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SELV und 230V doch in einer Leitung erlaubt?

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    #16
    Zitat von SirSydom Beitrag anzeigen
    wenn die Einzeladern in deiner Leitung gegeneinander mit 4kV isoliert sind, dann ist meiner Meinung nach auch SELV und 230V möglich.
    Nur ist das in einem normalen NYM nicht der Fall.
    Laut dem zitierten EP-Artikel reicht eben die "höchste vorkommende Spannung" als Isolation aus, und wenn die bei den Einzeladern einer NYM-Leitung nicht gegeben wäre, dann gäbe es da eh ein ganz anderes Problem. Persönlich würde ich es trotzdem nicht machen.

    Edit: Der Artikel widerspricht sich aber selbst bereits auf der zweiten Seite:

    Im Abschnitt 528.1.1 in [1] wird darauf verwiesen, dass SELV- und PELV-Stromkreise die Anforderungen im Abschn. 411.1.3.2 von DIN VDE 0100-410 [5] erfüllen müssen. Danach dürfen sie gemeinsam mit 400/230-V-Stromkreisen und anderen Stromkreisen des Spannungsbereiches II in einem Rohr oder einem Zug eines Kanals verlegt werden, wenn sie zusätzlich zur Basisisolierung mit einem Mantel aus Isolierstoff oder einem geerdeten Metallschirm umhüllt sind. Mit dieser Lösung ist die sichereTrennung gewährleistet. Wo diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, muss eine räumliche Trennung erfolgen, z. B. durch Trennstege in einem Installationskanal.
    Für mich ist das genau das Gegenteil der Aussage von der ersten Seite:

    Grundsätzlich ist es unter dem Gesichtspunkt des Schutzes gegen dem elektrischen Schlag erlaubt, unterschiedliche Stromkreise mit unterschiedlichen Spannungen (auch SELV- und PELV-Stromkreise und Stromkreise mit 230 V und 400 V) an einem Betriebsmittel anzuschließen/zwischenzuklemmen. Diese unterschiedlichen Spannungen dürfen auch in einem Kabel, in einer Leitung oder in einem Kabel-/Leiterbündel gemeinsam geführt werden. Bei der gemeinsamen Verlegung im Kabel, in der Leitung oder im Bündel wird wenngefordert, dass jeder Leiter für die höchste vorkommende Spannung isoliert sein muss
    Kann das jemand auseinander dröseln?
    Zuletzt geändert von Cybso; 27.01.2021, 16:28.

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      #17
      Wo Widerspricht sich das?

      Es geht einmal um die gemeinsame Verlegung der Kabel. Und einmal um die Anordung von zwei Stromkreisen, wovon einer SELV/PELV ist, in einem Kabel.

      Beides ist zulässig.
      Entweder muss die Leitung von SELV gegen die maximal vorkommende Spannung isoliert sein(NYM U0/U 300/500).
      Oder es ist ein Kabel mit Verstärkter oder doppelter isolierung zu verwenden.

      BMA Kabem und Datenkabel werden lediglich nach VDE0815 geprüft. Hier ist keine Prüfung gegen Erde inbegriffen. Somit muss den SELV Schutz der andere Stromkreis bieten(Energiekabel zu BUS).
      KNX kabel ist sondergeprüft (4kv) Deswegen darf das neben Basisisolierten Leitungen verlegt werden. Netzwerkabel (nach 0815j nicht. Aussnahme Hager Cat Leitung. Die hat wieder die 4kv Prüfung.
      Elektroinstallation-Rosenberg
      -Systemintegration-
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        #18
        danach wäre es zulässig, z.B. H07V-K im Verteiler oder H07V-U im Rohr zu verlegen, wo ein Stromkreis 230V und ein Stromkreis z.B. 24V SELV für Belechtungszwecke führt.
        Korrekt?

        Dann könnte ich mämlich doch mal meine RCD-Rücklesekontakte anklemmen.. hab ich immer gescheut.
        H05V-K wäre auch i.O. oder?
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          #19
          Zitat von SirSydom Beitrag anzeigen
          danach wäre es zulässig, z.B. H07V-K im Verteiler oder H07V-U im Rohr zu verlegen, wo ein Stromkreis 230V und ein Stromkreis z.B. 24V SELV für Belechtungszwecke führt.
          Korrekt?

