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Wie verlegt man am besten Kabel?

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    #16
    Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
    Echt? Mit was denn? Bitte konkret, ich lerne gerne dazu. Bin zwar Industriemeister Elektrotechnik, Fachrichtung Energietechnik, aber die Normen hatte ich schon länger nicht mehr in der Hand...
    Es kann auch sein, dass ich nicht recht habe. Aber genau deshalb sind wir hier und diskutieren darüber. Es gibt eine Stelle bei deiner Annahme, wo ich meine, dass du unrecht hast und das ist 5/12/24V = SELV.

    Meine Ursprungsfrage in dem Thread war ja: Ich habe derzeit einige Lampen, die ich auf LED umgerüstet habe, bei anderen konnte ich es nicht, weil es dort keinen Platz für einen Traffo gibt.

    Im Grunde heißt es, dass ich ein Gerät für Niederspannung habe, bei dem ich das Leuchtmittel ausgewechselt habe. Der Kontaktschutz wird nach wie vor da sein, denn die Lampe ist ja keine SELV Lampe, sondern eine Niederspannungslampe. Damit gehe ich davon aus, dass ich diese Leitung immer noch als Niederspannungsleitung deklarieren kann.

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      #17
      Zitat von LL0rd Beitrag anzeigen
      Es gibt eine Stelle bei deiner Annahme, wo ich meine, dass du unrecht hast und das ist 5/12/24V = SELV.
      Das habe ich nicht geschrieben! Ich spreche von Geräten die nach SELV ausgelegt sind, nicht von Spannungen.

      SELV bedeutet Sicherheitskleinspannung, also haben wir es in Verbindung mit SELV immer mit kleinen Spannungen zu tun. Richtigerweise muss niedrige Spannung nicht zwangsläufig bedeutet, dass die daran angeschlossenen Geräte nach SELV ausgelegt sind (d.h. keinen Berührungsschutz haben), wird aber zumeist nicht sein.


      Zitat von LL0rd Beitrag anzeigen
      Meine Ursprungsfrage in dem Thread war ja: Ich habe derzeit einige Lampen, die ich auf LED umgerüstet habe, bei anderen konnte ich es nicht, weil es dort keinen Platz für einen Traffo gibt.
      Nun, das habe ich so nicht wahrgenommen, ich war noch auf der Ursprungsfrage im Thread und die lautete:


      Zitat von LL0rd Beitrag anzeigen
      Man darf / sollte ja nicht 230V führende Kabel zusammen mit Niederspannungsleitungen verlegen. An Niederspannungsleitungen werde ich haben: Cat7 fürs Netzwerk, Cat5 für 1-Wire und auch Cat5 für Reed-Kontakte und 24V für Relaissteuerung. Was genau heißt jetzt aber zusammen verlegen? Bzw. in welchem Abstand müssten die Kabel zueinander sein? Oder reicht es einfach aus, wenn ich die Kabel in zwei verschiedenen Leerrohren verlege?
      Da stand nichts von auf LED umgerüsteten Lampen??? Das kam dann erst in der folgenden Diskussion und ich habe das nicht so verstanden, dass Du normale 220 V Lampen auf LED umgerüstet hast unter Beibehaltung des Berührungsschutzes wie für Niederspannung 230 V vorgesehen.


      Zitat von LL0rd Beitrag anzeigen
      Im Grunde heißt es, dass ich ein Gerät für Niederspannung habe, bei dem ich das Leuchtmittel ausgewechselt habe. Der Kontaktschutz wird nach wie vor da sein, denn die Lampe ist ja keine SELV Lampe, sondern eine Niederspannungslampe. Damit gehe ich davon aus, dass ich diese Leitung immer noch als Niederspannungsleitung deklarieren kann.
      Klingt schlüssig. Sofern der Berührungsschutz eingehalten wird gemäß Niederspannungsrichtlinie mag es angehen.

