Hallo,
gilt ein blosser E-Öffner an der Garagentüre als grob fahrlässig im Versicherungsfall? (z. B. Auto aus Garage gestohlen)anwenden.
Ein vollwertiges Motorschloss (um die 900 €) ist mir einfach zu teuer.
Die Garage ist ein Nebengebäude und ich möchte biem Verlassen des Hauses nicht immer einen Schlüssel mitnehmen, sondern einfach bequem auf eine Taste drücken.
Grüße und Danke für Tipps
gilt ein blosser E-Öffner an der Garagentüre als grob fahrlässig im Versicherungsfall? (z. B. Auto aus Garage gestohlen)anwenden.
Ein vollwertiges Motorschloss (um die 900 €) ist mir einfach zu teuer.
Die Garage ist ein Nebengebäude und ich möchte biem Verlassen des Hauses nicht immer einen Schlüssel mitnehmen, sondern einfach bequem auf eine Taste drücken.
Grüße und Danke für Tipps
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