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Die KWL - genauer gesagt, deren Wärmerückgewinnung - muss bei einer Heizlastberechnung immer berücksichtigt werden. Das geschieht, indem die Lüftungsverluste entsprechend kleiner angesetzt werden. Schließlich muss man auch im Winter mal frische Luft in die Bude lassen, egal ob mit oder ohne KWL. Üblicherweise versteckt sich also die WRG in den Lüftungsverlusten und wird nicht extra ausgewiesen.
Die KWL - genauer gesagt, deren Wärmerückgewinnung - muss bei einer Heizlastberechnung immer berücksichtigt werden.
Hmm, Du hast sicher recht, aber ich führe da immer gerne mein Beispiel an:
Die Heizlastberechnung wurde genau 1x gemacht, mit dem Musterhaus, Ende-Gelände.
Nachträgliche Änderungen (Wände, Fenster, KWL mit WRG - nichtmal im traum daran gedacht!) -> Da sollte der Bauherr sehr genau nachfragen, sich diesese aushändigen lassen und - so bitter es ist - um den Fehler zu erkennen, wird er sie auch verstehen müssen
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