          Dann könnte ich mämlich doch mal meine RCD-Rücklesekontakte anklemmen.. hab ich immer gescheut.
          H05V-K wäre auch i.O. oder?
          Ich denke hier sollte auch das erklärt sein:
          https://www.elektro.net/praxisproble...in-verteilung/

          Es gibt wie Werner Hörmann schreibt keine Anforderung der VDE an die Verlegart im Schaltschrank.
          Das bedeutet nicht, dass es nicht in einer Montageanleitung trotzdem gefordert wird.
          Die Norm stellt auch nur das Mindestmaß dar. Man kann es immer sicherer machen.
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            #20
            Zitat von SirSydom Beitrag anzeigen
            danach wäre es zulässig [...] H07V-U im Rohr zu verlegen, wo ein Stromkreis 230V und ein Stromkreis z.B. 24V SELV für Belechtungszwecke führt.
            Korrekt?
            Im Rohr ist mMn unzulässig, da die Adern beim Einziehen beschädigt werden können! Da darfst du nicht mal zwei 230V-Kreise gemeinsam einfädeln.
            Doch, das ist lösbar :-)
            Die Mutter ist 21 Jahre älter als ihre Tochter und wird in 6 Jahren fünfmal so alt sein. Wo ist der Vater?

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              #21
              Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
              Es geht einmal um die gemeinsame Verlegung der Kabel. Und einmal um die Anordung von zwei Stromkreisen, wovon einer SELV/PELV ist, in einem Kabel.
              Im ersten Teil wird explizit unterschiedliche Spannung in einer Leitung erwähnt.
              Diese unterschiedlichen Spannungen dürfen auch in einem Kabel, in einer Leitung oder in einem Kabel-/Leiterbündel gemeinsam geführt werden.

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                #22
                Zitat von EIBaer Beitrag anzeigen
                Da darfst du nicht mal zwei 230V-Kreise gemeinsam einfädeln.
                normative Grundlage?

                Ich war bisher auch dieser auch deiner Meinung.
                Der Elektropraktiker-Artikel sagt aber was anderes...
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                  #23
                  Zitat von SirSydom Beitrag anzeigen
                  normative Grundlage?
                  VDE 0100-520 521.6 Letzer Grauer Kasten.
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                    #24
                    ahja. Schon merkwürdig.

                    Erst erlaubt es dir Norm

                    Mehrere Stromkreise sind in einem Elektroinstallationsrohrsystem oder abgetrennten Bereich eines geschlossenen bzw. zu öffnenden Elektroinstallationskanalsystem zulässig, wenn alle Leiter für die höchste vorkommende Nennspannung isoliert sind und die Elektroinstallationsrohrsysteme oder zu öffnenden Elektroinstallationskanalsysteme ausreichende Querschnitte haben.
                    Bei Verwendung von Aderleitungen in Elektroinstallationsrohren oder -kanälen in einem einzigen Rohr oder einem einzügigen Kanal oder einem Zug eines mehrzügigen Kanals dürfen nur die Leiter eines Hauptstrom-kreises einschließlich der zu diesem Hauptstromkreis gehörigen Hilfsstromkreise verlegt werden. In elektri-schen Betriebsstätten und abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten gilt diese Einschränkung nicht. Die ungeschnittenen Leiter mehrerer Stromkreise dürfen jedoch durch gemeinsame Durchgangskästen geführt werden.

                    Aber wenn ich darüber nachdenke - die zweite Einschränkung gilt ja nur für Aderleitungen.
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                      #25
                      Zitat von SirSydom Beitrag anzeigen
                      [...]die zweite Einschränkung gilt ja nur für Aderleitungen.
                      Genau. Es geht um eine mechanische Beschädigung beim Einfädeln.
                      Doch, das ist lösbar :-)
                      Die Mutter ist 21 Jahre älter als ihre Tochter und wird in 6 Jahren fünfmal so alt sein. Wo ist der Vater?

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