Hallo Zusammen,
wie ihr evtl. mit bekommen habt, werden jetzt keine privaten Wallboxen mehr gefördert, jetzt sind die gewerblichen dran: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung...rnehmen-(441)/
Was interessant ist, die Wallboxen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein, aber für die Mitarbeiter und da wird es langsam interessant. Einmal habe ich bei Firmen eher das Profil das gleich 8-10 Wallboxen installiert werden sollen, dabei aber auch eine wesentlich höhere Anschlussleistung i.d.R. vorhanden ist. Also muss das ganze natürlich in der Leistung geregelt werden, trotzdem möchte der Chef das sein 22kW geladener Tycan Abends voll ist. (komisch, warum fährt jeder sein E-Auto eigentlich jeden Tag leer?) und die Mitarbeiter kriegen häufiger E-Autos und dann gibt es keine Tankkarte mehr, sie dürfen aber in der Firma laden.
Jetzt kommt ein interessanter Punkt, an dem ich gerade echt etwas zweifel. Ich kämpfe gegen die ganzen "Billigheimer" wie em2go oder auch easee an, die sagen:
"Sie können 22kW, sie können Abrechnung (hier reicht es, wenn es alle 4 Wochen eine Aufstellung der RFID Karten und des kWh Verbrauchs gibt), aber MID können sie nicht. Das würde auch Niemand bisher bemängelt haben und das machen ja eh alle so."
Ach wirklich? Jeder kleine Verbraucher muss bei einer Zwischenabrechnung UNBEDINGT (PANIK) mit einem MID Zähler abgerechnet werden, ansonsten kann alles und jeder angezweifelt werden. Das Finanzamt würde nicht mit spielen usw usw. Aber bei Wallboxen soll es plötzlich egal sein? Müsste man evtl. auch auf Eichrechtskonforme Zähler bestehen? Klar, das Thema ist recht neu, aber was ist wenn ein Mitarbeiter das spitz kriegt, schlechte Stimmung ist und er einfach mal klagt?
Wie würdet ihr das handhaben? Ich bin aktuell auf dem Stand, wenn abgerechnet wird, mit Mitarbeitern oder dem Finanzamt, müssen die Zähler MID beglaubigt sein. Alles andere kann einem auf die Füße fallen oder bin ich am Holz weg?
Gruß
Roman
wie ihr evtl. mit bekommen habt, werden jetzt keine privaten Wallboxen mehr gefördert, jetzt sind die gewerblichen dran: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung...rnehmen-(441)/
Was interessant ist, die Wallboxen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein, aber für die Mitarbeiter und da wird es langsam interessant. Einmal habe ich bei Firmen eher das Profil das gleich 8-10 Wallboxen installiert werden sollen, dabei aber auch eine wesentlich höhere Anschlussleistung i.d.R. vorhanden ist. Also muss das ganze natürlich in der Leistung geregelt werden, trotzdem möchte der Chef das sein 22kW geladener Tycan Abends voll ist. (komisch, warum fährt jeder sein E-Auto eigentlich jeden Tag leer?) und die Mitarbeiter kriegen häufiger E-Autos und dann gibt es keine Tankkarte mehr, sie dürfen aber in der Firma laden.
Jetzt kommt ein interessanter Punkt, an dem ich gerade echt etwas zweifel. Ich kämpfe gegen die ganzen "Billigheimer" wie em2go oder auch easee an, die sagen:
"Sie können 22kW, sie können Abrechnung (hier reicht es, wenn es alle 4 Wochen eine Aufstellung der RFID Karten und des kWh Verbrauchs gibt), aber MID können sie nicht. Das würde auch Niemand bisher bemängelt haben und das machen ja eh alle so."
Ach wirklich? Jeder kleine Verbraucher muss bei einer Zwischenabrechnung UNBEDINGT (PANIK) mit einem MID Zähler abgerechnet werden, ansonsten kann alles und jeder angezweifelt werden. Das Finanzamt würde nicht mit spielen usw usw. Aber bei Wallboxen soll es plötzlich egal sein? Müsste man evtl. auch auf Eichrechtskonforme Zähler bestehen? Klar, das Thema ist recht neu, aber was ist wenn ein Mitarbeiter das spitz kriegt, schlechte Stimmung ist und er einfach mal klagt?
Wie würdet ihr das handhaben? Ich bin aktuell auf dem Stand, wenn abgerechnet wird, mit Mitarbeitern oder dem Finanzamt, müssen die Zähler MID beglaubigt sein. Alles andere kann einem auf die Füße fallen oder bin ich am Holz weg?
Gruß
Roman
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