Öffters kommt es wohl vor das der Elektriker das Projekt nicht rausrück um in Zukunft weitere Aufträge zu bekommen.
Und da wurde Ihm vorgetragen das man scheinbar als Bauherr das Recht auf die Daten der Programmierung hat und es bereits einige Gerichtsurteile darüber gibt.
Nach seinen Aussagen ist er als Elektriker dazu verpflichtet die Paramentrierung der Anlage dem Kunden auszuhändigen.
Nachtrag: ist schon etwas älter aber passt zum Thema....
http://www.de-online.info/fachthemen...zveh-07_06.pdf
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