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Ausführung einer Brüstungskanalerdung

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    [Elektro] Ausführung einer Brüstungskanalerdung

    Hallo,

    habe mir um meine Werkbank einen Tehalit BRAN Kanal (Aluminium) montiert. Dieser muss natürlich geerdet werden. Aktuell habe ich den Schutzleiter der NYM-Zuleitung mit der Erdungskralle des Brüstungskanals verbunden. Nun meine Frage: Ist das ausreichend oder wird in so einem Fall eine dedizierte Erdungsleitung mit direkter Verbindung zur Potentialausgleichsschiene gefordert? Falls dies erforderlich ist, welcher Querschnitt wäre hier zu verwenden?


    Vielen Dank vorweg,
    thoern

    #2
    Potentialausgleich ist immer extra zu führen. Für gewöhnlich kommt da ein 1x4 ge/gn in Frage.

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      #3
      Hallo Vento,

      danke für die Info. Da ich das in Rohren führe sollte, ein ungemalteltes 1x4mm ausreichen, also keine NYM, oder?
      Habe nicht mehr soviel Platz in den Rohren...

      Gruß,
      thoern

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        #4
        Es reicht eine einfach isolierte Leitung.

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          #5
          Hallo,

          reicht 2,5 ge/gn nicht aus bei geschützter Verlegung?

          Ich würde sagen der PE der Zuleitung reicht aus um den Kanal zu erden, imo muss kein extra Potentialausgleich gelegt werden. Lass mich aber gerne belehren.

          Gruß
          Christian

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            #6
            2,5 wäre IMHO OK, ich würde aber auch 4mm2 nehmen (einfach weil robuster...)

            aber PE ist nicht PA
            EPIX
            ...und möge der Saft mit euch sein...
            Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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              #7
              Zitat von EPIX Beitrag anzeigen
              2,5 wäre IMHO OK, ich würde aber auch 4mm2 nehmen (einfach weil robuster...)

              keine Frage, ich habe 6mm2 bei mir genommen, ich kenne das so aus meiner aktiven installateur Zeit (ca. 25 Jahre her) wir hatten nur 6mm2 gn/ge auf den Wagen.

              aber PE ist nicht PA
              stimmt, aber was soll diese Aussage? das der Kanal in den PA muss?

              Wenn ich mich da recht erinnere haben wir früher den PE genommen. Da mussten auch noch alle Deckel verbunden werden.

              Gruß
              Christian

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                #8
                Zitat von Hamerheat Beitrag anzeigen
                stimmt, aber was soll diese Aussage? das der Kanal in den PA muss?
                Der Kanal muss in den Potentialausgleich einbezogen werden. Nicht zu verwechseln mit dem PE. Ausserdem muss es eine seperate PA-Leitung sein, damit im Fehlerfall trotz evtl. durchtrenntem PE in der Steckdosenzuleitung die vorgeschaltete Schutzmassnahme greift.
                Edit: Der PE aus dem Verteiler reicht im allgemeinen aus, da dort auch der PA aufgelegt ist.

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                  #9
                  deckel muss geerdet werden wenn Einbauten darin sind (zB SKD)
                  EPIX
                  ...und möge der Saft mit euch sein...
                  Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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                    #10
                    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
                    Der Kanal muss in den Potentialausgleich einbezogen werden. Nicht zu verwechseln mit dem PE. Ausserdem muss es eine seperate PA-Leitung sein, damit im Fehlerfall trotz evtl. durchtrenntem PE in der Steckdosenzuleitung die vorgeschaltete Schutzmassnahme greift.
                    Edit: Der PE aus dem Verteiler reicht im allgemeinen aus, da dort auch der PA aufgelegt ist.
                    hmm, der PA soll doch Potentiale verbinden damit es nicht " kribbelt" wenn man zB. 2 Rohre anpackt. Er hat aber nicht primär den Zweck durchtrennte PEs zu ersetzen. Dann müsste man ja alle Geräte mit Metallgeh. in den PA mit einbeziehen, könnte ja der PE verletzt werden.

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                      #11
                      Hi,

                      scheint ja ein spannendes Thema zu sein, weshalb ich jetzt tatsächlich meine verstaubten Bücher herausgekramt habe.

                      Inzwischen bin ich mir gar nicht mehr sicher, ob in meinem Fall ein Potentialausgleich überhaupt durchgeführt werden muss:

                      Zum Thema Hauptpotentialausgleich (auch gut in Wikipedia nachzulesen):
                      Einzubinden sind neben dem Erder und dem Schutzleiter der Stromversorgung alle elektrisch leitfähigen Teile, die ein elektrisches Potential von außen ins Gebäude einführen können, zum Beispiel Rohrleitungen aus Metall. Die Potentialausgleichsleitungen müssen auf einer Potentialausgleichsschiene zusammengeführt werden

                      Weiterhin gibt es einen örtlichen Potentialausgleich (auszuführen mit 1 x 4qmm) , der aber nur auf Räume mit besonderer Gefährdung zutrifft (Bad, etc).

                      In meinem Fall ist aber weder ein Hauptpotentialausgleich nötig - der Kanal kann ja kein elektr. Potential von aussen ins Gebäude leiten, noch ist ein örtlicher Potentialausgleich erforderlich, da er sich nicht in einem Raum mit besonderer Gefährdung befindet.

                      Inzwischen bin ich tatsächlich der Meinung, dass es ausreichend ist, sicherzustellen, dass der Brüstungkanal mit dem Schutzleiter aus der NYM-Zuleitung verbunden ist. Und zwar nicht wegen der PA-, sondern wegen der PE-Funktion.

                      Gruß,
                      thoern

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                        #12
                        ja das reicht,

                        es gibt Kanäle, glaube von Wago, die müssen nicht einmal geerdet werden.
                        Die Einbauten sind so ausgeführt das stromführende Teile nicht mit den Kanal in Berührung kommen kann (SK2).
                        Der Hersteller gibt vor ob geerdet muss.

                        gruss
                        Christian

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