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UP Verteiler im Eigenbau

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    #31
    Nö das ändert nix.
    Es handelt sich um Produkte die unter die RL 2014/35/eu fallen.

    Jedoch gilt generell wo kein Schaden, da kein Richter.
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

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      #32
      Danke für die Info, wieder etwas gelernt

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        #33
        Zitat von tobiasr Beitrag anzeigen
        In der Schweiz ist es vollkommen üblich die Verteiler anfertigen zu lassen.
        Kannst du das belegen?
        Das ist echt rein intressehalber, ich finde dazu nichts im Internet?

        Mich würde es echt wundern, wenn grade die "strengen" Schweizer da keine Anforderungen oder Prüfungen verlangen.
        Elektroinstallation-Rosenberg
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          #34
          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          Kannst du das belegen?
          Ich nicht. Aber viele Fotos von schweizer Verteilern (im besonderen hier im Forum, z.B. von User concept) sind individuell angefertigt.

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            #35
            "Individuell anfertigen lassen" kann auch einfach nur ein vorhandener und zugelassener Baukausten sein!
            OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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              #36
              Meist ist es ja so, dass wenn man die Fragen anderer Menschen als dumm darstellt der eigene Horizont so begrenzt ist, dass einem die eigenen Fehler gar nicht auffallen.

              Möchte nicht wissen wie die Elektrofachkraft mit der Kreissäge oder dem Lösemittelgebinde umgeht. Darum sollten wir vielleicht alle ein wenig zurückfahren und uns unserer eigenen Unzulänglichkeiten bewusst sein.

              Insgesamt finde ich die Frage absolut berechtigt und die Antwortzeit von 8 Tagen absolut zu lang. Für jeden der sein Leben lang Dinge selber baut ist nicht nachzuvollziehen, warum die Hutschienen da jetzt auf eine ganz spezielle Weise in zertifizierten Schränken untergebracht werden müssen, wärend ich problemlos einen Schrank aus dem brennbarsten Material um meinen Backofen herumbauen darf.

              Wenn man sich anschaut wie Normung durch DIN, VDE etc. funktioniert ist es auch nicht verwunderlich, warum die Anforderungen genau so gesteckt sind, dass nur bestimmte Hersteller mit ihren Produkten diese Normungen schaffen.
              Da sowas bei uns auf der Arbeit in anderen Bereichen genauso vorkommt nennt mein Chef das immer "Kundenpflege" da man über die entsprechende Normung dafür sorgt, weiterhin genug Kunden zu haben.

              Zuletzt geändert von Inselino; 30.04.2024, 13:10.

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                #37
                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                Mich würde es echt wundern, wenn grade die "strengen" Schweizer da keine Anforderungen oder Prüfungen verlangen.
                „Selbstbau“ heißt in dem Fall doch nicht, dass es keine Anforderungen gibt oder das jeder Laie machen darf

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                  #38
                  Es ist halt doch so, dass von der Elektrik eine Gefahr für andere ausgeht, und man das vielleicht nicht ganz zu locker nehmen soll. Beim Hantieren an einer Kreissäge ist ja nur der Benutzer selbst unmittelbar gefährdet, außer jemand repariert schutzrelevante Sachen an der Kreissäge, die wer anders benutzen soll. Die Liebsten und der nächste, der die Anlage wartet, ist sicher dankbar, wenn kein Laie am Werk war.

                  Ich weiß nur was bei mir im Haus mit der Elektrik los war, wo der Vorbesitzer gesagt hat dass latürlich alles der Elektriker abgenommen hätte, und ich bin mir absolut sicher, dass der selbst herumgepfuscht hat wie nur geht (flexible Ader um die Schraube einer Klemme gewickelt weil in die Klemme nix mehr reingepasst hat, 230V auf zwei verdrillten CAT5 Adern, gelb-grün in den LSS, und so weiter). Bin mir sicher, dass hier nicht so gepfuscht werden würde, vermute aber, dass Leute da schon etwas empfindlicher gegenüber einem DIY Projekt sind.