      Allerdings ist dann noch die Frage ob das Netzteil / LED-Treiber auf seiner Sekundärseite dahingehend ausgelegt ist für Niederspannung hinsichtlich der Niederspannungsrichtlinie und daher DORT nicht eine gefährliche und berührbare Spannung auftraten kann, weil die NYM-Leitung dazwischen nicht mit einer zu SELV passender Isolierung ausgelegt ist?

      Aber Du hast ja nun das Buch und kannst genau nachsehen

      LG

      Stefan

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        #18
        @ kropfm und
        @ StefanW

        Zitat von kropfm Beitrag anzeigen

        Im Bild erkennst Du die Mindestabstände der Busleitung zu 230V Leitungen. .....

        Martin

        Martin

        Dein Bild zeigt eine grüne KNX Leitung mit Aufdruck 2,5kV [Zertifizierung]. Andererseits wird hier im Forum immer auf die [Notwendigkeit einer ?] 4kV Prüfspannung für das KNX Kabel hingewiesen.



        Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
        ....
        Und damit sind wir bei den Leitungen beim Prinzip der doppelten Isolation und der geforderten Stoßspannungsfestigkeit. Soll heißen, nur weil eine NYM für 230 V ausgelegt ist, darf man deshalb nicht einfach 12 V für eine SELV Anwendung drüber fahren wenn diese NYM mit anderen - niederspannungsführenden Leitungen - parallel und ohne Trennabstände verlegt ist.

        Weil - und das ist das paradoxe dass sich einem vielleicht nicht gleich erschließt - für die niedrigere SELV eine wesentlich höhere Isolation gefordert wird als bei 230 V. Und zur Wiederholung: Der Grund liegt darin, dass die Geräte für SELV keinen Berührungsschutz haben, die für Niederspannung sehr wohl!

        LG

        Stefan

        Stefan

        Die speziellen Anforderungen an SELV Installationen sind nachvollziehbar, und die entsprechenden Vorschriften bezüglich SELV einzuhalten.

        In der vom TO beabsichtigten Installation 12V (SELV) über NYM, parallel zu 230V Niederspannung ohne weitere Trennmaßnahmen ist nun zu Fragen welche Prüfspannung(en) anzuwenden sind.

        Das KNX Kabel ist wohl als einfach isolierte Leitung anzusehen, es sind also eine "verstärkte Isolierung" [Prüfspannung eine Stufe höher] anzuwenden. Sieh auch Kleinspannung.

        Damit die erste Frage:
        Was ist zu Martins 2.5kV KNX Kabel zu sagen?

        Bei NYM liegt doppelte Isolierung vor. Damit die nächste Frage:
        Was ist Prüfspannung der einzelnen Isolierungen eines NYM Kabels?

        Für SELV Anwendungen im Fall von doppelter Isolierung genügt die Erfüllung der Basisisolierung für BEIDE Isolierungen.

        In den UK gilt für die Verlegung von SELV Stromkreisen neben non-SELV Stromkreisen "SELV ...circuits shall have .... protective isolation ... provided by double insulation [or .....] for the highest voltage present" BS 7671:2008 chapter 414.4.1. Unklar bleibt hier die Definition von "highest voltage present".

        Im VDE Bereich wird für die anzuwendende Prüfspannung auf IEC EN 60664-1, Tabelle 1 verwiesen, die von der Nennspannung und vom Installationsbereich abhängig ist.

        Nach all der Theorie:
        Welches Kabel kann für eine zentrale SELV Versorgung (z.B 24V, Querschnitt 1,5 - 10mm2) ohne weitere Abstandstandsmaßnahmen zu NYM Kabel, die 230V führen, problemlos verwendet werden?


        Ralf

        Kommentar


          #19
          Zitat von KNXSSP Beitrag anzeigen
          Nach all der Theorie:
          Welches Kabel kann für eine zentrale SELV Versorgung (z.B 24V, Querschnitt 1,5 - 10mm2) ohne weitere Abstandstandsmaßnahmen zu NYM Kabel, die 230V führen, problemlos verwendet werden?

          Ralf
          Ich schieb die Frage noch mal nach oben...
          Welches Kabel bietet sich für so was an, gerne auch 'mit Abstandmaßnahmen'?

