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Erdung Mast für KNX Wetterstation

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    #16
    Wenn die Wetterstation nun eine GPS-Empfangseinheit hat - also eine GPS-Antenne, muss dann geerdet werden, weil dann die VDE gilt?

    Spaß bei Seite: sollte man nun nicht zumindest nen blitzduktor von DEHN oder alternative Produkte auf der Linie einsetzen/empfehlen gegen Induzierte Überspannung vom Dach als Geräteschutz?

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      #17
      Wenn du es richtig schützen möchtest, baust du am besten dazu eine eigene Linie mit Netzteil mit einem passenden Überspannungsschutz auf.
      Damit hast du folgende Vorteile:
      1. Der dadurch notwendige Linienkoppler trennt den Bus im Gebäde galvanisch mit (ich glaube 1,5kV-fester Isolierstrecke) von der Linie der Wetterstation ab.
      2. Der Überspannungsableiter nimmt schon einen Großteil der Energie weg
      Wenn der Pegel bei einem nahen Blitzeinschlag folglich ansteigt, „opfern“ sich zumindest erst der ÜSS und der Koppler, bevor es auf der Innenlinie kritisch wird.

      Wie in dem Beispiel von Menden wird das bei einem direkten Einschlag nichts nützen, hilft aber dem Erhalt der Innenlinie bei nahegelegenen Einschlägen enorm, zumal die in die Luft stehende Kupfer-Doppelader gut als „Antenne“ zur Einkopplung und somit zur Spannungsüberhöhung auf der Linie gegen Erde führt.
      Mache ich mit allen KNX-Leitungen so, die die Gebäudeaussenhaut verlassen; egal ob durchs Dach oder ins Gartenhaus. Das Netzteil und der Koppler bekommen dazu ebenfalls ein separates Gehäuse unmittelbar an der Innenseite vor dem Gebäudeaustritt, damit die „schmutzige“ Leitung nicht weit durchs Gebäude geführt wird.

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        #18
        Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
        Die KNX Leitung ist aber CU.
        Wenn das Haus exponiert steht und dann auch der Mast dann kann das Sinn machen drüber nachzudenken. Oder einfach Kunststoff/Glasfaser Mast statt Metall nehmen.
        Wenn die in die Luft stehende Kupfer-Doppelader an dem Mast ungeschützt hochsteht, ergibt das genau welchen Sinn, einen Kunststoffmast zu verwenden?
        Meinst du dann, nur weil das Metall vom Mast fehlt, koppelt sich ins Kupfer (wirkt ebenfalls wie eine Antenne) nichts ein?

        Der Schaden entsteht trotzdem, nur fliegen dir dann mit ein wenig Pech die Bauteile der KNX-Linie um die Ohren.
        Zuletzt geändert von tsb2001; 25.01.2022, 07:23.

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          #19
          Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
          Meinst du dann, nur weil das Metall vom Mast fehlt, koppelt sich ins Kupfer nichts ein?
          Und genau hier entsteht doch der Krux.

          Es bringt doch wenig/nix wenn ich nur die KNX Leitung in der LPZ0 Zone schütze. Was ist mit dem Heizungsfühler, Lampen, SAT Kabel?

          Meist wird hier nur halbherzig die Anlage versucht zu schützen.
          Blitzschutz und Überspnnungsschutz funktioniert nur Ganzheitlich.

          Ich muss immer lachen, wenn mir Kunden erzählen die haben doch aussm Discounter „so ne Steckdose“. Die würde doch die Blitze ableiten….


