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Omi braucht ne neue Heizung

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    Omi braucht ne neue Heizung

    Hallo,

    meine Großmutter braucht eine neue Heizung... Die Alte ist hin. Zwar wird sie die Armortisation einer teureren Heizung vermutlich nicht erleben - sie ist 95 -, aber es soll eine zukunftsfähige Heizung sein - also kein Gas.

    Aufgrund der Einkommenssituation gibt es auch 70% Förderung, wenn kein "umweltfreundlicher Wärmeträger" verwendet wird. Daher wird es wohl ein solcher.
    Jetzt zur Frage:
    1) worauf muss ich (Omi) achten?
    2) Ein zweiter Zähler wird sich nicht armortisieren. Was mus getan werden, um diese Elektrik zu ertüchtigen? Der eine Anbieter schlägt einen neuen Schrank inkl. zweitem Zähler vor...
    PXL_20240817_185311704.jpg
    Gruß,
    Hendrik

    #2
    Da hier nicht mal ein Fehlerstromschutzschalter verbaut ist, denke ich, wirst Du nicht mal mit "Bestandsschutz" durchkommen, sobald ein Elektriker dort anfaengt was umzuklemmen. Daher mein Rat, die ganze Verteilung gegen eine neue zu ersetzen, das kann auch der Omi das Leben retten, wenn sie aehnlich alte Elektrogeraete wie diese Verteilung noch irgendwo im Einsatz hat. Und das ganze dann gleich rein in einen Zaehlerschrank, dann ist auch das Thema mit dem Zaehler geloest.

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      #3
      Auch wenn man dran denkt das Omi nicht mehr lange ist (ich war 24 als Uromi mit 96 gegangen ist)... es ist auch "Wertsteigernd" fürs Haus wenn Elektrik neu und Häuschen muß verkauft werden.
      Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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        #4
        Das dunkle Bakelitdingsbums unten ist der Hausanschlußkasten? Von welchem Land reden wir da?
        Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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          #5
          wenn kein "umweltfreundlicher Wärmeträger"
          Bitte korrigieren
          Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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            #6
            Norddeutschland.
            Und wenn das Haus mal anders verwendet wird, wird da eh mehr gemacht.
            Daher ist eine Investition in Elektro heute nicht nützlich.
            4500€ will ich dafür nicht ausgeben.

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              #7
              Zitat von Punker Deluxe Beitrag anzeigen
              wenn kein "umweltfreundlicher Wärmeträger"
              Bitte korrigieren
              Sehe da kein Fehler.
              Es geht um den Wärmeträger R290

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                #8
                Hi,
                mein Vati (wird nächsten Monat 98) will mit einem grösstmöglichen grünen Fussabdruck die Welt verlassen.

                Er will seinen Nachkommen mit seiner Hütte keine Probleme bereiten.

                Elektroschaltschrank hat er auf neusten Stand bringen lassen.

                Einliegerwohnung ist auf dem neusten Stand, Flachdach wurde vor kurzem , was machbar war, energetisch saniert, im Zuge der Renovierung Einliegerwohnung würde Hälfte des Hauses mit Vollwärmeschutz versehen.

                In seiner Garage steht eine WP (290er), Kältepufferspeicher und WP-WWSpeicher.

                Bis zum Endausbau des Baukörpers ( Fenster, vor allen Rolläden, Rest Vollwärmeschutz, Trockenlegung des Restbauwerkes, irgendwann mal Fussbodenheizung Heizen/Kühlen, PV-Anlage, Bäder und Elektro im Haus usw) wird die Wärmepumpe mit dem Ölkessel als Hybridanlage ausgeführt.

                Er verzichtet auf die Förderung, Heizisohn baut die Anlage günstiger ohne diese 😉

                Bin gerade am Schaltschrank mit Reglung drann, Umbau Anlage soll vor Winter erledigt sein.

                Er möge oder muss noch mindenstens 100 Jahre werden, er will aber nicht mehr 🙄

                Deswegen sollte in deinem Fall auch mal ein Konzept erstellt werden, und vor allen die Finanzen berücksichtigt werden.

                Grüsse
                „Die Fähigkeiten, die Du benötigst um die richtige Antwort zu geben, ist genau die Fähigkeiten die Du benötigst um zu erkennen, was eine richtige Antwort ist.“

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                  #9
                  henfri Ich will dir nicht die Laune verderben, aber mit dieser Elektrik wird dir kein Versorger eine WP abnehmen, da seit dem 01.01.2024 ja auch die EVU Sperre Pflicht ist und da wollen die meistens einen aktuellen Schrank mit APZ usw.