          Gibt's so was ähnliches wie ein 2x4² oder 2x6² NYM in farbig, damit es sich von den normalen 230V NYM unterscheidet?

          luigi

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            #20
            Zitat von luigi4711 Beitrag anzeigen
            Ich schieb die Frage noch mal nach oben...
            Welches Kabel bietet sich für so was an, gerne auch 'mit Abstandmaßnahmen'?

            Gibt's so was ähnliches wie ein 2x4² oder 2x6² NYM in farbig, damit es sich von den normalen 230V NYM unterscheidet?

            luigi

            Klar gibts sowas. Das nennt sich dann NYM-O oder NYY-O (O = ohne Schutzleiter).

            ABER

            Nach DIN VDE 0100-410 MUSS in jedem Stromkreis ein Schutzleiter (grün/gelb) vorhanden sein. Diese Forderung gilt auch für Betriebsmittel mit verstärker oder doppelter Isolierung (Schutzklasse 2). D.h. wenn Du Leitungen des Typs -O verwendest, hast Du Dich automatisch auf Schutz- oder Sicherheitskleinspannung festgelegt!!!
            Würde ich also nicht machen, immer Kabel NYM-J oder NYY-J verwenden und ggf. den Schutzleiter am Verbraucher stilllegen.

            Kommentar


              #21
              Zitat von firefox Beitrag anzeigen
              Nach DIN VDE 0100-410 MUSS in jedem Stromkreis ein Schutzleiter (grün/gelb) vorhanden sein. Diese Forderung gilt auch für Betriebsmittel mit verstärker oder doppelter Isolierung (Schutzklasse 2). D.h. wenn Du Leitungen des Typs -O verwendest, hast Du Dich automatisch auf Schutz- oder Sicherheitskleinspannung festgelegt!!!
              Würde ich also nicht machen, immer Kabel NYM-J oder NYY-J verwenden und ggf. den Schutzleiter am Verbraucher stilllegen.

              SELV Installationen sind Schutzklasse 3, und SELV Geräte sind NICHT mit dem Schutzleiter zu verbinden (auch wenn metallisch).

              Es ist richtig dass wenn der Schutzleiter fehlt keine Geräte der Schutzklasse 1 angeschlussen werden dürfen!

              Wenn aber von vorne herein der Stromkreis für SELV ausgelegt ist, gilt dann auch DIN VDE 0100-410, d.h. muss ein Schutzleiter vorhanden sein?
              Macht meiner Meinung nach keine Sinn, bzw widerspricht SELV.

              Ein fehlender Schutzleiter sollte eigentlich dazu beitrage Verwechslungen mit 230V Kreisen zu vermindern!
              Oder sehe ich hier etwas falsch?


              Ralf

              Kommentar


                #22
                Zitat von KNXSSP Beitrag anzeigen
                SELV Installationen sind Schutzklasse 3, und SELV Geräte sind NICHT mit dem Schutzleiter zu verbinden (auch wenn metallisch).
                Korrekt.

                Es ist richtig dass wenn der Schutzleiter fehlt keine Geräte der Schutzklasse 1 angeschlussen werden dürfen!
                Korrekt. Gleiches gilt auch für Geräte der Schutzklasse 2. Der Schutzleiter muss immer über die gesamte Leitungsanlage leitend mitgeführt und im Geräte der SK2 auf einer Klemme abgeschlossen sein.

                Wenn aber von vorne herein der Stromkreis für SELV ausgelegt ist, gilt dann auch DIN VDE 0100-410, d.h. muss ein Schutzleiter vorhanden sein?
                Macht meiner Meinung nach keine Sinn, bzw widerspricht SELV.
                DIN VDE 0100-410 gilt auch hier, da Betriebsmittel der Schutzklasse 3 ebenfalls beschrieben sind. Hier ist die Norm nicht eindeutig. Es sind keine Anmerkungen zu finden, dass ein Schutzleiter vorhanden sein muss. Fakt ist, dass der Schutzleiter auf keinen Fall verbunden werden darf (SELV) PELV Stromkreise dürfen geerdet werden. Insofern kann m.E. nach hier auf den Schutzleiter verzichtet werden, aber es MUSS sichergestellt sein, dass eine Verwechselung nicht möglich ist. In einem anderen Zusammenhang steht in der Norm:

