Und? Man kann doch bei der Schüssel trotzdem eine Fangstange haben.
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Zitat von EIBaer Beitrag anzeigenUnd? Man kann doch bei der Schüssel trotzdem eine Fangstange haben.
Der Trennungsabstand wäre mega bei einer Ableitung mit Verbindung. Rechne dir das mal durch.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Genauso wie es jetzt auch geplant ist, nur eben den Alu-Draht nicht direkt an den Mast sondern an die Fangstange daneben. Der Draht führt dann außen bis zur Anschlussfahne des Ringerders. Der Mast und die Schirme der Koaxialkabel kommen dann zusätzlich in den PA über eine Cu-Leitung zur HES. Diese Leitung braucht dann auch nicht blitzstromtragfähig zu sein und könnte gefahrlos im Inneren des Gebäudes verlegt werden.
Edit: So wie hier beschrieben:
https://www.vde.com/de/blitzschutz/faq/blitzschutz-antennenerdung
Zitat:
Wurde eine Antenne so installiert, dass ein Blitz direkt einschlagen kann, dann muss man mit Blitzströmen auf dem Antennenkabel rechnen. Aus Blitzschutzsicht sollte diese Situation vermieden werden, indem die Antenne - z.B. eine SAT-Schüssel - in einem geschützten Bereich an der Gebäudewand oder im Garten installiert wird. Dieser geschützte Bereich kann auch durch eine Fangstange hergestellt werden, die mit isolierenden Abstandhaltern am Antennenmast befestigt wird und diesen leicht überragt. Die Erdung der Blitzströme erfolgt dann über eine "Erdungsleitung", die mit der Fangstange verbunden ist. Der Mast selbst wird an den Potentialausgleich angeschlossen. Diese beiden Leitungen dürfen im Dachbereich natürlich nicht miteinander verbunden werden.In der Antennennorm wird beschrieben, dass alle metallenen Teile der Antennenanlage in den Potentialausgleich einbezogen werden müssen. So sind z.B. bei einer SAT-Anlage der Mast, die SAT-Antenne und die Schirme der Antennenkabel (!) miteinander zu verbinden.Zuletzt geändert von EIBaer; 28.05.2021, 10:16.Doch, das ist lösbar :-)
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Das ist ja auch so korrekt.
Nur greift dann aus meiner Sicht die Blitzschutznorm und ich muss die Trennungsabstände und Erder gemäß dieser haben.
Wenn nicht nach Blitzschutznorm gebaut wurde, nimmt man alle Risiken in kauf.
Wenn nach Blitzschutznorm gebaut wird eben nicht.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Es macht doch für die Ableitung des Blitzstroms überhaupt keinen Unterschied, ob ich den Mast an den Alu-Draht anschließe und der Blitz in den Mast einschlägt oder ob ich die Fangstange anschließe und der Blitz in diese einschlägt.
Für die angeschlossenen Koaxialkabel macht das aber sehr wohl eine Unterschied:
Im ersten Fall habe ich Blitzströmen auf den Antennenkabeln, im zweiten nicht.
Hast du den Link mal gelesen. Da wird doch gesagt, dass man hier eben nicht nach den Blitzschutznormen sondern nach den Antennenerrichtungsnormen bauen kann.
Wird eine Antenne auf einem Gebäude mit Blitzschutzanlage errichtet, dann sind sowohl die Blitzschutznormen VDE 0185-305 als auch die Antennenerrichtungsnormen VDE 0855 anzuwenden. In allen anderen Fällen sind die Normen zur Antennenerrichtung VDE 0855 maßgeblich.Doch, das ist lösbar :-)
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Was jemand für sich selbst baut, ist mir eigentlich egal.
Wenn ich den Auftrag bekomme, eine Fangstange an eine Antenne zu montieren, geht der Kunde höchstwahrscheinlich davon aus, dass er sicher ist.
Demnach baue ich die Anlage auch so, dass sie sicher ist.
Wenn dem Kunden eh alles zu teuer und egal ist, bekommt er Mindestanforderung und lebt damit.
