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Glasfaser und Solarleitung in einem Leerrohr - erlaubt bzw. sinnvoll?

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    #16
    Warum soll es Vandalismus sein? Der Telekom kann das doch egal sein was du mit deiner Anlage machst. Wenn das Teil kaputt ist weil du es kaputt gemacht hast musst du es halt wieder reparieren. Liegt ja ohnehin in deinem eigenen Interesse. Die Telekom verweigert dir maximal die Leistung wenn der Fehler nachweislich nicht bei ihnen liegt. Wenn du deinen hausübergabepunkt einfach kaputt schlägst wird gar nix passieren. Es gibt keine Strafe. Man wird dir halt das Angebot machen es wieder zu reparieren und es dir in Rechnung stellen. Es steht dir aber frei das Angebot dann nicht anzunehmen.
    am Ende gehts halt nur darum dass es funktioniert und dass die Telekom bei fremdverschulden fein raus sein will.

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      #17
      Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
      Warum soll es Vandalismus sein? Der Telekom kann das doch egal sein was du mit deiner Anlage machst.
      Wie kommst du darauf, dass es deine Anlage ist?
      Vielleicht solltest du dir mal die Grundstückseigentümererklärung / Nutzungsvertrag durchlesen... bei Google lassen sich ja ein paar Vordrucke für diverse kommunale FTTH-Anbieter finden... da stehen dann so sachen drin wie...

      Der Glasfaseranschluss besteht insbesondere aus dem Glasfaserkabel, dem Leerrohr, der Hauseinführung
      und dem Abschlusspunkt der Linientechnik (APL). Der Glasfaseranschluss ist Eigentum der BBGLD und wird im Sinne des
      § 95 Abs. 1 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck auf dem Grundstück / im Gebäude errichtet. Die Gestattung
      umfasst alle Maßnahmen, die für die Herstellung und den Betrieb sachdienlich oder erforderlich sind und ggf. in Zukunft
      werden. Die BBGLD oder der von ihr beauftragte Dritte dürfen das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude in
      Absprache mit dem Eigentümer betreten und befahren, sowie während der Arbeiten die ggf. benötigten Materialien und
      Geräte auf dem Grundstück lagern. Die Errichtung des Glasfaserhausanschlusses erfolgt nach vorheriger Absprache mit
      dem Eigentümer oder dessen Vertreter. Die BBGLD verpflichtet sich und die von ihr beauftragten Dritten, das Grundstück
      und die darauf befindlichen Gebäude wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen, soweit das Grundstück oder
      Gebäude im Zuge der Arbeiten beschädigt worden sind.
      Die einen schreiben es halt explizit rein, die anderen haben nur Standardtexte. Beruht alles auf dem § 45a TKG... du gibst denen sozusagen da Recht ihr Technik auf unbestimmte Zeit auf deinem Grundstück zu installieren. Von Eigentümerwechsel ist da nicht die Rede...

      So und wer sich an fremden Eigentum vergreift, schaut einmal kurz ins Gesetzbuch und findet dort z.B. §303 und ggf. noch §317 StGB und §823 BGB etc pp. Das ist Kartoffelland, was erwartest du ?

      Und mit der Unterzeichnung der GEE kannst du eine Reparatur auch nicht ablehnen. Du kannst höchstens den Vertrag kündigen... Ob die Telekom oder sonstwer Schadensersatzansprüche geltend macht, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt Papier...

      Einfach mal im Telekom Forum lesen... da gibts Leute die haben nen ganzen Mast/Verteiler vom Voreigentümer (der hat die Genehmigung unterschrieben) auf ihren Grundstück und erfreuen sich immer wieder, wenn auf einmal irgendwelche Leute morgens um 7 Uhr unangekündigt auf ihrem Grundstück herumlaufen und Reparaturarbeiten durchführen... 🤣 Leider geht die Genehmigung mit dem Kauf eines solchen Grundstücks auf den neuen Eigentümer über...
      Zuletzt geändert von starlight2k; 21.08.2021, 00:43.

