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Lunatone Dimmer durch Kurzschluss töten

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    [Elektro] Lunatone Dimmer durch Kurzschluss töten

    Hintergrund - Voltus ist der Meinung, ich hätte einen Dimmer (LUNATONE 89453827 DALI 2-Kanal) durch einen Kurzschluss zerstört und droht mit 40 Eur Gebühr für eine Überprüfung, statt Reklamation.
    Ich meine aber, dass ein Kurzschluss gar nicht erst in Frage kommen kann. Das Ganze sollte man sogar nach Belieben, gefahrlos kurzschließen können*

    Setup:
    Das Netzteil (Meanwell HDR-60-24) liefert 24V bis 2,5A.
    Das Netzteil hat "constant current limiting"- die Ausgangsspannung fällt, so dass ein bestimmter Strom nicht überschritten wird.
    Das Stromlimit liegt zwischen 2,6A und 4,0A (Datenblatt: 105% bis 160%).
    Dimmer kann im Dauerbetrieb von 4A durchströmt werden.
    Im Falle eines Kurzschlusses ist die Verlustleistung im Dimmer also gerade Mal so hoch, wie im spezifizierten Regelbetrieb, also [4A x 4A x effektiver Innenwiderstand]. Ich meine, das Ganze sollte man nach Belieben, gefahrlos kurzschließen können.

    Kennt sich da einer aus? Übersehe ich etwas?
    Was geht da überhaupt kaputt?


    *nein, das habe ich natürlich NICHT ausprobiert!

    #2
    Zitat von undyingND Beitrag anzeigen
    Das Ganze sollte man sogar nach Belieben, gefahrlos kurzschließen können*
    Warum sollte man alle Geräte beliebig kurzschließen dürfen in der Hoffnung das sie danach noch funktionieren?
    Wer sagt uns da da nur so ein kleines Meanwell HDR mit einem Kurzschluss dran war und kein HLG 600?

    Zitat von undyingND Beitrag anzeigen
    *nein, das habe ich natürlich NICHT ausprobiert!
    Bedeutet ja nicht das es nicht durch Fehler / Fahrlässigkeit / Dummheit doch passiert ist.

    Ich bin mir sicher da steht auf allen Kartons nur zu installieren von E-Fachkräften. Wenn Du + und - nicht auseinander halten kannst, tja dann hast hier und da auch mal was kaputt gemacht.

    Über sonstige gesetzliche Regelungen im Fernabsatzgesetz und Garantie keine Ahnung.

    Das der Händler / Hersteller natürlich nicht alles einfach erstattet ist sein gutes recht. Wenn er quasi missbräuchliche Verwendung fahrlässige Anwendung nachweisen kann, muss er wohl auch nicht erstatten, kann Dir aber wahrscheinlich den Prüfungsauftrag in Rechnung stellen. Ne Anzeige wegen versuchten Betrug wäre sicher zu viel aber im Zweifel auch denkbar.

    Ob das nun alles nett ist, ist ne andere Frage. Aber ab einer gewissen Masse an Bestellabwicklungen können statistische Auswertungen auch dazu führen das man bestimmte Anfragen mal links rum mal rechts rum beantwortet, weil womöglich schon zu viele "Betrugsfälle" vorhanden waren und übermäßiger Ersatz dann schon arg auf die Marge geschlagen haben.

    Bei uns auf Arbeit laufen auch recht große Maschinerien zur Betrugsüberwachung.
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    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
    Albert Einstein

    Kommentar


      #3
      Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
      Das der Händler / Hersteller natürlich nicht alles einfach erstattet ist sein gutes recht.
      Wobei wenn er jemanden unterstellt er hätte es kaputt gemacht dann sollte/muss er das natürlich auch beweisen. Ich hatte auch mal so einen Fall wo ich 3 baugleiche Geräte zurückgeschickt habe, eines getestet, gefiel mir nicht und alle 3 gingen zurück. Nach 12(!!!) Wochen kam dann die Rechnung, eines davon wäre kaputt (Aussage des Händlers), weil der nächste Kunde beim auspacken wohl gemerkt hätte es wäre kaputt gewesen und deswegen zurückgeschickt.
      Natürlich verweigert die Rechnung zu bezahlen, da nichtmal nachzuverfolgen war ob es überhaupt das Gerät gewesen ist welches ich ausgepackt hatte, die anderen 2 waren im Karton, da hätte ich einen Defekt ja nichtmal bemerken können, obendrein wenn der eine Kunde sagt bei ihm geht es noch und der nächste sagt ist kaputt, steht Aussage gegen Aussage. Soll man nun dem einen Kunden mehr glauben als den anderen? Vielleicht hat der andere es ja auch geschrottet.