                  Kommentar


                    #10
                    Eine WP muss abgenommen werden? Das wusste ich nicht.

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                      #11
                      Ja die muss sogar beim Netzbetreiber gemeldet werden, da dies ein Großverbraucher ist.
                      Im schlimmsten Fall ist deine Zuleitung ins Haus auch nicht stark genug und dann muss auch noch diese neu gemacht werden.
                      Die Aussagen eine WP kostet mit Förderung nicht viel kann ich so nicht bestätigen, da dann doch noch ne ganze Menge Zeug dazu kommt.

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                        #12
                        Je nach Gebäude. Unter Umständen hat sie unter 4,2kW und fällt deswegen nicht unter die Regel.

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                          #13
                          Zitat von MarcoLanghans Beitrag anzeigen
                          Ja die muss sogar beim Netzbetreiber gemeldet werden, da dies ein Großverbraucher is
                          Nö, nach 14a EnWG ist die Wärmepumpe kein Großverbraucher, sondern ein steuerbarer Verbraucher; und auch nur dann, wenn die installierte elektrische Leistung mehr als 4,2kW beträgt.

                          Da die Wärmepumpe mit einer Leistungszahl von rund 4 arbeitet, kommt da eine Wärmeleistung von über 16kW raus.
                          Meist reicht das problemlos für ein Haus.

                          Abnehmen wird das im übrigen außer dem konzessionierten Installateur, der zudem die Haftung für die Umbauten und die Formalitäten übernimmt, niemand. Der Hauseigentümer ist der Anlagebetreiber und haftet für den sicheren Betrieb.

                          Und genau so ist es auch in dem Beispiel.
                          Des Ersteller dieses Threads hat eine Oma, die betreibt die Anlage, denn es ist ihre eigene im eigenen Haus. Folglich ist sie ebenfalls Eigentümerin der Elektroanlage, und damit für den sicheren Betrieb verantwortlich. Nun stehen Änderungen an und die Oma kann keinesfalls urteilen, was nun getan werden muss, um die Anlage passend umzubauen. Das macht der Installateur unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Wenn er das umgesetzt hat, erhält Omi eine Rechnung und den Nachweis (Protokoll), dass alles ordnungsgemäß errichtet und geprüft worden ist.
                          Damit ist die Omi wieder sicher; die Anlage kann weiter betrieben werden.

                          Was am Ende richtig oder falsch ist, bewertet daher der Installateur; aber niemals der Energieversorger. Der liefert nämlich nur die Energie bis zum Hausanschluss in vertragsgerechten Spezifikationen, vornehmlich in der Spannungs- und Frequenzhaltung nach En50160 und vertraglich bereitgestellten Leistung am Hausanschlusskasten. Das ist nämlich sein Eigentum am Ende.

                          Den Zähler setzt dann der Messstellenbetreiber. Den kann man sich heute im übrigen auch jeder frei aussuchen. Meist ist es aber der grundzuständige MSB in Form des Netzbetreibers.

                          Da der Energieversorger kein Eigentum ab dem Hausanschlusskasten im Haus hat, wird der im Bereich der normalen Netznutzung im Haushaltsüblichen Bezug gar nicht interessiert sein, was da passiert.
                          Sonst würde er ggf. bei einer Mitbestimmung zur Errichtung der Anlage in eine Haftung mit einbezogen werden, die der gar nicht haben möchte…

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                            #14
                            Die meisten Wärmepumpen haben einen eingebauten (Not-)Heizstab und kommen damit über die 4,2 kW Anschlussleistung.

                            Um einen neuen Zählerschrank wird man wohl nicht herumkommen. Ob ein zweiter Zähler sinnvoll ist hängt vom Verbrauch der WP und von den Angeboten für WP-Strom in der Gegend ab, nach §14a EnWG kann man aber eine SteuVE auch mit einem Zähler betreiben und bekommt dann nach Modul 1 eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts. Wenn man aber eh einen neuen Schrank baut würde ich in jedem Fall einen Reserve-Zählerplatz vorsehen.

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                              #15
                              Hallo,

                              dafür, dass die Leistung relevant für den Anschluss ist ist das Datenblatt Recht unklar zur Anschlussleitung.
                              Es gibt die Wärmepumpe, einphasig und dreiphasig.
                              ​​​​​ Bei der einphasigen kann man ja einfach durch multiplikation von Strom und Spannung die Leistung berechnen, wenn man ein cosinus phi 1 annimmt.
                              Das wären dann genau 4,6 kW.
                              Screenshot_20240820-073945.png

                              Gruß,
                              Hendrick
                              ​​​​

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