                Zitat von VDE 0100-410 412.1.3
                ..... muss nachgewiesen werden, dass sich dieser Stromkreis oder der Teil der Anlage im normalen Betrieb unter wirksamer Überwachung befindet, so dass keine Änderung gemacht werden kann, die die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme beeinträchtigt....
                Diese Frage würde ich mir im Zweifelsfall immer stellen.

                Dieser Diskussion ist ja eine Frage vorangegangen, die Verkabelung einer Beleuchtung so zu errichten, dass man alle Möglichkeiten offen lässt. Lässt man den Schutzleiter weg, hat man sich automatisch auf SKIII festgelegt und muss sicherstellen, dass ein Betreiber durch Austausch des Betriebsmittels in ein SKII oder SKI Betriebsmittel keine unzulässige Schutzmaßnahme herstellt. Insbesondere wäre also sicherzustellen, dass keines Falls die SELV Stromquelle durch eine nicht zulässige Stromquelle ersetzt wird.

                Ein fehlender Schutzleiter sollte eigentlich dazu beitrage Verwechslungen mit 230V Kreisen zu vermindern!
                Oder sehe ich hier etwas falsch?
                Ein Fachmann würden das wahrscheinlich erkennen und ich denke, dass ist auch das Ziel der Vorschrift. Vor allem im privaten Bereich werden Leuchten aber oft von Laien angeschlossen. Wenn dort der Schutzleiter fehlt, kommt ein Laie mit Sicherheit nicht zu dem Ergebnis, dass es sich um einen SELV Stromkreis handelt.

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von firefox Beitrag anzeigen

                  DIN VDE 0100-410 gilt auch hier, da Betriebsmittel der Schutzklasse 3 ebenfalls beschrieben sind. Hier ist die Norm nicht eindeutig. Es sind keine Anmerkungen zu finden, dass ein Schutzleiter vorhanden sein muss. Fakt ist, dass der Schutzleiter auf keinen Fall verbunden werden darf (SELV) PELV Stromkreise dürfen geerdet werden. Insofern kann m.E. nach hier auf den Schutzleiter verzichtet werden, aber es MUSS sichergestellt sein, dass eine Verwechselung nicht möglich ist. In einem anderen Zusammenhang steht in der Norm:


                  Diese Frage würde ich mir im Zweifelsfall immer stellen.

                  Dieser Diskussion ist ja eine Frage vorangegangen, die Verkabelung einer Beleuchtung so zu errichten, dass man alle Möglichkeiten offen lässt. Lässt man den Schutzleiter weg, hat man sich automatisch auf SKIII festgelegt und muss sicherstellen, dass ein Betreiber durch Austausch des Betriebsmittels in ein SKII oder SKI Betriebsmittel keine unzulässige Schutzmaßnahme herstellt. Insbesondere wäre also sicherzustellen, dass keines Falls die SELV Stromquelle durch eine nicht zulässige Stromquelle ersetzt wird.

                  Drei Anmerkungen

                  a) Der KNX Bus, der ja auch ein SELV Stromkreis ist, hat ja keinen Schutzleiter. Damit dürfte auch klar sein dass für SELV Stromkreise kein Schutzleiter zwingend vorgeschrieben ist. Ich glaube wir stimmen darin überein.