          Dementsprechend würde ich hier auch verfahren:
          Entweder wird ein komplettes Konzept inkl. Blitzschutzpotentialausgleich und Erdung des Masts umgesetzt,
          oder
          ich lebe mit dem Restrisiko.
          Zuletzt geändert von larsrosen; 25.01.2022, 07:38.
          Elektroinstallation-Rosenberg
          -Systemintegration-
          Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
          http://www.knx-haus.com

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            #20
            Zitat von SvenB Beitrag anzeigen
            Wenn die Wetterstation nun eine GPS-Empfangseinheit hat - also eine GPS-Antenne, muss dann geerdet werden, weil dann die VDE gilt?
            Dass mit Empfangsantennen (UKW-/DVB-T- oder Satellitenantenne) die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) zu beachten ist und der Dachsparrenhalter mit mind. 16 mm² Cu und nach Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbindern mit einem normkonformen Erder und dem obligatorischen Schutzpotentialausgleich verbunden werden muss, steht doch da.

            Bei Funksende-/-empfangsantennen einschließlich CB- und Amateurfunk wäre abweichend von internationalem Usus in Deutschland die DIN VDE 0855-300:2008-08 zu beachten, die sich primär am Mobilfunk orientiert. Die befindet sich gerade in Revision und der Geburtsfehler mit den CB- und AFU-Antennen sowie nicht gewerblich betriebenen Funkantennen wird in der nächsten Ausgabe geändert.

            Zitat von SvenB Beitrag anzeigen
            Spaß bei Seite: sollte man nun nicht zumindest nen blitzduktor von DEHN oder alternative Produkte auf der Linie einsetzen/empfehlen gegen Induzierte Überspannung vom Dach als Geräteschutz?
            Das ergäbe mit korrektem PA immerhin einen Schutz gegen indirekte Blitzstromeinkopplungen aus Naheinschlägen.

            Gegen Direkteinschläge wären blitzschutztechnisch entweder noch eine getrennte Fangeinrichtung als Grobschutz und bei suboptimaler Direkterdung an ein LPS auch energetisch koordinierte SPD 1 Blitzstromableiter als Grobschutz Pflicht. Bei konventioneller Direkterdung von Antennen ist das ebenso sinnvoll, bleibt aber als Kür dem Blitzschutzbewusstsein des Installateurs überlassen.

            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
            Es bringt doch wenig/nix wenn ich nur die KNX Leitung in der LPZ0 Zone schütze. Was ist mit dem Heizungsfühler, Lampen, SAT Kabel?
            Wenn sich die in nach Blitzkugelverfahren geschützten Fassadenbereichen befinden sind sie gegen Direkteinschläge relativ sicher. In beiden Normen für Antennensicherheit gibt es noch die nicht erdungspflichtigen Fassenbereiche mit 1971 willkürlich ausgedachten Abständen, die mit dem wissenschaftlich erwiesenem Blitzkugelverfahren aber unvereinbar sind und m. E. durch das Blitzkugelverfahren ersetzt werden sollten.

            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
            Blitzschutz und Überspnnungsschutz funktioniert nur Ganzheitlich.
            ...
            Dementsprechend würde ich hier auch verfahren:
            Entweder wird ein komplettes Konzept inkl. Blitzschutzpotentialausgleich und Erdung des Masts umgesetzt,
            oder
            ich lebe mit dem Restrisiko.
            Wenn man ein LPS nebst dazugehörigen Blitzschutzpotentialausgleich installiert, dann aber bitte auch nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen und energetisch korrektem Überspannungsschutz. Dafür reicht die Portokasse meistens nicht aus.
            Zuletzt geändert von Dipol; 25.01.2022, 13:56.

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              #21
              Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
              Und genau hier entsteht doch der Krux.

              Es bringt doch wenig/nix wenn ich nur die KNX Leitung in der LPZ0 Zone schütze. Was ist mit dem Heizungsfühler, Lampen, SAT Kabel?

              Meist wird hier nur halbherzig die Anlage versucht zu schützen.
              Blitzschutz und Überspnnungsschutz funktioniert nur Ganzheitlich.
              .
              Nee, das sehe ich anders.
              Man verfolgt doch durch die Anwendung ein Schutzziel. Das Schutzziel ist hier, die Möglichkeit einer Zerstörung von Komponenten durch atmosphärische Entladungen innerhalb der Gebäudeinfrastruktur zu vermeiden.

