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Hauptverteiler in Garage./ Brandschutz

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    Hauptverteiler in Garage./ Brandschutz

    Glückauf! Mal ne Frage an die Experten:

    Momentan:
    Hausanschluss und kombinierter Zählerschrank (2 Stück) / Hauptverteiler
    in einem "Raum" unter der Treppe im EG.
    1 Zähler ist für die 1 Etage (separate Wohneinheit) die eine kleine Unterverteilung hat.

    Geplant:
    Der Hauptverteiler soll in die neu gebaute Garage (Anbau) verlegt werden.
    (Zähler sollen bleiben wo Sie sind)

    Warum:
    Kein Platz mehr im Verteiler. kein Platz mehr im "Raum" für größeren/neuen Verteiler.

    Problem:
    Architekt sagt das man in Garagen wegen Brandschutz keinen "Elektrokasten"
    installieren darf, sofern man den nicht in eine separate Brandschutzzone packt.

    D.h. Brandschutzmauer rund um den "Elektrokasten"
    und für den Zugriff eine Feuerschutztür/klappe davor.

    Kann mal jemand was dazu sagen?

    Klingt für einen Laien erstmal komisch, da ja Unterverteiler und z.B. Wallboxen ja anscheinen kein Problem sind.

    Falls Wichtig: Niedersachsen / LK Goslar

    #2
    Hallo,

    so hab ich das noch nie gehört...
    Je nach Bundesland muss deine Garage Rauchdicht und F30 vom restlichen Gebäude getrennt sein. Hier könnte jetzt der Verteiler mit seine vielen Leitungen ins Haus ein Problem sein. Es gibt aber auch F30 Brandschutzshotts die Kosten halt wieder etwas...

    Grüße

    Kommentar


      #3
      Zitat von uncelsam Beitrag anzeigen
      Je nach Bundesland muss deine Garage Rauchdicht und F30 vom restlichen Gebäude getrennt sein. Hier könnte jetzt der Verteiler mit seine vielen Leitungen ins Haus ein Problem sein. Es gibt aber auch F30 Brandschutzshotts die Kosten halt wieder etwas...
      Grüße
      Jo das ist bekannt.
      Tür ist ja schon T30/Rauchdicht geplant.
      Kabel durch die Wand wären auch kein Problem nur teuer.

      Alles im grünen Bereich.

      Nur der Verteiler selber ist wohl das Problem.



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        #4
        Dann frag doch einfach mal den Architekten, wo du das Nachlesen kannst. Er möge doch bitte die Quelle seiner Aussage offenlegen.
        Sehr wahrscheinlich wirst du keine Antwort bekommen…

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          #5
          Zitat von uncelsam Beitrag anzeigen
          Je nach Bundesland muss deine Garage Rauchdicht und F30 vom restlichen Gebäude getrennt sein. Hier könnte jetzt der Verteiler mit seine vielen Leitungen ins Haus ein Problem sein. Es gibt aber auch F30 Brandschutzshotts die Kosten halt wieder etwas...
          So pauschal ist das aber auch nicht richtig, je nach Garage und Bundesland kann zum Beispiel auch eine feuerbeständige Wand gefordert sein.

          Allerdings wäre mir spontan auch keine Regel bekannt, die den Verteiler in der Garage verbietet. Ich hatte vor paar Tagen am Rande mit einer kleinen Verteilung in einer mittelgroßen Tiefgarage zu tun, selbst das ist imho erlaubt.

          anschauen solltest du dir die MLAR. So spontan ist mir dort keine entsprechende Aussage bekannt, ich müsste die aber auch nochmal im Detail durchgehen.
          Zuletzt geändert von livingpure; 13.10.2021, 00:15.

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            #6
            Zitat von livingpure Beitrag anzeigen

            anschauen solltest du dir die MLAR. So spontan ist mir dort keine entsprechende Aussage bekannt, ich müsste die aber auch nochmal im Detail durchgehen.
            Die MLAR gilt vermutlich nicht, da es sich hier laut Beschreibung offensichtlich um ein privates Wohngebäude handelt. Dies wird auf Grund der Größe, der Beschaffenheit in Gänze (kein Publikumsverkehr, keine Menschenansammlungen, kein Gebäude mit Hochhauscharakter u.v.m) keine Unterteilung in mehrere Brandanschnitte haben.