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        #18
        Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
        da gibts Leute
        ja es gibt Leute, aber vielleicht bleiben wir jetzt einfach mal bei dem Thema hier.
        Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
        Wie kommst du darauf, dass es deine Anlage ist?
        Vielleicht solltest du dir mal die Grundstückseigentümererklärung / Nutzungsvertrag durchlesen... bei Google lassen sich ja ein paar Vordrucke für diverse kommunale FTTH-Anbieter finden... da stehen dann so sachen drin wie...
        Lohnt jetzt nicht das durchzulesen, weils keine Rolle spielt. Ich sage nur wenn wir mal beim Beispiel EFH bleiben (und die Bewohner auch die Eigentümer sind) dass dem Anbieter das egal ist was du mit deinem Anschluss machst weil es DEIN Problem ist und nicht seins. Reiß das Ding von der Wand, denkst du dann kommt die Polizei vorbei? Oder es gibt nen Schreiben vom Anwalt der von der Telekom beauftragt wurde?
        Wenn der Techniker vorbei kommt wird folgendes passieren: Er wird dir sagen dass das neugemacht werden muss / repariert werden muss und du dafür aufkommst.
        Was aber nicht passieren wird ist das der sagt "du zahlst jetzt ne Strafe" . Deine "Strafe" ist dass du für die Reparatur aufkommst. Wobei du es nicht reparieren lassen muss. Was soll passieren? Dass man dich dazu zwingt?
        An meinen APL für die Telefonleitung ist auch schon seit Ewig kein Siegel mehr. Beim Streichen/Renovieren musste die Klappe da mal abgenommen werden vor Jahren und weißte was, das hab ich einfach so gemacht, ohne wem bescheid zu sagen. Danach war wegen was anderem der Telekomtechniker im Haus, und den hat das auch nicht interesiert. Wieso auch wenn der Fehler eh woanders liegt... Denkste die sagen "oh da ist aber kein Siegel mehr drauf, jetzt muss ich das neu machen und gehe vorher nicht mehr aus dem Haus raus und rufe notfalls die Polizei" ?
        Nein, es ist eben dein Problem. Nicht mehr. Die Endstörung kann dir verweigert werden halt.

        Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
        Und mit der Unterzeichnung der GEE kannst du eine Reparatur auch nicht ablehnen. Du kannst höchstens den Vertrag kündigen... Ob die Telekom oder sonstwer Schadensersatzansprüche geltend macht, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt Papier...
        Warum sollte ich eine Reparatur nicht ablehnen können? Ich behaupte mal das interesiert den Anbieter gleich 0 ob du nicht mehr surfen kannst solange du weiterhin deine Monatsbeiträge zahlst... Und welche Schadensersatzansprüche sollte er geltend machen? Welchen Schaden hat er denn genau wenn du weiterhin zahlst, du aber nicht surfen kannst? Um nen Schadensersatzanspruch geltend zu machen muss du einen Schaden zu beklagen haben. Der Anbieter hat aber halt gar kein Schaden. Ihm geht dadurch nicht ein Euro verloren.

        Ja "normal" hat der Kunde an diesen Hausanschlüssen nicht dran rumzufummeln. Aber was man so liest ist halt auch bisschen Panikmache ala "da kommste für in Knast für sonst!"
        Ist genau das gleiche Märchen wie dass die BNetzA dir den WLAN Repeater wegnimmt der mit mehr Leistung funkt als er darf. Ich kenn zufällig Leute die da arbeiten und der WorstCase ist erstmal wenn du auffliegst was mitunter je nachdem was du konkret machst gegen 0 Laufen kann dass irgendjemand da ne Störungmeldung einreicht, dass du dann gebeten wirst das gerät außer Betrieb zu nehmen.
        Teilweise haben auch manche auf Frequenzen gefunkt wo man überhaupt nicht funken durfte da beispielsweise Mobilfunk. Mir ist nicht ein Fall bekannt wo da jemand zahlen musste. Die Leute sagen selber dass da bisschen Panikmache auch betrieben wird um die Leute eben von solchen Dingen auch abzuhalten. Was willste auch sonst sagen? "Darfst nur mit 1dBm funken, aber bei 5dBm wird dich eh niemand erwischen"
        Ich glaube du unterschätzt das Tagesgeschäft und dass Firmen sich um wichtigere Dinge zu kümmern haben.
        Irgendwelche Schadensersatzansprüche sähe ich nur dann wenn du dich an einem Verteiler zu schaffen machst der mehrere Kunden versorgt und da mitunter was kaputt machst. DANN gibt es einen Schaden.
        Zuletzt geändert von ewfwd; 21.08.2021, 03:21.

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          #19
          Ich glaube es lohnt sich nicht auf so ein pupertäres Geschwafel näher einzugehen..