                  Falls ein Schutzleiter vorhanden ist, sind die Isolationsvorschriften zu beachten. Gemäß UK Vorschriften genügt hier die einfache Basisisolation zwischen SELV und Schutzleiter. Die genauen VDE Vorschriften sind mir nicht bekannt.


                  b) Auch ein SELV Stromkreis muss gegenüber Überlastung abgesichert sein. Beim KNX Bus ist die i.d.R durch die Beschränkung des Ausgangstroms der KNX Busversorgung auf <= 640mA gegeben, in Zusammenhang mit dem KNX Kabel.
                  Bei SELV (oder anderen Niederspannungsstromkreisen) mit leistungsstarken Netzteilen, z.B. für Beleuchtung, sollte an geeigneten (!) Überlastungsschutz gedacht werden.


                  c) Die Ausgangsfrage bezog sich in der Tat auch auf die Möglichkeit Leitungen die zunächst für 230V vorgesehen sind, zu einem späteren Zeitpunk mit Kleinspannung (z.B. für LED 12 oder 24V Versorgung) zu betreiben.

                  Je mehr ich über Stromkreise verschiedener Art im privaten Haus nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass Verwechslungsgefahr von Leitungen durch offensichtliche Merkmale ausgeschlossen bzw minimiert werden sollte. Ich würde also kein (graues) NYM-J für einen SELV Stromkreis verwenden, alleine wegen der möglichen Verwechslungsgefahr. Lieber ein geeignetes Kabel neu einziehen, oder gleich ein weiteres Kabel mitverlegen.




                  Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
                  Zu beachten sind ......:

                  [B]- Einhaltung der Isolationsvorgaben der VDE bei paralleler Verlegung von Leitungen die eine Niederspannung 230 V führen und Leitungen mit Schutzkleinspannung ("SELV" wie KNX...) ....

                  Meiner Meinung nach ist die Interpretation von "Einhaltung der Isolationsvorgaben ...." noch nicht eindeutig geklärt, und damit ist noch unklar ob ein NYM Kabel (z.B. NYM-O) neben einem 230V Stromkreis ohne weitere Schutz- oder Abstandsmaßnahmen verlegt werden darf. Ebenso ist mir noch unbekannt, ob ein 2.5kV KNX Kabel dem VDE Vorschriften entspricht.


                  Ralf

                  [Bei meinem anstehenden Projekt werde ich nicht selber installieren, bin aber in Planung und Konfiguration involviert]

                  Kommentar


                    #24
                    a) VDE dito, da sollte es zwischen DE und UK auch keinen Unterscheid geben, ausgenommen nationale Anhänge.

                    b) Die Art der Schutzmaßnahme hat nichts mit Schutz vor Überlast von Kabel und Leitungen zu tun. Alle anderen Vorschriften sind natürlich weiterhin zu beachten. Im konkreten Fall ist die Leitung selbstverständlich immer durch ein geeignetes Schutzgerät zu schützen. Aber Vorsicht beim Einsatz von Leitungsschutzschalter hinter Netzteilen. Hier muss man sich den Kurzschlussfall genau anschauen, häufig liefern Netzteile einen so geringen Kurzschlussstrom, dass ein sicheres Auslösen des LSS nicht mehr gegeben ist.

                    c) 100% acc


                    Zitat von KNXSSP Beitrag anzeigen
                    Drei Anmerkungen


                    Meiner Meinung nach ist die Interpretation von "Einhaltung der Isolationsvorgaben ...." noch nicht eindeutig geklärt, und damit ist noch unklar ob ein NYM Kabel (z.B. NYM-O) neben einem 230V Stromkreis ohne weitere Schutz- oder Abstandsmaßnahmen verlegt werden darf. Ebenso ist mir noch unbekannt, ob ein 2.5kV KNX Kabel dem VDE Vorschriften entspricht.
                    Auch das regelt die Norm eindeutig. Da ich mir nicht sicher bin ob das zitieren von Normen im Internet zulässig ist, nachfolgend eine kurze Zusammenfassung.