              Und eine „Fangstange“ im absolut ungeschützten Dachaufbau in Form eines hochstehenden Kupferdrahts mit angeschlossener Wetterstation ist nunmal wesentlich gefährdeter gegenüber Einschlägen im Nah- oder Fernbereich, als Lampen oder Aussenfühler, die zum einen an der Fassade unterhalb der Dachflächen (und damit definitiv nicht den höchsten Punkt in der Umgebung bilden) montiert sind und häufig direkt von der Innenseite des Gebäudes versorgt werden.

              Wenn ich bisherige Schäden betrachte, die mir untergekommen sind; waren das nie Einschläge in wandmontierten Anlagenteilen, sondern entweder übers Dach eingetragen (vielfach Freileitung), über das öffentliche Telefonnetz oder durch Verkabelungen innerhalb der Elektroanlage im Aussenbereich ohne Überspannungsschutz am Gebäudeeintritt.

              Das lässt sich schön über das Blitzkugelverfahren simulieren. Und da tangiert die Kugel wandmontierte Bauteile eher nicht; Dachaufbauten jedoch meist in Gänze.

              Daher betrachte ich die Gefährdung dedizierter. Eine pauschale Aussage mit „immer kompletter Schutz“ ist daher meiner Meinung nach zwar löblich; bedingt durch die überbordenden Kosten eines „Rundumschutzes“ im Verhältnis zur resultierenden Gefahr jedoch für viele weder erschwinglich noch sinnvoll.

              Grundsätzlich wäre es auch bei freistehenden Gebäuden mit Freileitungsanschluss sinnvoll, einen rotierenden Umformer mit Motor- und Generatorsatz aufzustellen, der mittels einer zwei Meter langen isolierenden Welle die Gebäudeaussenhaut durchdringt, um eine genügend lange Isolierstrecke aufzubauen. Denn damit erzeugt man eine garantiert sichere galvanische Trennung, besser als jeder Trafo.

              Das bringt absolute Sicherheit durch galvanische Trennung mit zwei Metern Abstand und sichert die Installation definitiv gegen Überspannung von Außen.

              Das Beispiel ist jetzt bewusst total überspitzt.
              Ich wollte damit nur darstellen, dass man wohl alles technisch ausschließen kann; es aber manchmal wirtschaftlich unsinnig ist, mit einem gewissen Restrisiko nicht leben zu wollen…

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                #22
                iGude,

                ich dachte wir sprechen jetzt von Einkopplung und nicht vom direkten Einschlag?

                Natürlich sind beim direkten Einschlag die Gerätschaften auf dem Dach am gefährdetsten.

                Ob das aber auch für den Indirekten gilt, kann ich mir echt nicht vorstellen.


                ps.

                Die Diskussion über den Schutz einer WS gegen direkten Einschlag hatten wir schon öfters hier.
                Das Ergebnis war jedesmal, dass es gar kein Ableiter dafür gibt. Demnach bleibt nur die Installation im Schutzbereich.
                Und dann ja, da gebe ich Recht, ist die induktive Einkopplungswahrscheinlickkeit wesentlich höher, wie an den Seiten.
                Zuletzt geändert von larsrosen; 25.01.2022, 18:59.
                Elektroinstallation-Rosenberg
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                  #23
                  Der Thread ist schon etwas älter aber passt perfekt zu meiner Frage.
                  Unser Haus hat keine externe Blitzschutzanlage. Wir befinden uns an einem Hang relativ am Ende, d.h. es gibt vor uns einige Häuser die tiefer sind aber hinter uns mindestens 3 die ein paar Meter höher sind als unseres.
                  Ich möchte an einer Wandhalterung eine KNX-Wetterstation anbringen. An die Wandhalterung werde ich per Doppelkreuzschelle ein Alurohr anbringen, so dass die Wetterstation etwa 1,50 Meter über den First ragen wird.
                  Ich habe verstanden, dass es keine Pflicht gibt die Wandhalterung bzw. die Wetterstation zu erden.
                  Aber drei Fragen habe ich dazu.