          Ich kann auch einen Zähler manipulieren. Fällt auch nicht auf.. wie oft werden die so getauscht? Alle 10-20 Jahre ? Na genügend Zeit zum sparen... 🤦‍♀️

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            #20
            Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
            "Normalerweise" geht jegliches Leerrohr (egal ob es von dir verlegt und der Telekom für den Durchzug bereitbestellt wurde oder von der Telekom selber verlegt) in den Eigentum der Telekom über.
            In der Ausbildung zum Betriebswirt d. H. habe ich es genau andersherum gelernt: Alles was zum festen Bestandteil des Gebäudes wird, gehört dem Grundstückseigentümer.

            Auch in längst vergangenen Zeiten, als die DBP in Personalunion noch hoheitliche Genehmigungsbehörde und die Beamten der Fernmeldeämter kleine Könige waren, ergab die Nutzung von bauseits verlegten Leerrohren keine Enteignung. DTAG, Vodafone, PYUR, ex-Kabel BW oder Unitymedia, MNet, Wilhelm Tel usw. usf. sind alle privatwirtschaftliche Unternehmen mit normenabhängigen Handouts aber ohne hoheitliche Befugnisse.

            Ehemalige Bestimmungen der FTZ 731 TR 1 sind sowohl in die DIN 18014 wie auch in harmonisierte Normen wie EN 50083-1 und IEC 60728-11 eingeflossen.

            Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
            Ich müsste die Unterlagen vom Bauherrenservice raussuchen...
            Bitte mach das, ich gleiche es dann ab. Wegen einer unbelegt aufgestellten Behauptung rufe ich niemand an.

            Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
            Hinzukommt, dass es sich ja nicht um eine Koax Leitung handelt, sondern um eine stromführende PV Anlage. Das könnte dann eben auch Probleme geben, wenn der Techniker vor Ort entweder gar nicht an solchen Leitungen arbeiten darf oder der Arbeitsschutz/Arbeitgeber dies verbietet.
            M. E. ist hier DIY geplant und die Qualifikation des TE relevanter. Wenn er EFK wäre und die ÖVE-Normen kennen würde, hätte er hier nicht angefragt.

            In D ist eine Funktionserdung der Modulgestelle mit 6 mm² Cu empfohlen und lt. DIN VDE 0100-712 gilt, dass wenn ein PA-Leiter verlegt wird, dann abstandslos zu den PV-Leitungen. Nach meinem begrenzten Kenntnisstand ist der PA der Modulrahmen in Österreich mit mind. 10 mm² Cu Pflicht und ob der Leiter ebenfalls eng mit den PV-Leitungen verlegt werden muss, müssten die Ösi-User beantworten können.
            Zuletzt geändert von Dipol; 21.08.2021, 11:47.

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              #21
              Das ganze Blabla aus DE wegen Normen usw. interessiert den TE aus AT wahrscheinlich überhaupt nicht....
              Da das 50ér Leerrohr wahrscheinlich auf dem Privatgrund des TE liegt ist es kein Eigentum der A1 Telekom

              Die Speedpipe bzw. Einblasrohr könnte im Eigentum der A1 sein - mehr aber auch nicht..., wobei der Kunde dies mit den Anschlußgebühren wahrscheinlich abgegolten hat. Insofern er auf seinem Grundstück mehr oder weniger machen kann was er will, egal ob richtig oder falsch...

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                #22
                Zitat von starlight2k Beitrag anzeigen
                Ich kann auch einen Zähler manipulieren. Fällt auch nicht auf.. wie oft werden die so getauscht? Alle 10-20 Jahre ? Na genügend Zeit zum sparen... 🤦‍♀️
                Okay dann erhelle mich doch einfach mal damit was bei einem manipulierten Hausübergabepunkt für die Glasfaserleitung dem Anbieter jetzt für ein Schaden entsteht genau. Beziffer ihn einfach mal.
                Bei einem Stromzähler kann ich umsonst Energie beziehen. Der Schaden ist offensichtlich. Wenn ich meine Flat aber nicht nutze entsteht dem Anbieter kein Schaden.
                Aber glaub halt weiterhin dass die Leute ne Anzeige bekommen weil sie am HÜP für ihre Glasfaserleitung herumgebastelt haben.
                Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
                Insofern er auf seinem Grundstück mehr oder weniger machen kann was er will, egal ob richtig oder falsch...
                Eben. Das Internet funktioniert eben oder auch nicht. Wenns nicht funktioniert und es die Schuld des Eigentümers der Immobilie (EFH) ist kann das Telekom und Co egal sein. Da wird genau 0 passieren solange man seinen Teil des Vertrags weiterhin erfüllt und das sind eben die monatlichen Zahlungen.
                Ist ja nicht so dass man den HÜP "überbrücken" kann und dann Gratis surft. Von daher Schwachsinnsbeitrag der Vergleich mit dem Zähler oben.
                Am Ende ist es bisschen Panikmache seitens der Anbieter um 95% der Kunden eben davon abzuhalten da die Finger selber anzulegen. Was ja auch okay ist.


