Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ofen ohne DIBT mit KWL

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    [-] Ofen ohne DIBT mit KWL

    Moin zusammen,

    Ich bin im Moment neu am bauen und es wird eine Zehnder Q350 eingebaut. Dazu möchte ich einen Ofen einbauen. Nach Rücksprache mit dem Schornsteinfeger benötige ich auf jeden Fall einen Druckwächter.
    Daher muss es ja nicht unbedingt ein Dibt-zugelassener Ofen sein. Jetzt hat mir aber ein ofenbauer erzählt, dass sie schon öfters bei nicht zugelassenen Öfen das Problem hatten, dass die KWL beim schnellen Öffnen des Ofen auf Störung ging. Ist das auch jemandem von euch schon mal aufgefallen, oder will er nur verkaufen?

    Des weiteren noch eine Frage. Hat jemand Erfahrungen mit dem Druckwächter Broko BL220DD?

    Vielen Dank.

    Gruß

    #2
    Ich denke mal du meinst das der Ofen keine Zulassung als Raumluftunabhängig haben muss, aber einen Ofen ohne Zulassung würde ich mir schon freiwillig nicht einbauen.

    Der Schornsteinfeger ist da eh Gott. wenn er einen Druckwächter möchte dann baut man den rein. Wenn noch eine DAH in der Küche ist finde ich das auch OK.

    Warum sollte die KWL beim Öffnen des Ofens auf Störung gehen? Die gehen auch nicht auf Störung wenn einer im DG schnell ein Fenster aufmacht oder im UG ne Kellertüre. Das bewirkt auch alles schnellen Druckwechsel. Sicher das Du nicht so einiges durcheinander bringst?
    ----------------------------------------------------------------------------------
    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
    Albert Einstein

    Kommentar


      #3
      Ne ne, habe sogar extra nochmals nachgefragt ob ich das richtig verstanden habe...
      Wundert mich selber, dass da angeblich die KWL auf Störung gehen soll. Er meint beim schnellen Öffnen des Ofens würde ein zu großer Unterdruck entstehen, sodass dann manche kwl auf Störung gehen...

      Also der verkauft auch keinem Ofen ohne die Zulassung an mich. Ein anderer Ofenbauer hat mir gestern erzählt, dass die meisten Hersteller die DIBT-Zulassung gar nicht mehr holen, weil man die nicht bräuchte, wenn man nen Druckwächter einbaut... Was soll man da noch glauben

      Kommentar


        #4
        Moin,

        ich habe mir einen Druckwächter mit Temperatursensor besorgt, da findet die Auswertung ob der Ofen an ist erst ab einer bestimmten Temperatur statt.

        Gibt es als Eintauch- oder Anlegefühler.
        Zuletzt geändert von dentech; 19.10.2020, 06:07.
        Gruß Dennis


        Alles geht, außer dem Känguru, das hüpft. :-)

        Kommentar


          #5
          Zitat von Nazgu7 Beitrag anzeigen
          Erfahrungen mit dem Druckwächter Broko BL220DD?
          Hat das Gerät eine Zulassung??

          Bei uns hat der Schorni auch eine Unterdruckwarneinrichtung gefordert.
          Ich fand damals nur 4-5 St. mit Zulassung.
          Preislich nahmen sich die alle nichts (ca. 600-800€).
          Ich habe dann den Schorni gefragt mit welchem er die beste Erfahrung hat und den eingebaut .
          Bei uns wurde es dann der Leda LUC 2.
          Gekauft haben wir ihn dann bei der Firma die auch die KWL eingebaut hat. (Irgendjemand muss den Einbau und die Funktion bestätigen)
          Das Gerät läuft, sieht auch nicht so schlecht aus und der Kaminkehrer ist zufrieden.

          Kommentar


            #6
            Ich würde auf jeden Fall einen raumluftunabhängigen Ofen nehmen. Alleine schon um sicher zu sein, dass die Zuluft passt. Unsere Häuser sind heute einfach so dicht, dass man sich darüber ernsthaft Gedanken machen sollte.
            und dann frage ich mich, warum dein Bauleiter sich nicht einfach mal mit dem Schorni unterhält.
            Wenn eine Zulassung vorliegt, die besagt, dass der Festbrennstoffofen raumluftunabhängig ist, dann gibt es keine rechtliche Grundlage einen Druckwächter zu verbauen. Der Bauleiter kann auch gerne mal was gegen Willkür unternehmen. Dafür wird er nämlich bezahlt.

