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    #16
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Selbstreparatur ohne fachliche Eignung ist vermutlich im Schadenfall mit Personenschaden vor dem Richter immer Vorsatz
    Finde diese Terminologie interessant.

    Wenn ich also meine, eine Reparatur selbst durchführen zu können, und mir das Haus abbrennt, dann soll das als was gewertet werden? Vorsatz mein Haus niederzubrennen? "Vorsatz eine Reparatur durchzuführen" - ja das ist es, weil ich habe ja die Reparatur bewusst durchgeführt. Aber Vorsatz mein Haus niederzubrennen ist es, wenn ich Benzin verschütte und anzünde. Oder wenn ich gerade durch mein Wissen bei der Reparatur absichtlich und bewusst einen Fehler einbaue, durch den das Gerät dann auch wirklich Feuer fängt, und dadurch das Haus abbrennt - das ist auch Vorsatz.

    Eine misslungene Reparatur ist fahrlässig, grob fahrlässig, und vielleicht sogar krass grob fahrlässig - da gibt's schöne Beispiele wann es was ist.
    Vorsatz ist aber noch eine ganze Stufe höher.

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      #17
      Der Unterschied zwischen Selbstreparatur und Reperatur durch Fachfirma ist das entsprechende Prüfungen am Gerät nach DIN VDE durchgeführt werden. Mit Protokoll bei Rechnungsstellung.

      Ich guck immer gerne WISO ZDF die Tests mir versteckter Kamera... allein das ist zu 75% gruselig was dort von "Fachkräften" vermittelt wird.

      Ich betreue im Freundeskreis und deren Bekannten noch Geräte die zu DDR Zeiten produziert wurden und heute noch leicht zu reparieren sind. Mit Prüfung.

      Meine Brotschneidemaschine ist von 1956 und von meiner Uromi geerbt.

      Mein Beitrag um Müll auf der Welt zu vermeiden.
      Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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        #18
        Zitat von sewi Beitrag anzeigen
        Eine misslungene Reparatur ist fahrlässig, grob fahrlässig, und vielleicht sogar krass grob fahrlässig - da gibt's schöne Beispiele wann es was ist.
        Vorsatz ist aber noch eine ganze Stufe höher.
        Mein Kommentar bezog sich nicht unbedingt auf Vorsatz (auch wenn ich mich da falsch ausgedrückt habe) und der nun entstandenen Wortklauberei darum.

        Sondern vielmehr um die Folgen die einen ereilen, wenn Personen zu Schaden kommen und damit der Staatsanwalt die Nase da reinsteckt. Wenn der dann meint, mit den gesammelten Beweisen vor Ort durch seine diversen „Handlanger“ Anklage erheben zu müssen und man vor dem Richter steht, ist es eher kein Freispruch, wenn dabei jemand eventuell sogar umgekommen ist.

        Da spielt es keine Rolle, ob das fahrlässig oder vorsätzlich war; und erst recht nicht, ob es dein eigener (um beim Thema zu bleiben) Herd oder der von jemand anderem war, an dem unfachmässig ohne Fach- und Sachkompetenz geschraubt worden ist. Da ändert sich nur das Strafmaß…

        Selbst mit der verliehenen Kompetenz durch legale Berufsausübung im Rahmen der Tätigkeiten kann es sein, dass bei einem kausalen Zusammenhang zwischen einer vorhergehenden Arbeit und einer Schädigung einer Person (Beispiel: Elektrogerät frisch repariert, und zwei Stunden später erleidet jemand an dem Gerät bei der Nutzung eine Körperdurchströmung und stirb daran) ebenfalls dumme Fragen an die ausführende Fachkraft gestellt werden.
        Wer dann unmittelbar zur Entlastung ein Prüfprotokoll aus dem Hut zaubern kann, seine Fachkompetenz und seine Freigabe zur Berufsausübung durch diverse Institutionen nachweisen kann, hat zumindest bessere Karten als ein Laie ohne Prüfprotokoll.

