Zitat von SirSydom
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Edit: Der Artikel widerspricht sich aber selbst bereits auf der zweiten Seite:
Im Abschnitt 528.1.1 in [1] wird darauf verwiesen, dass SELV- und PELV-Stromkreise die Anforderungen im Abschn. 411.1.3.2 von DIN VDE 0100-410 [5] erfüllen müssen. Danach dürfen sie gemeinsam mit 400/230-V-Stromkreisen und anderen Stromkreisen des Spannungsbereiches II in einem Rohr oder einem Zug eines Kanals verlegt werden, wenn sie zusätzlich zur Basisisolierung mit einem Mantel aus Isolierstoff oder einem geerdeten Metallschirm umhüllt sind. Mit dieser Lösung ist die sichereTrennung gewährleistet. Wo diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, muss eine räumliche Trennung erfolgen, z. B. durch Trennstege in einem Installationskanal.
Grundsätzlich ist es unter dem Gesichtspunkt des Schutzes gegen dem elektrischen Schlag erlaubt, unterschiedliche Stromkreise mit unterschiedlichen Spannungen (auch SELV- und PELV-Stromkreise und Stromkreise mit 230 V und 400 V) an einem Betriebsmittel anzuschließen/zwischenzuklemmen. Diese unterschiedlichen Spannungen dürfen auch in einem Kabel, in einer Leitung oder in einem Kabel-/Leiterbündel gemeinsam geführt werden. Bei der gemeinsamen Verlegung im Kabel, in der Leitung oder im Bündel wird wenngefordert, dass jeder Leiter für die höchste vorkommende Spannung isoliert sein muss
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