                  1.) Was spricht dagegen die Alustange an der Stelle wo sie per Doppelkreuzschelle befestigt wird mit Gummi einzuwickeln? Oder auch die Doppelkreuzschelle selbst? Bei einem Direkteinschlag sollte das Gummi doch dann verhindern, dass die Energie vom Alurohr auf die Wandhalterung übergeht oder?

                  2.) Auf dem Dach befindet sich eine PV. Diese ist mit einem 1x16 mm2 CU an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen. Bringt es etwas dieses Kabel auch um die Wandhalterung/Alurohr zu wickeln? Oder ist das kontraproduktiv?

                  3.) Das KNX-Kabel zum Anschluss der Wetterstation führt durch den Dachboden zur UV im Obergeschoss.
                  Ist es, was den Schutz an geht, eine gute Idee statt einem KNX-Kabel ein Cat.7 Kabel für den Anschluss zu verwenden? Würde das Kabel schneller verglühen und somit weniger Schaden im Gebäude anrichten?
                  Gibt es eine Möglichkeit nur das KNX/Cat.-Kabel direkt im Dachboden an einen ÜSS anzuschließen?

                  LG und frohe Ostern
                  ​​​​​
                  ​​​​​

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                    #24
                    Zitat von Here2Learn Beitrag anzeigen
                    Unser Haus hat keine externe Blitzschutzanlage.
                    ...
                    Ich habe verstanden, dass es keine Pflicht gibt die Wandhalterung bzw. die Wetterstation zu erden.​​​​​
                    Wo kein Blitzschutzsystem baurechtlich gefordert ist, darf die Bude auch abfackeln und wenn es zum VDE-gerechten Tod kommt, ist der nicht strafbar.

                    Zitat von Here2Learn Beitrag anzeigen
                    1.) Was spricht dagegen die Alustange an der Stelle wo sie per Doppelkreuzschelle befestigt wird mit Gummi einzuwickeln? Oder auch die Doppelkreuzschelle selbst? Bei einem Direkteinschlag sollte das Gummi doch dann verhindern, dass die Energie vom Alurohr auf die Wandhalterung übergeht oder?​​​​​
                    Blitze, die es ca. 2 km weit von den Wolken durch Luft als vergleichsweise guten Isolator (km = 1) zur Erde geschafft haben, lassen sich von ein bisschen PVC (km = 20) oder Gummi nicht am Überschlag hindern. Dazu wäre schon hochvernetztes PE mit km = 60 wie bei HVI-Leitungen nötig und damit würden auch nicht die Leitungen geschützt.

                    Zitat von Here2Learn Beitrag anzeigen
                    2.) Auf dem Dach befindet sich eine PV. Diese ist mit einem 1x16 mm2 CU an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen. Bringt es etwas dieses Kabel auch um die Wandhalterung/Alurohr zu wickeln? Oder ist das kontraproduktiv?
                    Kein Wickeln und keine Reißzwecke, für den Anschluss von Erdungsleitern gibt es ZERTIFIZIERTE Schellen.

                    Alle Arten von Direkterdungen sind ein Kompromiss zur Verhinderung von Brandauslösung. Wer auch das Risiko objektiv sehr seltener Direkteinschläge ausschließen will, muss die Portokasse plündern und schützenswerte Dachaufbauten mit getrennten Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge durch eine Blitzschutzfachkraft wappnen lassen.

                    Auch Direkterdungen mit Außenableitung ohne Näherungen und mit ausnahmsweise normkonform blitzstromtragfähig nach Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbindern verhindern nicht, dass Teilblitzströme in die Anlagen eindringen und insbesondere empfindliche Elektronik zerstören können. Bei innen als Blitzeinleiter geführten Erdungsleitern oder Strings + evtl. Funktionserdungsleiter kommt noch hinzu. dass von dort auch Lichtbögen in die Hausinstallation überspringen können.