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                    #39
                    Gerade bei solchen Nischenprodukten winkt dann der Elektriker schnell ab und sagt 'kenne ich nicht, mache ich nicht'. Wenn man ihm aber (mit hilfe dieses Forums) einen entsprechenden Verteiler aus CH, ggf. direkt mit Bezugsquellen (und dem Angebot den Schrank selbst zu organisieren) macht, hat man die optimale Kombination. So machen es doch auch viele mit den KNX Komponenten. Wieso ist das jetzt beim Schrank so verwerflich?

                    Hier einfach mal der erste Google Treffer: https://zaehlerkasten.ch/
                    Zuletzt geändert von tobiasr; 30.04.2024, 19:48.

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                      #40
                      Wobei in CH meist SKI verbaut wird, wenn man den jetzt in SKII möchte, müsste man abklären, ob die das auch liefern.

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                        #41
                        Unser Verteilerbauer zB. Era baut neben Standardprodukten auch individuelle zugelassene Verteiler. Speziell angefertigt ist also nicht selten, nur hochpreisig halt

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                          #42
                          Zitat von Springrbua Beitrag anzeigen

                          larsrosen tsb2001
                          Aus reinem Interesse, ohne das selbst so machen zu wollen: Ändert das etwas im Bezug auf die Antworten? Oder unterliegen KNX-REG Geräte hier den gleich strengen Richtlinien bzgl. Montageort?
                          Ich greife die Ursprungsfrage mal auf:
                          Jede Vorschrift hat grundsätzlich ein Ziel. Hier sind es mehrere, was das Gehäuse „können“ muss. Hört sich trivial an, ist es aber nicht.

                          Auch in Gehäusen mit reinen KNX-Komponenten fließt Strom und wird (grade bei Schalt- oder Dimmaktorik) mit einer Spannung jenseits der zulässigen Berührungsspannung betrieben.
                          Damit habe ich zwei mittelbare Gefahren; unabhängig davon, ob da nur geringere Ströme fließen:
                          • Berührung unzulässig hoher Spannungen, ggf. auch durch Verschleppung nach außen (außerhalb des Verteilers)
                          • Brandgefahr durch Erwärmung bei losen Klemmen, defekten Geräten, aber auch ggf. nach außen
                          Folglich muss man recht viel beachten (das ist hier überhaupt nicht vollständig, sondern nur mal ein kurzer Abriss der notwendigen Betrachtungen der resultierenden Probleme):
                          • der Kunststoff muss diverse Eigenschaften erfüllen (Spannung bis zu einem bestimmten Isolationspegel aushalten, mechanisch über die Lebensdauer stabil sein, damit der Kasten nicht nach Jahren im Sonnenlicht auf einmal zerbröselt, flammhemmend und selbstverlöschend sein, usw.)
                          • dann ist dafür Sorge zu tragen, dass es keine Spannungsverschleppung nach außen gibt. Denn auch die kann einerseits zur Körperdurchströmung führen, wenn ein blankes Metallteil (z.B. Befestigungsschraube) nach außen ragt und innen ein blanker Leiter dieses Bauteil berührt. Genau so kann auch die Brandgefahr entstehen, da ein Stromfluss durch dieses Bauteil dahinterliegende Baustoffe erwärmt und entzündet. Folglich muss ich die Hutschienen so befestigen, dass die zum einen die Geräte sauber an Ort und Stelle halten, andererseits die Befestigungsschrauben der Schienen nicht nach außen dringen. So müsste man auch mit der eigentlichen Befestigung verfahren. Gleiches gilt ebenso für die Leitungseinführungen.
                          • Berührungsschutz: der ist am einfachsten zu realisieren. Wenn man bei geschlossener Platte von vorne nur die Bedienbarkeit der Geräte ermöglicht und die Spaltmaße sich in Grenzen halten, wäre das umsetzbar.
                          Es ist am Ende des Tages nur ein schnödes Gehäuse mit ein paar Tragschienen drin. Aber alles sicher und ordnungsgemäß umzusetzen, dass es am Ende einer Produktnorm entspricht, halte ich für einen Eigenbau (fast) unmöglich.