            Kommentar


              #7
              Moin zusammen,

              vielen Dank für die Rückmeldungen.
              Der Broko BL220DD hat eine Zulassung, läuft aber über Funk. Habe mir zwischenzeitlich auch den Leda Luc 2 rausgesucht. Werde diesen wohl verbauen. Zwei Fragen zu diesem...
              - Ich benötige mehr als die 15m Busleitung, kann man das Kabel einfach mit einem J-Y(ST)Y 4x2x0,8 verlängern?
              - Es gibt ja 1x das "normale" Set und 1x das Hohlwand-Set (etwas mehr Kabel und ein Aufputz-Verteiler dabei). Dei Unterputz-Dose des LUC 2 hat ja seitlich die Klammern, die man dann anzieht, sind die Klammern in dem normalen Set auch enthalten?

              Des Weiteren gibt es auch sehr viele raumluftUNabhänige Ofen ohne die DIBT-Zulassung (bei diesen benötigt man auf jeden Fall einen Druckwächter). Der Bauleiter (bin ich selber) hat auch Rücksprache mit dem Schorni gehabt und da wurde ihm ja gesagt, dass der Druckwächter auf jeden Fall bei ihm Pflicht sei. Und zwecks Sicherheit ist mir dies auch so lieber, da spare ich nicht an 800€....

              Kommentar


                #8
                Wenn es keine bauaufsichtliche Bestätigung der Raumluftunabhängigkeit gibt, dann ist der Ofen im Zweifel eben zu bewerten wie ein raumluftabhängige.

                Ist die Entscheidung eures Bezirksschornsteinfegermeisters jetzt eine königliche oder gibt es dafür auch ne reale Grundlage. Dann würde ich mich sehr über die gesetzliche Grundlage freuen. Man lernt ja nie aus! Vielleicht überlege ich mir dann das nächste Mal ob ich ne Beschwerde bei der Bauaufsicht abgebe.

                Sollte es eine gesetzliche Grundlage geben, dann ist natürlich auch klar, dass der Einbau und die Errichtung entsprechend der (Bauaufsichtlichen) Zulassung erfolgen muss. Häufig sehen da dann Anforderungen, die zertifizierter Fachbetrieb oder ähnliches . Eine entsprechende Übereinstimmungserklärung ist vorzulegen. DH du darfst das Ding nicht im Sinne einer bauchrechtlichen Forderung selbst einbauen und anschalten.

                Wenn es eine Einrichtung fürs gute Gefühl ist, dann kann/ darf man sich selbst was basteln.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Nazgu7 Beitrag anzeigen
                  - Ich benötige mehr als die 15m Busleitung, kann man das Kabel einfach mit einem J-Y(ST)Y 4x2x0,8 verlängern?
                  Würde funktionieren, Du brauchst 6 Adern. Mir hat der LEDA-Support damals empfohlen, einfach eine RJ12-Verlängerung zu kaufen. Wichtig: es sind maximal 30m zulässig, das hat mein Schornsteinfeger damals auch kontrolliert.

                  Zitat von Nazgu7 Beitrag anzeigen
                  - Es gibt ja 1x das "normale" Set und 1x das Hohlwand-Set (etwas mehr Kabel und ein Aufputz-Verteiler dabei). Dei Unterputz-Dose des LUC 2 hat ja seitlich die Klammern, die man dann anzieht, sind die Klammern in dem normalen Set auch enthalten?
                  Die Unterputz-Dose wird klassisch eingegipst. Das Display wird dann einfach in die Dose geklickt und sitzt ziemlich fest. An Klammern kann ich mich nicht erinnern, ist aber auch schon 3,5 Jahre her ...

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                    Wenn es keine bauaufsichtliche Bestätigung der Raumluftunabhängigkeit gibt, dann ist der Ofen im Zweifel eben zu bewerten wie ein raumluftabhängige.
                    Und: es gibt Schornsteinfeger (z.B. meiner) die fordern trotz Raumluftunabhängigkeit einen Unterdruckwächter. Ihm ist das Risiko das die Dichtungen über die Zeit nicht mehr 100% abdichten zu hoch.

                    Kommentar


                      #11
                      Bezirksschornsteinfegermeister sind Könige, deren Entscheidungen einfach so gelten.
                      Das schlimme ist, dass ein neuer Bezirksschornsteinfegermeister sogar bei der Feuerstättenschau im Nachgang so etwas fördern darf.

                      Es gibt zwar die Möglichkeit sich zu beschweren, aber die meisten Entscheidung sind "persönlicher" Ermessensspielraum, so dass man dagegen klagen müsste und das kostet oft mehr wie die geforderten Änderungen.

                      Grüße

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von s01iD Beitrag anzeigen
                        Würde funktionieren, Du brauchst 6 Adern. Mir hat der LEDA-Support damals empfohlen, einfach eine RJ12-Verlängerung zu kaufen. Wichtig: es sind maximal 30m zulässig, das hat mein Schornsteinfeger damals auch kontrolliert.
                        super danke. Werde ich dann auch so machen.