                    Sichere Trennung der Kabel- und Leitungsanlagen dürfen durch folgende Anordnungen erreicht werden:
                    • Leiter von SELV Stromkreise bekommen eine nicht metallischen Mantel oder isolierende Umhüllung
                    • Trennung von Stromkreisen mit höherer Spannung durch einen geerdeten metallenen Mantel oder geerdete, metallene Schirmung
                    • Leiter von Stromkreisen mit höherer Spannung ... dürfen gemeinsam verlegt werden, wenn die SELV-Leiter für die höchste vorkommende Spannung isoliert sind. In diesem Fall dürften die SELV Stromkreise sogar zusammen mit anderen Stromkreisen in einem mehradrigen Kabel enthalten sein.
                    • räumliche Trennung

                    [Auszug DIN VDE 0100-410]

                    Kommentar


                      #25
                      ÖVE E8001 Teil 1 bis 3, EN1 Teil 4
                      Nur um klar zu stellen dass ich aus Österreich komme. Bei uns hat sich eine Lehrrohrinstallation bewert, in welcher Lehrrohre verschiedener Farbe verwendet werden. Kleinspannung verlege ich rot ( auch wenn keine SELV-Spannungsquelle verwendet wird), definitiv 230V Leitungen herkömmlich in grau und wenn das Spannungspotential unklar ist grün. Diverse Hersteller bieten verschieden farbige Schläuche an (Dietzel/Univolt,usw..)
                      Getrennte Verlegung ist im Allgemeinen zu bevorzugen und wenn man mehrere Verteilungen macht ist lässt sich durch die geringe Leitungsdichte, die Installation einfacher nachvollziehen. Farbenlegende und Übersichtschaltplan in die Innentür und in ein paar Jahren findet sich immer noch jeder zurecht.

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                        #26
                        Zitat von firefox Beitrag anzeigen

                        a) VDE dito, da sollte es zwischen DE und UK auch keinen Unterscheid geben, ausgenommen nationale Anhänge.
                        Die Unterschiede zwischen DE und UK sind geringer geworden. Ein paar Unterschiede gibt es noch wie z.B. 230V Steckdosen im Badezimmer außerhalb Bereich 2 (in UK innerhalb 3m von Zone 1 sind NICHT zulässig). Das ist zwar Off-Topic..... zeigt aber dass die national Bestimmungen im Einzelfall abzuklären sind.




                        b) Die Art der Schutzmaßnahme hat nichts mit Schutz vor Überlast von Kabel und Leitungen zu tun. Alle anderen Vorschriften sind natürlich weiterhin zu beachten. Im konkreten Fall ist die Leitung selbstverständlich immer durch ein geeignetes Schutzgerät zu schützen. Aber Vorsicht beim Einsatz von Leitungsschutzschalter hinter Netzteilen. Hier muss man sich den Kurzschlussfall genau anschauen, häufig liefern Netzteile einen so geringen Kurzschlussstrom, dass ein sicheres Auslösen des LSS nicht mehr gegeben ist.

                        100% acc! Ist leicht zu übersehen!




                        Sichere Trennung der Kabel- und Leitungsanlagen dürfen durch folgende Anordnungen erreicht werden:

                        Leiter von Stromkreisen mit höherer Spannung ... dürfen gemeinsam verlegt werden, wenn die SELV-Leiter für die höchste vorkommende Spannung isoliert sind. ......
                        [Auszug DIN VDE 0100-410]

                        UK schreibt hier doppelte Basisisolation (oder verstärkte Isolation) vor, reg 414.4.1, wie schon früher zitiert.

                        Damit müsste also ein NYM Kabel mit 230V neben einem NYM Kabel mit SELV ohne weitere Abstandsmaßnahmen zulässig sein, da NYM für 230V (die höchste vorkommende Spannung) zugelassen ist ......

                        oder doch nicht ???


                        Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
                        ....
                        Geräte die für Schutzkleinspannung ausgelegt sind, müssen eine ganze Reihe von Vorschriften die für Geräte mit 230 V gelten, nicht erfüllen. Insbesondere was Abstände und Berührungsschutz betrifft.

                        Damit nun bei diesen Geräten nach SELV auf keinen Fall gefährliche Spannungen auftreten können, wird ein besonderes Augenmerk auf die Spannungserzeugung dieser Schutzkleinspannung und die Leitungsführung gelegt. Gefordert ist hierbei immer eine doppelte Isolation und eine Prüfung der Isolation mit 4.000 V.