      Also nur mal jetzt aus Kundensicht das Ganze, hielt ich nämlich auch fürn schlechten Scherz, vorallem nach 12 Wochen dann damit anzukommen und nicht wirklich was beweisen zu können.
      Klar ist für den Händler sicher auch nicht grad einfach wenn er denn in der Beweispflicht ist vorallem weil es hier sehr schwierig mit dem beweisen ist.

      Technisch gesehen würde ich aber auch erstmal sagen dass es unwarscheinlich ist wenn der maximale Strom des Netzteils geringer ist als der maximale Strom den der Dimmer abkann dass der Dimmer davon Schaden nehmen kann.
      Zuletzt geändert von ewfwd; 03.03.2021, 01:20.

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        #4
        Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
        Warum sollte man alle Geräte beliebig kurzschließen dürfen in der Hoffnung das sie danach noch funktionieren?
        Da sind eben die Unterschiede zwischen den KNX LED-Controllern mit ihren eingebauten Schutzschaltungen und den (billigen) Lunatone. Wer hier nur auf den Preis schaut verzichtet eben auch Funktion ...

        Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
        Wobei wenn er jemanden unterstellt er hätte es kaputt gemacht dann sollte/muss er das natürlich auch beweisen.
        Das sehe ich genau so.

        Nach Datenblatt hat das Meanwell HDR-60-24 eine Strombegrenzung, so daß man diese Behauptung des Voltus-Support nicht nachvollziehen kann. Ich zweifle auch deren fachliche Qualifikation in dieser Frage an.

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          #5
          Fakt ist, dass man die kleinen Lunatones definitiv durch Kurzschluss töten kann. Ist mir Mal im Anflug geistiger Umnachtung passiert, allerdings mit einem Netzteil ohne Strombegrenzung.

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            #6
            Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
            Wer sagt uns da da nur so ein kleines Meanwell HDR mit einem Kurzschluss dran war und kein HLG 600?
            Niemand.
            Ich will nichts beweisen. Ich will sichergehen, dass ich das Ding nicht kaputtgebraten hab. Mit meinem Aufbau.

            ich ärger mich grad so sehr, dass ichs nicht vorher einmal an den Bus zum Testen gehängt hab...😤
            dann wär die ganze Diskussion jetzt überflüssig - entweder wars vorher schon defekt oder eben nachher erst - eindeutig!

            Jetzt aber vom Technischen her - wir sind uns alle einig, dass bei funktionierender Strombeschränkung der Dimmer nicht sterben sollte, korrekt?
            Alle ggf. anormalen Ein- und Ausschaltverhalten (Anlaufstrom?) des Meanwell-Netzteils sollte der Dimmer ebenso abkönnen, das gehört ja zum Regelbetrieb. Also z.B. falls jemand auf die Idee kommt das Netzteil per Aktor auszuknipsen (hat das jemand vlt? Erfahrungen?)

            Hatte evtl. jemand ne LED, die nach Ableben "short" (statt "hochomig") geworden ist, an so einem Dimmer? Hat das Netzteil durch Strombeschränkung den Dimmer retten können?
            Jetzt trau ich mich nicht mehr das durch einen Kurzschluss zu testen 🤔

            Das wär übrigens meine nächste Sorge - wenn Dimmer anfingen zusammen mit den Leuchtmitteln zu sterben, weil die Strombeschränkung vermurkst ist...

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              #7
              Zitat von undyingND Beitrag anzeigen
              Alle ggf. anormalen Ein- und Ausschaltverhalten (Anlaufstrom?) des Meanwell-Netzteils sollte der Dimmer ebenso abkönnen, das gehört ja zum Regelbetrieb
              Sofern er nicht falsch verpolt angeschlossen war.
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