Es macht ja die Sache nicht schlechter, eine Fangstange einzusetzen. Nur bietet sie unter umständen auch kein 100% Schutz sondern verbessert nur meine Chancen.
Ich persönlich würde mir dabei halt schwer tun, dies rechtssicher in einem Vertrag auszugestalten.
[EDIT]Für mich wäre das errichten einer Fangstange schon der beginn des errichten eines Äußeren Blitzschutzes. Wäre interessant was ein Gericht dazu sagt.[/EDIT]
Zudem kommt, was habe ich davon, wenn die Blitzströme nicht auf dem Koax sind, sich dafür aber in Kabel/Rohre entlang der Außenwand einkoppeln?Zuletzt geändert von larsrosen; 28.05.2021, 10:35.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
Zudem kommt, was habe ich davon, wenn die Blitzströme nicht auf dem Koax sind, sich dafür aber in Kabel/Rohre entlang der Außenwand einkoppeln?
Es ist ja nicht so, dass sich der Blitzstrom in der Erdungsleitung bei Masterdung anders verhält als bei der Erdung einer Fangstange: "ich habe ja schon auf die Koaxkabel gekoppelt, da brauche ich wirklich nicht auch noch auf das schöne Wasserrohr überzuspringen. Einmal am Tag einkoppeln ist echt genug, man wird ja auch nicht jünger :-)"
Was ich sagen will:
Die Fangstange macht die Sache in jedem Fall besser und sicherer, als die direkte Masterdung. Schlechter wird es in keinem Fall. Dipol mag mich korrigieren :-)
Edit:
Warum sollte das nicht rechtssicher sein? ist doch dann genau so, wie vom VDE empfohlen.Zuletzt geändert von EIBaer; 28.05.2021, 10:58.Doch, das ist lösbar :-)
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Zitat von EIBaer Beitrag anzeigenWenn man den Mast anschließt, habe ich aber beides: Blitzströme auf der Koaxialleitung mit allen dazugehörigen Schäden an den angeschlossenen Geräten und die Einkopplung auf Kabel/Rohre entlang der Außenwand.
Wenn die Anlage nach 0185-305 komplett errichtet und abgenommen ist, würde ich mich dann sicher fühlen. Aber mit so einem Mischi,Maschi. Weiß nicht.
Wie gesagt, ich würde es so einschätzen:
Antenne nach 855-1 errichtet = Kunde nimmt das Risiko in kauf
BS nach 0185 vorhanden = Kunde will sicher sein. Antenne muss dementsprechend ausgeführt werden
Eli Baut Fangstange = rechtliche Lage für mich nicht eindeutig. (Für mich: Es wurde ein erhöhtes Risiko eines Einschlags in Betracht gezogen. Demnach wäre eh ein BS erforderlich.)Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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OK, also eine reine Haftungsfrage.
Technisch sind wir uns aber einig, dass die Fangstange die Situation verbessert. Im vorliegenden Fall sind die Mehrkosten auch gering, da die Ableitung ja sowieso außen zum Ringerder geführt wird.Doch, das ist lösbar :-)
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Zitat von EIBaer Beitrag anzeigenda die Ableitung ja sowieso außen zum Ringerder geführt wird
Der Rest ja.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenWenn dem Kunden eh alles zu teuer und egal ist, bekommt er Mindestanforderung und lebt damit
Wenn ja: mir ist nicht alles zu teuer, ich will es ordentlich gemacht haben, bzw. machen. (Das steht noch aus).
Auf den äußernen Blitzschutz haben wir allerdings in der tat aus Kostengründen verzichtet.
OT:
Ich hab jetzt bei einigen Häusern auf die Satanlage geachtet, ich bin bei 18 Neubauten der einzige welcher seinen Antennenmast ausserhalb vom Gebäude erdet.
Und das wohl auch nur aufgrund vom Forum und den aussagen von Dipol.
Grüße
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Ahso...
schande.
Das hab ich nicht gelesen sorry.
UncleSam
ne,ne das war allgemein. Vielen ist es schon zu teuer die Erdungsleitung Außen zu führen.Zuletzt geändert von larsrosen; 28.05.2021, 11:33.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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