                    Wenn St. Florian versagt teilen sich die Blitzströme nach dem nahezu querschnittsunabhängigen induktiven Leiterwiderstand auf alle Pfade auf. Blitz ist nicht gleich Blitz, ohne zertifizierte Verbinder und ohne HES mit Zugklemmen bleibt es fraglich ab welcher Blitzstromstärke insbesondere mehrdrähtige Kupferleiter aus den Klemmen gerissen werden.

                    Zitat von Here2Learn Beitrag anzeigen
                    3.) Das KNX-Kabel zum Anschluss der Wetterstation führt durch den Dachboden zur UV im Obergeschoss.
                    Ist es, was den Schutz an geht, eine gute Idee statt einem KNX-Kabel ein Cat.7 Kabel für den Anschluss zu verwenden? Würde das Kabel schneller verglühen und somit weniger Schaden im Gebäude anrichten?
                    Gibt es eine Möglichkeit nur das KNX/Cat.-Kabel direkt im Dachboden an einen ÜSS anzuschließen? ​​​​​​​​​
                    Ob ein Leiter verglüht hängt von dessen Material, dem Querschnitt und besonders der individuellen Blitzstromstärke ab. Wenn es zu einem Direkttreffer kommt wird der Schaden nicht auf das Kabel beschränkt bleiben. Überspannungsschutzbausteine erzeugen bei Erfordernis einen temporären Kurzschluss und stellen Potentialgleichkeit zwischen den Leitern oder einem Koax-Innenleiter und dem Schirm her.

                    Gegen die Energie von Direkteinschlägen wirken nur energetisch koordinierte SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableiter und > 10 m Länge sollte eine weiterer SPD vorgesehen werden. Die Spannung gegen Erde kann aber nur durch blitzstromtragfähige Erdungs- oder Blitzschutz-Potentialausgleichsleiter abgeführt werden und wenn Lichtbögen auch von Erdungs- oder PA-Leitern überspringen können, wird der Schutz nur bedingt verbessert.

                    FAZIT: Nur mit getrennten Fangeinrichtungen nach dem Stand der Technik lassen sich Dachaufbauten gegen Direkteinschläge bestmöglich schützen. Ob sich der Aufwand lohnt ist angesichts der seit 2007 drastisch reduzierten Blitzdichte fraglich. Das Risiko von über die Versorgungsleitungen eindringenden Überspannungsschäden ist vielfach höher als das von Direkteinschlägen, weshalb man sich primär um deren Schutz kümmern und nicht wie das Kaninchen vor der Schlange nur auf seltene Direkteinschläge fixiert sein sollte.

                    Ohne nach Klasse H = 100 kA zertifizierte Verbinder sind 16 mm² Cu als Erdungsleiter von Antennen wie auch Funktionserdungen von PV-Gestellen weitgehend sinnfreie Materialverschwendung. Das Detail hat man beim ÖVE, wo in Anlehnung an die IEC 60728-11 16 mm² Cu für PV-Anlagen Pflicht ist, ausgeblendet.
                    Zuletzt geändert von Dipol; 31.03.2024, 18:50. Grund: Tippos

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                      #25
                      Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                      Kein Wickeln und keine Reißzwecke, für den Anschluss von Erdungsleitern gibt es ZERTIFIZIERTE Schellen.
                      Danke für den Hinweis - würde es denn für den Schutz einen Mehrwert bieten, wenn ich am Mast der Wetterstation eine Erdungsschelle anbringe und den Mast in die Erdung der PV-Anlage mit einbinde?

                      Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                      ​Bei innen als Blitzeinleiter geführten Erdungsleitern oder Strings + evtl. Funktionserdungsleiter kommt noch hinzu. dass von dort auch Lichtbögen in die Hausinstallation überspringen können.
                      ​Die String-Leitungen sowie die Erdungsleitung der PV läuft bei uns außen in einem Leerrohr die Hauswand runter und führt dann unterirdisch über ein Leerrohr in den Technikraum im EG.

