für die Wärmepumpe im RfZ
- APZ weil Pflicht für Smartmeter
- 2 x Fronius Verbrauchszähler für dynamische Einspeiseregelung
- Überspannungsschutz
Da das alles definitiv nicht mehr in den alten Schaltschrank passt möchte ich neben den jetzigen Schrank einen neuen Zählerschrank nach neuer VDE Norm hängen.
Dafür habe ich mir mal die Norm auszugsweise bei Hager und die TAB durchgelesen und denke, dass das im Allgemeinen klappen sollte.
Es passt allerdings nur ein 110cm hoher x 55cm breiter Schrank daneben und die beiden Schränke müssen mit der Oberkante bündig sein, da links unten der Absperrhahn für das Wasser ist. Man kann die beiden Schränke also nicht durch die seitlichen Öffnungen zu einem Schrank verbinden.
Die Frage ist also, wo der APZ hinkommt. Platz wäre im vorhandenen Schrank vorhanden, an der Unterseite wo auf dem Bild die SLS Schalter sitzen.
Am liebsten wäre es mir dann folgende Aufteilung zu machen:
2020-10-10 14_34_31-Mappe3 - Excel.png
Es muss ja nun das APZ-Feld in dem Zählerschrank untergebracht sein.
Gelten die beiden Schränke wenn sie so nebeneinander hängen als ein Zählerschrank und das APZ-Feld ist so richtig, oder gelten sie als Zählerschrank und Unterverteilung und deswegen ist es so nicht erlaubt?
Eine Alternative wäre in den neuen Zählerschrank auf einen NAR zu verzichten, das entspricht der VDE-Norm glaube ich aber nicht mehr, oder?
2020-10-10 14_34_59-Mappe3 - Excel.png
Die Dritte Variante wäre es den Wasserhahn ein paar cm nach unten zu versetzen, so dass man einen Hager Schrankverbindungssatz nutzen kann. Dies sollte dann definitiv als ein Zählerschrank gelten, oder?
2020-10-10 14_43_19-Mappe3 - Excel.png
Wie ihr vielleicht seht lege ich Wert auf eine zukunftssichere Installation und will jetzt einmalig investieren, da ich es mit der PV Anlage netto kaufen und von der Steuer absetzen kann.
Vielen Dank Euch schon mal!
ich habe ein paar Fragen zur Aufrüstung meines Hausanschlussschrankes für PV und Smartmeter.
Momentan haben wir einen 140cm hohen und 55cm breiten Schrank siehe Bild. Ein Zähler für Wärmepumpe, einer für Komfortstrom.
Da die Zähler jeweils mehr als 6000kwh pro Jahr haben müssen sie bald auf Smartmeter getauscht werden.
(Bitte keine Fragen bzgl. des daneben hängenden Rundsteuerempfängers. Das mag ich auch nicht, ist aber so genehmigt.)
Es soll jetzt folgendes hinzu kommen / geändert werden:
- Eine PV-Anlage mit 15 Kwp nebst Erzeugungszähler, ein Jahr später eine weitere Anlage mit 7Kwp
- Kaskadenschaltung für die Zähler um Eigenverbrauch auch für die Wärmepumpe zu haben
- Anschluss für Wallbox mit Regelung nach §14a, auch über Wärmepumpenzähler
- alle Zähler umrüsten auf EHZ-Smartmeter von Commetering um Zählergebühren zu sparen
- neuer Rundsteuerempfänger für die Wärmepumpe im RfZ
- APZ weil Pflicht für Smartmeter
- 2 x Fronius Verbrauchszähler für dynamische Einspeiseregelung
- Überspannungsschutz
Da das alles definitiv nicht mehr in den alten Schaltschrank passt möchte ich neben den jetzigen Schrank einen neuen Zählerschrank nach neuer VDE Norm hängen.
Dafür habe ich mir mal die Norm auszugsweise bei Hager und die TAB durchgelesen und denke, dass das im Allgemeinen klappen sollte.
Es passt allerdings nur ein 110cm hoher x 55cm breiter Schrank daneben und die beiden Schränke müssen mit der Oberkante bündig sein, da links unten der Absperrhahn für das Wasser ist. Man kann die beiden Schränke also nicht durch die seitlichen Öffnungen zu einem Schrank verbinden.
Die Frage ist also, wo der APZ hinkommt. Platz wäre im vorhandenen Schrank vorhanden, an der Unterseite wo auf dem Bild die SLS Schalter sitzen.
Am liebsten wäre es mir dann folgende Aufteilung zu machen:
2020-10-10 14_34_31-Mappe3 - Excel.png
Es muss ja nun das APZ-Feld in dem Zählerschrank untergebracht sein.
Gelten die beiden Schränke wenn sie so nebeneinander hängen als ein Zählerschrank und das APZ-Feld ist so richtig, oder gelten sie als Zählerschrank und Unterverteilung und deswegen ist es so nicht erlaubt?
Eine Alternative wäre in den neuen Zählerschrank auf einen NAR zu verzichten, das entspricht der VDE-Norm glaube ich aber nicht mehr, oder?
2020-10-10 14_34_59-Mappe3 - Excel.png
Die Dritte Variante wäre es den Wasserhahn ein paar cm nach unten zu versetzen, so dass man einen Hager Schrankverbindungssatz nutzen kann. Dies sollte dann definitiv als ein Zählerschrank gelten, oder?
2020-10-10 14_43_19-Mappe3 - Excel.png
Wie ihr vielleicht seht lege ich Wert auf eine zukunftssichere Installation und will jetzt einmalig investieren, da ich es mit der PV Anlage netto kaufen und von der Steuer absetzen kann.
Vielen Dank Euch schon mal!
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