                Wasn eigentlich wenn die Hütte abbrennt oder abgerissen wird. Würde mich sehr interesieren wenn starlight2k auch da zumindest einen Fall mal präsentieren könnte wo ein Netzbetreiber aber jetzt das Geld für seinen HÜP wieder zurück hätte weil der ist ja "kaputt". Und wenn er nicht dem Hauseigentümer gehört sondern dem Netzbetreiber müsste man den ja bezahlen Ansonsten gehe ich mal davon aus dass das Nonsens ist..

                Das Teil gehört dem Eigentümer, er "darf" aber nix dran verändern. Wenn er es dennoch tut kann dem Kunden aber die Entstörung verweigert werden weil irgendeinen Punkt muss man ja definieren wer bis wohin verantwortlich ist. Das wird in österreich auch nicht anders sein als in Deutschland.
                Zuletzt geändert von ewfwd; 21.08.2021, 14:07.

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                  #23
                  Das fäng schon mal an, das es keinen "HÜP" gibt.... Letztens hat der A1 Techniker noch fleissig mit geholfen, das LWL in ein bestehendes Rohr mit 5x16 und Pot Ausgleich mit reinzubekommen Und ja er lebt noch.

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                    #24
                    Wenn nach ÖVE-Normen ebenfalls ein PA-Leiter neben den PV-Leitungen verlegt werden muss, ist das doch ein wichtiger Punkt zu dem fachkundige User aus Österreich etwas beitragen sollten.

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                      #25
                      Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
                      Das fäng schon mal an, das es keinen "HÜP" gibt....
                      Wieso investiert man bevor man postet nichtmal die 5sekunden und googlet eben nach bevor man Schwachsinn schreibt. Ich mein gleich der erste Treffer führt zum Wiki Artikel.
                      Interesant auch der Fakt dass die Netzbetreiber mitunter selber die Abkürzung benutzen.

                      LWL ist übrigens nicht LWL. Diese Patchkabel die die Anbieter mitunter für die Inhouse Verkabelung vorsehen sind derart dünn und empfindlich. Die ziehst du nirgendwo ein wo schon was drin ist weil sie zuglastfrei verlegt werden müssen.
                      Zuletzt geändert von ewfwd; 21.08.2021, 21:01.

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                        #26
                        Dann zeig mir doch mal die Wiki Seite mit dem Österreichischen HÜP!

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                          #27
                          Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
                          Das fäng schon mal an, das es keinen "HÜP" gibt....
                          BLUTGRÄTSCHE! 😊

                          Siehe ÖVE EN 60728-11:2019 03 11: 3.1.54 Hausübergabepunkt und 10.3 Hausübergabepunkt

                          Auch wenn im Gegensatz zu 3.134 Wohnungsübergabepunkt (WÜP) bei 3.3 Abkürzungen vergessen wurde den HÜP oder ÜP aufzuführen: Noch gibt es ihn ganz offiziell in einer gültigen Norm. 😉

                          Bis die BK-Netze von Kupfer auf LWL-Zuführung umgestellt oder neuere en-Abkürzungen wie BNI oder HNI den HÜP bei Koax und den OTP bei Glasfaser einheitlich in allen Normen abgelöst haben, wird es noch einige Jährchen dauern.

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                            #28
                            Das Thema ist langweilig…, wir haben in AT in allen Bundesländern private und öffentliche Provider. In allen Bundesländern werden unterschiedliche FTTx Ausbau Modelle verfolgt. Somit auch unterschiedliche Bezeichnungen APL, HÜP etc… Vorgabe war seinerzeit der Planungsleitfaden vom BM.

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                              #29

                              Natürlich kann man sich da jedesmal dumm stellen wie oft in diesem Forum und Selbstdarstellung betreiben nur weil es unterschiedliche Bezeichnungen gibt die aber dasselbe meinen. Ich weiß nicht wem das helfen soll

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                                #30
                                Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                                Natürlich kann man sich da jedesmal dumm stellen wie oft in diesem Forum und Selbstdarstellung betreiben nur weil es unterschiedliche Bezeichnungen gibt die aber dasselbe meinen. Ich weiß nicht wem das helfen soll
                                Haben Pedanten so an sich... findet man auch meistens in spezialisierten Foren, meistens irgendwas mit Technik 🤣

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