                      Zitat von Dipol Beitrag anzeigen

                      Ohne nach Klasse H = 100 kA zertifizierte Verbinder sind 16 mm² Cu als Erdungsleiter von Antennen wie auch Funktionserdungen von PV-Gestellen weitgehend sinnfreie Materialverschwendung. Das Detail hat man beim ÖVE, wo in Anlehnung an die IEC 60728-11 16 mm² Cu für PV-Anlagen Pflicht ist, ausgeblendet.
                      Heißt man erdet die PV besser nur mit 6 mm² wie von der VDE vorgeschrieben und den Mast der Wetterstation gar nicht?

                      Wie viel höher müssen denn andere Gebäude in welchem Umkreis sein, so dass die Gefahr für das eigene Gebäude sinkt?
                      Zuletzt geändert von Here2Learn; 02.04.2024, 09:37.

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                        #26
                        Zitat von Here2Learn Beitrag anzeigen
                        Danke für den Hinweis - würde es denn für den Schutz einen Mehrwert bieten, wenn ich am Mast der Wetterstation eine Erdungsschelle anbringe und den Mast in die Erdung der PV-Anlage mit einbinde?
                        Die Frage ist zu pauschalt gestellt um sie ohne Kenntnis von Details wunschgemäß einfach beantworten zu können.

                        Wenn der Erdungsleiter auch ohne Umwege nach unten geführt ist und damit keine Schleife gebildet wird, ist eine positive Wirkung wie bei Dachantennen wahrscheinlich. Aber wie bei konventionellen Antennenerdungen sind auch mit vom Mast bis zur Erdungsanlage nach Klasse H durchgängigen Leitern und Verbindern immer noch Einkopplungen von Teilblitzströmen in die Anlagen unvermeidlich.

                        Zitat von Here2Learn Beitrag anzeigen
                        ​Die String-Leitungen sowie die Erdungsleitung der PV läuft bei uns außen in einem Leerrohr die Hauswand runter und führt dann unterirdisch über ein Leerrohr in den Technikraum im EG.
                        Gleich nach einem teueren Optimalschutz nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen ist das die zweitbeste Variante und sicherer als die übliche aber blitzschutztechnisch schädliche Innenverlegung. Das lässt sich mit Leitungen, die geschirmt sind, auch ohne Fangeinrichtungen noch steigern.

                        Zitat von Here2Learn Beitrag anzeigen
                        Heißt man erdet die PV besser nur mit 6 mm² wie von der VDE vorgeschrieben und den Mast der Wetterstation gar nicht?
                        Wider alle Privatmeinungen ist in DIN VDE 0100-712 nur eine Bestimmung enthalten, dass WENN ein Leiter (mit mind. 4 mm² Cu!) verlegt wird, dann auch abstandslos zu den Strings um induktive Blitzstromeinkopplungen aus Naheinschlägen zu vermeiden.

                        Abstandslose Verlegung ist auch in DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Beiblatt 5, gefordert. Dort ist auch bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem ein abweichender Mindestquerschnitt von 6 mm² Cu empfohlen. Ohne ein Konklave mit Wasser und Brot für beide Normengremien wird die Diskrepanz nicht beseitigt.

                        Gravierender ist, welche verbalen Verrenkungen sich manche Autoren einfallen lassen, um den gegenteiligen Eindruck zu erwecken oder bei schutzisolierten PV-Modulen sogar von Schutzpotentialausgleich schwurbeln.

                        Daher einmal mehr der Link zum Merkblatt für PV-Installateure, welches wegen Aktualisierung auf DIN VDE 0100-443 und -534 vom Bundesverbans Solarwirtschaft und ZVEH zurückgezogen wurde, aber bei Voltimum noch online steht.