                        Dein zukunftssicheres Konzept ist eine gute Idee, aber so ganz parallel geht es eben nicht. Entweder Du hast für die SELV-Systeme eine Leitung mit der Prüfspannung 4.000 V (die grüne EIB-Busleitung ist eine solche) oder Du hast Trennabstände / Trennsteg / separates Rohr.
                        Soweit ich den Datenblättern entnehmen kann ist NYM nicht mit 4kV geprüft.


                        Um die Verwirrung noch zu vergrößern: Bezüglich Prüfspannungen wird auf IEC EN 60664-1, Tabelle 1, die nach Überspannungskategorien I-IV unterscheidet. Feste Hausinstallationen (einschließlich Kabel) sollten Überspannungskategorie III sein. Damit ergibt sich für ein 230V Netz eine Prüfspannung von 4kV http://www.wago.com/cms/doc/elektrische_Tests.pdf Seite 11 des PDFs.

                        Wären damit NYM Kabel für die 230V Hausinstallation eigentlich nicht zugelassen..... ????

                        Wo ist hier der Denkfehler?

                        Ralf

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von semjon Beitrag anzeigen
                          Getrennte Verlegung ist im Allgemeinen zu bevorzugen und wenn man mehrere Verteilungen macht ist lässt sich durch die geringe Leitungsdichte, die Installation einfacher nachvollziehen. Farbenlegende und Übersichtschaltplan in die Innentür und in ein paar Jahren findet sich immer noch jeder zurecht.
                          100% acc ! Farbenlegende und Übersichtschaltplan in die Innentür der Verteilung(en).



                          .... Bei uns hat sich eine Lehrrohrinstallation bewert, in welcher Lehrrohre verschiedener Farbe verwendet werden. Kleinspannung verlege ich rot ( auch wenn keine SELV-Spannungsquelle verwendet wird), definitiv 230V Leitungen herkömmlich in grau und wenn das Spannungspotential unklar ist grün.
                          ...
                          In the UK sind Feueralarmstromkreise normalerweise rot (rotes Kabel).....

                          KNX Kabel ist grün (und immer Kleinspannung).... es würde sich anbieten Kleinspannungen grün zu kodieren.


                          Ralf

                          Kommentar


                            #28
                            the UK sind Feueralarmstromkreise normalerweise rot (rotes Kabel).....
                            nicht nur da...
                            EPIX
                            ...und möge der Saft mit euch sein...
                            Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von KNXSSP Beitrag anzeigen
                              Um die Verwirrung noch zu vergrößern: Bezüglich Prüfspannungen wird auf IEC EN 60664-1, Tabelle 1, die nach Überspannungskategorien I-IV unterscheidet. Feste Hausinstallationen (einschließlich Kabel) sollten Überspannungskategorie III sein. Damit ergibt sich für ein 230V Netz eine Prüfspannung von 4kV http://www.wago.com/cms/doc/elektrische_Tests.pdf Seite 11 des PDFs.

                              Wären damit NYM Kabel für die 230V Hausinstallation eigentlich nicht zugelassen..... ????

                              Wo ist hier der Denkfehler?

                              Ralf
                              Nach IEC EN 60664-1, Tabelle F.1 sehe ich NYM in der Überspannungskategorie 2.

                              Zitat von DIN EN 60664-1
                              >U Kat. III:
                              .... Beispiele für solche Betriebsmittel sind Schalter in festen Installation und Betriebsmittel für industriellen Einsatz .....

                              >U Kat. II:
                              Beispiele für solche Betriebsmittel sind Haushaltsgeräte, .....
                              Genau aus diesem Grund wird NYM im industriellen Einsatz kaum verwendet. NYY z.B. wird mit 4000V geprüft. Da im industriellen Umfeld aber meistens eine kompletten Überspannungsschutz errichtet wird, wären sogar Betriebsmittel der >U Kat. I zugelassen.

                              NYM neben NYM müsste möglich sein, seh ich auch so. Ich denke die EIB Leitung ist deshalb mit 4kV geprüft, damit auch ein Einsatz neben NYY und anderen NS-Kabel der Kategorie U0/U = 0,6/1kV zulässig ist.

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