        Daher:
        Das Risiko im Schadenfall angeklagt zu werden hat demzufolge jeder, der den Schaden verursacht hat.

        Somit back-to-topic:
        Repariert er den Herd selbst, ist er für die Folgen seines Handelns haftbar.
        Möchte er das nicht, vergibt er die Reparatur und verlagert dadurch die Haftung für die ordnungsgemäße Instandsetzung auf den Ausführenden des Auftrags.
        Zuletzt geändert von tsb2001; 18.07.2023, 22:22.

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          #19
          Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
          Da spielt es keine Rolle, ob das fahrlässig oder vorsätzlich war;
          Natürlich. Vorsätzlich ist grobgesagt "Mord" und fahrlässig Todschlag. Solange du nicht geltendes Gesetz verstößt ist "grob" fahrläßig auch recht schwer vorzuwerfen.

          Ich bleibe dabei. Alles was man im Leben macht, hat Konsequenzen. Selbst das über die Straße helfen einer älteren Dame! Trotzdem helfe ich der Dame oder auch dem Herren wenn er Hilfe braucht.
          PS: Selbst wenn du den Auftrag vergeben hast, kannst du haftbare gemacht werden, nur weil es dein Eigentum ist! Möchtest du also das Risiko minimieren, würde ich keine Elektrogeräte vermieten. Am besten auch die Mietwohnung verkaufen. Das Eigenheim direkt gleich mit, oder kannst du zu 100% gewährleisten, dass du immer deine Zuwegung und Geweg freihälst bei Schnee. So nun genug OffTopic.

          An den Threadersteller: Repariere es wenn du kannst und schmeiß den Herd jetzt nicht weg nur weil ein kleines Bauteil defekt ist.
          OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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            #20
            Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
            Natürlich. Vorsätzlich ist grobgesagt "Mord" und fahrlässig Todschlag. Solange du nicht geltendes Gesetz verstößt ist "grob" fahrläßig auch recht schwer vorzuwerfen.
            Ich habe Dir einen Like gegeben, weil ich grundsätzlich deiner Meinung bin.

            Aber bitte zerreiße meine Abschnitte beim Zitieren nicht, denn was ich damit ausdrücke, ist nicht das was in der Aussage drinsteckt.

            Mit dem von Dir zitiertem Teil von mir:
            Da spielt es keine Rolle das fahrlässig oder vorsätzlich war;
            interpretierst du jetzt in meine Aussage hinein, dass das überhaupt keinen Unterschied macht, ob du was Vorsätzlich oder fahrlässig ist; oder ob es sich um Mord handelt.
            Klar wäre das ein Unterschied.

            Ich beziehe mich genau mit der Aussage auf den Teil davor mit dem Inhalt:
            …wenn Personen zu Schaden kommen … und man vor dem Richter steht, ist es eher kein Freispruch
            Daher zur Klarstellung:
            • Der Kern der Aussage ist doch der, dass sobald jemand in Form seines Leib und Lebens durch jemand anderes geschädigt wird; der Staatsanwalt folglich ermittelt und dich anklagt, du vor dem Richter landest; dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du auch bestraft wirst
            • Das das Strafmaß nach Fahrlässigkeit oder Vorsatz mit den Folgen „ist verletzt“ oder „ist tot“ ganz Unterschiedlich ausfällt, steht auch da oben drin „…da ändert sich nur das Strafmaß.“
            Mehr habe ich damit nicht ausdrücken wollen.

            Also bitte nicht zusammenhanglos zerreißen und da was hineininterpretieren, was im kausalem Zusammenhang dort so gar nicht steht.
            Danke!

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              #21
              Ich habe das nicht zerreißen wollen! Ich lese den Text scheinbar etwas anders. Ist aber nicht schlimm, da du es ja gerade klargestellt hast.

              Ich denke den meisten Menschen sollte es klar sein, dass wenn jemand zu Schaden kommt, immer jemand versucht wird für die Haftung heran zu ziehen. Das ist ein Risiko das man maximal verringern aber nie ausschließen kann.
              OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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