                        Zitat von Here2Learn Beitrag anzeigen
                        Wie viel höher müssen denn andere Gebäude in welchem Umkreis sein, so dass die Gefahr für das eigene Gebäude sinkt?
                        Dazu müsstest du dich als Anlagenbetreiber erst mal entscheiden welches Maß an Sicherheit du haben willst und die Blitzschutzklasse und damit das Restrisiko festlegen. Danach ist das eine Frage der anzusetzenden Blitzkugelradien, mit denen virtuell die Nachbargebäude überrollt werden und wie stromschwach Blitze sein dürfen, welche mit kleinen Blitzkugelradien noch durchschlüpfen dürfen.

                        Folie4.png

                        Ansonsten siehe DEHN Blitzplaner oder die kompaktere Ausgabe DEHN Blitzfibel, die bei PV von deutschen Regelwerken abweicht.

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                          Daher einmal mehr der Link zum Merkblatt für PV-Installateure, welches wegen Aktualisierung auf DIN VDE 0100-443 und -534 vom Bundesverbans Solarwirtschaft und ZVEH zurückgezogen wurde, aber bei Voltimum noch online steht.

                          [...]

                          Ansonsten siehe DEHN Blitzplaner oder die kompaktere Ausgabe DEHN Blitzfibel, die bei PV von deutschen Regelwerken abweicht.
                          Ich verstehe nicht, ob nun das abweichen von deutschen Regelwerken bei Dehn und ob das zurückgezogene Dokument auf Voltimum nun gut sind und du es empfiehlst so umzusetzen oder Negativbeispiele darstellen sollen, wie man es nicht macht?

                          Ich würde vermuten, dass ein Dokument, welches auf Grund aktualisierten DIN VDE 0100-443 und -534 zurückgezogen wurden, auch nicht mehr gültig ist? Bzw. ein Dehn Dokument, welches von deutschen Regelwerken abweicht, fehlerhaft ist und auch nicht berücksichtigt werden sollte.

                          Oder ich verstehe deinen Sarkasmus nicht.

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                            #28
                            Zitat von Hauswart Beitrag anzeigen
                            Ich verstehe nicht, ob nun das abweichen von deutschen Regelwerken bei Dehn und ob das zurückgezogene Dokument auf Voltimum nun gut sind und du es empfiehlst so umzusetzen oder Negativbeispiele darstellen sollen, wie man es nicht macht?
                            Dann für dich noch ein Versuch:
                            • Das Merkblatt für PV-Installateure gab 2007 den deutschen Normenstand wieder, auf den sich die Mehrheit deutscher Experten bei einem Treffen in Kassel-Niestetal verständigt hatte.
                            • Die Zurückziehung erfolgte nur deshalb, weil 2016-10 DIN VDE 0100-443 und -534 in Kraft getreten sind. Bezüglich Funktionserdung ist das Dokument weiterhin aktuell.
                            Zitat von Hauswart Beitrag anzeigen
                            Ich würde vermuten, dass ein Dokument, welches auf Grund aktualisierten DIN VDE 0100-443 und -534 zurückgezogen wurden, auch nicht mehr gültig ist?
                            Ein 2007 erstelltes Dokument kann schwerlich in vorauseilendem Gehörsam auf erst 9 Jahre später in Kraft getretene Normen eingehen. Andere von Privatmeinungen geprägte Publikationen waren von Anfang an nicht normkonform, stehen aber zur Verwirrung von Eigenleitern, Solarteuren und EFK ohne Normenzugriff weiterhin online und werden häufig verlinkt. Wie gefällt dir denn das?

                            Zitat von Hauswart Beitrag anzeigen
                            Bzw. ein Dehn Dokument, welches von deutschen Regelwerken abweicht, fehlerhaft ist und auch nicht berücksichtigt werden sollte.

                            Oder ich verstehe deinen Sarkasmus nicht.
                            Vermutlich verstehen wir beide unter Sarkasmus etwas anderes?