                        Zitat von s01iD Beitrag anzeigen
                        Die Unterputz-Dose wird klassisch eingegipst. Das Display wird dann einfach in die Dose geklickt und sitzt ziemlich fest. An Klammern kann ich mich nicht erinnern, ist aber auch schon 3,5 Jahre her ...
                        ok, werde mir trotzdem das normale Set mal kaufen. Werde die Dose schon irgendwie im Rigips zum halten bringen. Das Hohlwandset kostet knapp 200€ mehr...

                        Zitat von s01iD Beitrag anzeigen
                        Und: es gibt Schornsteinfeger (z.B. meiner) die fordern trotz Raumluftunabhängigkeit einen Unterdruckwächter. Ihm ist das Risiko das die Dichtungen über die Zeit nicht mehr 100% abdichten zu hoch.
                        ja genau, ist bei unserem hier auch so. Kann ich auch gut nachvollziehen und will da wie gesagt ja selber auch Nummer sicher gehen.

                        Kommentar


                          #13
                          Naja. Das sehe ich nicht so. Es gibt aus meiner Sicht keinen Ermessensspielraum, wenn bauaufsichtliche Forderungen klar erfüllt werden. Natürlich ist es das Recht (und wie ich finde auch die Pflicht) die Forderungen der Zulassung immer wieder zu Prüfen. Dh die Dichtung sind entsprechend der Zulassung zu warten und ersetzen. Das gilt aber auch für den Druckwächter.
                          Ich biete uneinsichtigen Schornsteinfegern dann einfach ein Anschreiben an die zuständige Bauaufsicht zur Klarstellung an. Bisher konnten wir uns bisher immer auf die bauaufsichtlichen Vorgaben verständigen.
                          Die Aussage der Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle war, wenn nötig, immer sehr hilfreich.
                          Aber gut, wenn man nix hinterfragt, dann wird sich auch nix ändern.

                          Wenn man einfach mehr als notwendig ist machen möchte, ist das natürlich gut. Wenn man aber Anlagen installieren muss, weil man dem königlichen Vorgaben folgt, dann muss man zukünftig auch die Vorgaben der Zulassung folgen. Bitte lest die Zulassung zu den Geräten!
                          Ich habe es mir gerade mal rausgesucht:
                          Ausschnitte aus der AbZ Z-85.1-16 für den LEDA
                          3.2.1
                          Installation der LEDA Unterdruck-Controller LUC2 Der LEDA Unterdruck-Controller LUC2 einschließlich der zugehörigen Druck- und Tempe-raturmesseinrichtung ist durch ein von der Fa. LEDA autorisiertem Fachunternehmen gemäß den Herstellerunterlagen zu installieren, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
                          3.2.2 Übereinstimmungserklärung des Errichters Der die Sicherheitseinrichtung nach Abschnitt 1 installierende Fachunternehmer muss gegenüber dem Auftraggeber (Bauherrn) schriftlich die Übereinstimmung der ausgeführten Sicherheitseinrichtung mit den Bestimmungen der Abschnitte 3.1 bis 3.2.1 zur Anwendung des Regelungsgegenstandes erklären.
                          4
                          Bestimmungen für die Instandhaltung Die LEDA Unterdruck-Controller LUC2 einschließlich der zugehörigen Druck- und Tempera-turmesseinrichtungen sind unter Beachtung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung gemäß DIN 3105111 i. V. m. DIN EN 1330612 entsprechend den Herstellerangaben instand zu halten. Durch den Betreiber ist mindestens monatlich eine Funktionsprüfung entsprechend den Herstellerangaben durchzuführen.

                          Der Bezirksschornsteinfegermeister muss also die ordnunsgemäße Installation & Inbetriebnahme über die Vorlage des Übereinstimmungnachweises kontrolieren. Und dann natürlich auch die notwendigen Wartungen!

                          Also nix mit DIY!
                          Wenn ihr was macht, dann bitte auch richtig und holt einen zertifizierten Fachbetrieb!

                          Letzte Anmerkung: Der Inhalt der Zulassung wird mit Absicht nicht auf der Seite der Hersteller und Verkäufer veröffentlich, weil dann würden viele Kunden bemerken, dass ihre Anlage so wie eingebaut überhaupt nicht zulässig ist. Und die Herren in Schwarz fühlen sich wohl "gelegentlich" eher der Einhaltung ihres eigenen Willens und dem Schreiben von Rechnungen wie der Durchsetzung der baurechtlichen Vorgaben verpflichtet.
                          Zuletzt geändert von RBender; 19.10.2020, 09:51.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X