            Somit gibt es keine notwendigen Flure, notwendige Treppenhäuser oder sonstige in der LAR definierten Rettungswege. Damit findet die LAR des jeweiligen Bundeslandes keine Anwendung.

            Zudem müsste die Garage dann zu einem notwendigen Flucht- und Rettungsweg zählen, damit die LAR überhaupt Anwendung finden könnte. Bedingt durch den Charakter einer solchen Garage (brennbare Stoffe in PKWs) muss diese ja laut Garagenverordnung zum Wohngebäude mit mindestens einer Feuerwiderstandsklasse von 30 Minuten zum Wohnhaus abgetrennt werden.

            Das steht im Gegensatz zu einem Rettungsweg, wo eine Ansammlung von brennbaren Stoffen absolut vermieden werden muss. Daher kann eine Garage faktisch kein Rettungsweg sein, folglich gilt die LAR dort ohnehin nicht.

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              #7
              Zitat von livingpure Beitrag anzeigen

              So pauschal ist das aber auch nicht richtig, je nach Garage und Bundesland kann zum Beispiel auch eine feuerbeständige Wand gefordert sein.
              Ich hatte doch genau das geschrieben...
              F30 ist eine Wand die 30min Feuer standhält.

              Wobei alles was Massiv gebaut ist, vom Mauerwerk eh viel höher ist, die Tür / Durchbrüche sind in der Regel der Schwachpunkt.


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                #8
                tsb2001 stimmt, völlig richtig! Ich habe die gestern in anderem Zusammenhang (notwendiger Flur) angeschaut und dann nicht weiter drauf geachtet

                uncelsam feuerbeständig ist allerdings F90, F30 ist feuerhemmend

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                  #9
                  Sorry stimmt, aber hier gilt das selbe, F90 ist beim Mauerwerk kein Problem, Türen gibt es auch, sogar Glastüren...

                  Kommentar


                    #10
                    Ist das nicht in der Elektriker Vereinszeitung „VDE“ geregelt…?

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                      #11
                      War da nicht was im Zusammenhang mit einem feuergefährdeten Raum oder Betriebsstätte und der DIN VDE 0100?

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von uncelsam Beitrag anzeigen
                        Sorry stimmt, aber hier gilt das selbe, F90 ist beim Mauerwerk kein Problem, Türen gibt es auch, sogar Glastüren...

                        ja, stimmt

                        Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                        War da nicht was im Zusammenhang mit einem feuergefährdeten Raum oder Betriebsstätte und der DIN VDE 0100?
                        wahrscheinlich meinst du das in diese Richtung?
                        https://brandschutzbuero.de/site/ass...r_dietrich.pdf

                        Das sieht man regelmäßig in Brandschutzplänen, Technikräume werden mit besonderen Brandschutzanforderungen eingezeichnet, das ist aber fast immer überflüssig und bei strenger Auslegung wohl auch dann generell falsch, da das Einfamilienhaus damit zum Sonderbau wird.

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                          #13
                          Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                          War da nicht was im Zusammenhang mit einem feuergefährdeten Raum oder Betriebsstätte und der DIN VDE 0100?
                          iGude,

                          mir ist diesbezüglich nichts bekannt.

                          Ich würde den Architekt fragen wo die Anforderung herkommt.
                          Elektroinstallation-Rosenberg
                          -Systemintegration-
                          Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                          http://www.knx-haus.com

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                            #14
                            Bezüglich Baurecht ist mir jetzt nicht bekannt, wo diese Forderung herkommen soll. Es kann also eher etwas sein, dass aus ner DIN VDE kommt.
                            Das die Garage ein feuergefährdeter Raum ist sehe ich aber auch so. Die Anforderungen aus der Garagenverordnung gibt es nicht umsonst.

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                              #15
                              Hier mal zur info:

                              https://www.elektro.net/file/show/78...2020_3_PP4.pdf
                              Elektroinstallation-Rosenberg
                              -Systemintegration-
                              Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                              http://www.knx-haus.com

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