                            Dass in Östereich in manchen Bereichen trotz zunehmender Normenharmonisierungen auch strengere Anforderungen als bei uns gelten, führt nun mal zwangsläufig dazu, dass das Thema PV im DEHN Blitzplaner anders als in der für Österreich adaptierten DEHN Blitzfibel abgehandelt wird.

                            Wenn alle EFK mit VNB-Konzession vertragstreu ein VDE-Ausahlabo vorweisen könnten und verstanden hätten, wären beide Publkationen überflüssig und dieses Thema wäre nicht wieder aufgewärmt worden..

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                              #29
                              Vielen Dank dir! Dein geballtes Wissen erstaunt mich jedesmal. Deine Antworten auf Fragen führen bei mir jedesmal dazu, dass ich über Frage & Antwort intensiver nachdenken muss, bevor ich die Antwort verstehe.

                              Ich fasse für mich zusammen:
                              Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                              • Das Merkblatt für PV-Installateure gab 2007 den deutschen Normenstand wieder, auf den sich die Mehrheit deutscher Experten bei einem Treffen in Kassel-Niestetal verständigt hatte.
                              • Die Zurückziehung erfolgte nur deshalb, weil 2016-10 DIN VDE 0100-443 und -534 in Kraft getreten sind. Bezüglich Funktionserdung ist das Dokument weiterhin aktuell.

                              Verstanden. Funktionserdung im Dokument von 2007 und aktuelle DIN sind identisch. Genauer noch das Dokument führte letztlich zur Definition der dazugehörigen DIN.

                              Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                              Ein 2007 erstelltes Dokument kann schwerlich in vorauseilendem Gehörsam auf erst 9 Jahre später in Kraft getretene Normen eingehen. Andere von Privatmeinungen geprägte Publikationen waren von Anfang an nicht normkonform, stehen aber zur Verwirrung von Eigenleitern, Solarteuren und EFK ohne Normenzugriff weiterhin online und werden häufig verlinkt. Wie gefällt dir denn das?
                              Gefallen so semi. Beutetet für mich es gibt viel gefährliches Halbwissen, welches im Internet publiziert wird und nicht Norm gerecht ist.​

                              Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                              Dass in Östereich in manchen Bereichen trotz zunehmender Normenharmonisierungen auch strengere Anforderungen als bei uns gelten, führt nun mal zwangsläufig dazu, dass das Thema PV im DEHN Blitzplaner anders als in der für Österreich adaptierten DEHN Blitzfibel abgehandelt wird.


                              Dehn Blitzplaner => Entspricht der DIN und diese genügt den deutschen Anforderungen
                              Dehn Blitzfibel => Grundsätzlich nach DIN, aber berücksichtigten die österreichischen Anforderungen die strenger als die DIN sind



                              So für mich ist nur noch offen, ob eine Schutzerdung nach DIN / Norm bei einer PV-Terrassenüberdachung gefordert ist.

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                                #30
                                Zitat von Hauswart Beitrag anzeigen
                                Dehn Blitzplaner => Entspricht der DIN und diese genügt den deutschen Anforderungen
                                Dehn Blitzfibel => Grundsätzlich nach DIN, aber berücksichtigten die österreichischen Anforderungen die strenger als die DIN sind
                                Siehste, ist doch gar nicht sooo schwer zu verstehen.

                                Da wir mal einen österreichischen Reichskanzler hatten, galten DIN buw. DIN-VDE-Normen auch mal in der sog. Ostmark. Es gibt zwar noch ÖVE-Publikationen mit Verweisen auf DIN VDE-Normen aber die haben dort nur informativen Charakter und keine Gesetzeskraft wie eigene Normen.

                                Zitat von Hauswart Beitrag anzeigen
                                So für mich ist nur noch offen, ob eine Schutzerdung nach DIN / Norm bei einer PV-Terrassenüberdachung gefordert ist.
                                Das Thema Masterdung einer KNX-Wetterstation wurde schon recht größzügig ausgelegt. Es wäre entspannender, wenn man sich über PV-Anlagen nicht wechselweise STEREO in zwei Themen unterhalten müsste.

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