                          Solange nichts passiert, ist alles recht fein. Wenn aber in der Energieversorgung mal irgendwann eine Unterbrechung im PEN entsteht (egal wo und durch wen) und der Dimmaktor auf einmal 324 Volt sieht und in Flammen aufgeht und der Verteiler abbrennt, könnte ein von der Versicherung bestellter Gutachter schnell erkennen, ob das Gehäuse sämtlichen Produktnormen entsprochen hat, oder ob es ein Eigenbau ist.
                          Bei letztgenanntem stellt sich dann die Frage; ob da nicht nur der Kunststoff selbstverlöschen war, sonder auch der Versicherungsschutz selbst erloschen ist…

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                            #43
                            tsb2001 vielen Dank für die ausführliche Antwort!

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                              #44
                              Danke auch von mir! :-)

                              Ich habe mir jetzt 2 4 reihige Hager UP Verteiler für alles mit 230V in Verbindung mit KNX besorgt. In der Mitte wird es dann meine Selbstbau Hutschiene für alle 24V Geräte/ Netzteile und LED Kram. Das sollten dann alle glücklich sein
                              Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen

                              Ich greife die Ursprungsfrage mal auf:
                              Jede Vorschrift hat grundsätzlich ein Ziel. Hier sind es mehrere, was das Gehäuse „können“ muss. Hört sich trivial an, ist es aber nicht.

                              Auch in Gehäusen mit reinen KNX-Komponenten fließt Strom und wird (grade bei Schalt- oder Dimmaktorik) mit einer Spannung jenseits der zulässigen Berührungsspannung betrieben.
                              Damit habe ich zwei mittelbare Gefahren; unabhängig davon, ob da nur geringere Ströme fließen:
                              • Berührung unzulässig hoher Spannungen, ggf. auch durch Verschleppung nach außen (außerhalb des Verteilers)
                              • Brandgefahr durch Erwärmung bei losen Klemmen, defekten Geräten, aber auch ggf. nach außen
                              Folglich muss man recht viel beachten (das ist hier überhaupt nicht vollständig, sondern nur mal ein kurzer Abriss der notwendigen Betrachtungen der resultierenden Probleme):
                              • der Kunststoff muss diverse Eigenschaften erfüllen (Spannung bis zu einem bestimmten Isolationspegel aushalten, mechanisch über die Lebensdauer stabil sein, damit der Kasten nicht nach Jahren im Sonnenlicht auf einmal zerbröselt, flammhemmend und selbstverlöschend sein, usw.)
                              • dann ist dafür Sorge zu tragen, dass es keine Spannungsverschleppung nach außen gibt. Denn auch die kann einerseits zur Körperdurchströmung führen, wenn ein blankes Metallteil (z.B. Befestigungsschraube) nach außen ragt und innen ein blanker Leiter dieses Bauteil berührt. Genau so kann auch die Brandgefahr entstehen, da ein Stromfluss durch dieses Bauteil dahinterliegende Baustoffe erwärmt und entzündet. Folglich muss ich die Hutschienen so befestigen, dass die zum einen die Geräte sauber an Ort und Stelle halten, andererseits die Befestigungsschrauben der Schienen nicht nach außen dringen. So müsste man auch mit der eigentlichen Befestigung verfahren. Gleiches gilt ebenso für die Leitungseinführungen.
                              • Berührungsschutz: der ist am einfachsten zu realisieren. Wenn man bei geschlossener Platte von vorne nur die Bedienbarkeit der Geräte ermöglicht und die Spaltmaße sich in Grenzen halten, wäre das umsetzbar.
                              Es ist am Ende des Tages nur ein schnödes Gehäuse mit ein paar Tragschienen drin. Aber alles sicher und ordnungsgemäß umzusetzen, dass es am Ende einer Produktnorm entspricht, halte ich für einen Eigenbau (fast) unmöglich.

                              Solange nichts passiert, ist alles recht fein. Wenn aber in der Energieversorgung mal irgendwann eine Unterbrechung im PEN entsteht (egal wo und durch wen) und der Dimmaktor auf einmal 324 Volt sieht und in Flammen aufgeht und der Verteiler abbrennt, könnte ein von der Versicherung bestellter Gutachter schnell erkennen, ob das Gehäuse sämtlichen Produktnormen entsprochen hat, oder ob es ein Eigenbau ist.
                              Bei letztgenanntem stellt sich dann die Frage; ob da nicht nur der Kunststoff selbstverlöschen war, sonder auch der Versicherungsschutz selbst erloschen ist…
                              Zuletzt geändert von Bibabutzemann; 06.05.2024, 14:26.

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