oefchen
Eine, für dich NEUE Erkenntnis habe ich:
In der EU genügt das europäische CE Zeichen um die Konformität mit den einschlägigen europäischen Normen, die „das Teil“ betreffen, zu bestätigen. Ist „das Teil“ einem exakten Verwendungszweck zugeordnet (z.B. EVG in Baumarktleuchte), müssen die einzelnen Normen nicht aufgeführt sein. Zudem muss nicht jede betreffende Norm am Teil angebracht sein, bei o.g. Fall - EVG in Baumarktleuchte - müssen diese nicht mal in Anleitung oder Datenblatt genannt sein, weil der Endnutzer es sowieso nur für exakt diese Anwendung verwenden darf. Ändert er daran was oder zweckentfremdet er es, ist der Hersteller sowieso aus der Verantwortung raus.
Das kannst du mit einem Netzteil, was mal irgendwo rangegangen werden kann wird nicht vergleichen.
Eine, für dich NEUE Erkenntnis habe ich:
In der EU genügt das europäische CE Zeichen um die Konformität mit den einschlägigen europäischen Normen, die „das Teil“ betreffen, zu bestätigen. Ist „das Teil“ einem exakten Verwendungszweck zugeordnet (z.B. EVG in Baumarktleuchte), müssen die einzelnen Normen nicht aufgeführt sein. Zudem muss nicht jede betreffende Norm am Teil angebracht sein, bei o.g. Fall - EVG in Baumarktleuchte - müssen diese nicht mal in Anleitung oder Datenblatt genannt sein, weil der Endnutzer es sowieso nur für exakt diese Anwendung verwenden darf. Ändert er daran was oder zweckentfremdet er es, ist der Hersteller sowieso aus der Verantwortung raus.
Das kannst du mit einem Netzteil, was mal irgendwo rangegangen werden kann wird nicht vergleichen.
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