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    #16
    Die Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes kann sich durchaus über die Jahre ändern, auch wenn die Geologie identisch ist. Unsere beiden Nachbarn durften noch Bohren für eine Sole WP. Uns wurde die Bohrung abgelehnt, da Karstschichten beschädigt werden könnten. Gleiche Bedingungen nur 5 Jahre später.
    Ich bin gespannt, was passiert, wenn unsere Nachbarn eine Verlängerung der Genehmigung brauchen. Darf die Behörde eine vorhandene Bohrung stilllegen?

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      #17
      Behörden können viel... Ist zwar OT aber ne kleine Geschichte:

      Vor einiger Zeit kam ja das Gesetzt raus das diverse Abwassergruben auf Biokläranlagen umzurüsten sind. Ich hab das ausgesessen, Grundstücksbesichtigung seitens Behörde/Abwasserfirma gab den Tipp zwecks Ausnahmegenehmigung. Nachdem dann ca. 3/4 des Dorfes auf Bioklär umgerüstet hatte wurde festgestellt das es zwei Grundstücke gab die zu klein waren um da umzurüsten. Ende vom Lied: Abwasserdruckleitung fürs Dorf wurde gebaut, wer vorher umgerüstet hatte hat leider nur 12 Jahre Bestandsschutz, danach müssen Sie mit ans Abwasser angeschlossen werden.
      Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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        #18
        Also wenn dem so ist, dann ist es ja fast schon Wahnsinn in so eine Technik zu investieren.

        Im schlimmsten Fall hat man nach 20 Jahre ein Loch das man dann für teures Geld irgendwie sanieren oder rückbauen muss, und im schlimmsten Fall eine übrige Wärmepumpe.

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          #19
          Hast du auch mal bei der LRA angerufen, wie die das sonst so handhaben und wieso man die Betriebsgenehmigung nicht verlängern kann?

          Hier ist die untere Wasserbehörde zuständig und durfte sogar im Wasserschutzgebiet IIIb bohren. Genehmigung auch nicht begrenzt in der Gültigkeit. In der Klärung gab es nur einen Experten im Amt und der hat einem aber, wenn er mal da war, gut geholfen, wie es im neu deklarierten Wasserschutzgebiet bohrt)

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            #20
            Hallo zusammen,
            im Rahmen eines solchen "Problems" forscht man ja ein wenig, dabei bin ich (vielleicht auch für andere Nutzer interessant) die Publikation "Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien nach Art. 16 Abs. 3 der RED-II-Richtlinie – RL (EU) 2018/2001​" gestoßen. Danach wird eine Genehmigung i.d.R. (!), so wie jcd es für NRW oben beschrieben hatte, für 30 Jahre (nicht wie bei mir 20) erteilt.
            Das Handbuch ist recht interessant und zeigt den Teufel in den Details (so gibt es in Bayern 4 verschiedene Arten der "Genehmigung" mit fatalen Unterschieden), da sollten Bauherren in Bayern jedenfalls mal hineinschauen (Link: https://www.stmb.bayern.de/assets/st...e_energien.pdf).

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              #21
              Hallo,
              ich habe auch 2x 95m in 2022 erstellt. Wo steht die Nutzungsdauer festgeschrieben. Wenn die erste Sole-Wärmepumpe nach sagen wir mal 15 Jahren defekt ist kann ich doch eine neue Pumpe an die Bohrung anschließen.

              Gruß Christian
              Gruß
              Christian

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                #22
                [Zwischenstand zu meinem Problem, Mitte Juli jetzt]
                Heizungsbauer hat Angebot erstellt (1700 €), bestellt das Material, dann folgt Terminvereinbarung. Danach geht´s weiter mit dem Geologen (s.o., 1200 €), DANN kann ich eine neue Genehmigung beantragen (die dann hoffentlich nicht abgelehnt werden wird...).
                Ich kann mir nicht helfen, aber das ist für 3 Beteiligte schon beinahe eine Lizenz zum Gelddrucken (man hat ja keine Wahl). Wer mal in Rente gehen will sollte sich eine Sole WP noch einmal gut überlegen...

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                  #23
                  Wer in Rente gehen will, sollte sich überlegen ob er das ausgerechnet in Bayern machen will.

                  1700€ für den Heizungsbauer,- das fällt für mich unter Technologiefortschritt. An anderen Heizanlagen wäre nach der Zeit ggf.. auch etwas nachzurüsten.

                  Aber die 1200€ für eine Aktualisierung eines mutmaßlich (vielleicht wohnst du ja auf einer Anomalie und ohne umfangreiche physikalische Untersuchung traut sich keiner zu Aussagen) trivialen geologischen Gutachtens finde ich absolut unnötig.

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                    #24
                    1200€ von Geologen ist hart, ich bin mir sicher dass die Erstellung meines Bohrgutachtens zur Angebotseinholung in Hessen nur dreistellig war, der Bohrantrag selbst auch niedriger dreistelliger Betrag. Was macht der Heizungsbauer für 1700€ außer Soledruckwächter einbauen ? Auch noch die Soleflüsdigkeit wechseln ?

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                      #25
                      So, kurzes (Zwischen-)update: Geologe war soeben (21.10.) für max. 5 Minuten zur Begutachtung hier, 2 Fotos, das war´s, Bericht bekomme ich digital!!! Ich bin sprachlos, aber bislang sind an die 3000 € quasi für (fast) nix weg! Jetzt muss ich nur noch den Antrag stellen, dann sollte ich wieder für 30 (oder in Bayern: 20) Jahre Ruhe haben...

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                        #26
                        Danke für deine Rückmeldung.
                        Ich würde als Kundiger einer Verwandten Fachrichtung das Vorgehen des Wasswirtschaftsamtes eigentlich gerne verteidigen, … aber fehlt absolut das Verständnis für den Aufwand der da gefordert und getrieben wird.
                        Da müsste man eigentlich nur 15 Minuten in eine Datenbank schauen und einen kurzen Bericht schreiben. - Ein Ortstermin für eine geologische Beurteilung ist absoluter Unsinn.

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