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Heizstrahler dimmen mit SSR Relais flackern

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    Heizstrahler dimmen mit SSR Relais flackern

    Hallo,

    ich versuche einen 2,5kW Infrarot-Heizstrahler zu dimmen mit einem Halbleiterrelais über 0-10V:

    RGC2P60V25C1DM

    Leider flackert der Heizstrahler bei niedrigen Dimmwerten sichtbar (Im Nachhinein verständlicherweise). Der DImmodus des Relais sieht wie folgt aus:

    image.png

    Hat jemand eine Idee wie ich das flackern beseitigen kann? Kondensator?

    Ist das Relais ungeeignet? Besser Thyristorsteller nehmen?

    Gruß

    #2
    Zitat von android Beitrag anzeigen
    Hat jemand eine Idee wie ich das flackern beseitigen kann? Kondensator?
    Der Kondensator würde die resistive Last in den kapazitiven Bereich verschieben. Ob das das Halbleiterrelais kann, mag ich bezweifeln. Vor allem wird der Kondensator bei 25% kaum die fehlenden Halbwellen puffern; und selbst wenn, dann ziehst du theoretisch bei einem großen Kondensator damit die letzte Halbwelle lang und landest bei mehr als 25%, was du aber vermutlich gar nicht haben möchtest. Theoretisch deshalb, da die Ladeleistung in dem Augenblick des Ansteuerns so groß ist, dass praktisch das Halbleiterrelais den Dienst quittieren würde.

    Was du brauchst, ist Phasenanschnitt, nicht diese Vollwellenansteuerung mit der jeweiligen Paketlänge.

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      #3
      Phasenanschnitt verstößt bei diesen Lasten gegen die TAB...

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        #4
        Zitat von Gunner67 Beitrag anzeigen
        Phasenanschnitt verstößt bei diesen Lasten gegen die TAB...
        Das war einmal…
        …steht nun in der VDE 4100 und finden sich dort in Kapitel 5.4.1 wieder.
        Dort unterscheidet man nun zwischen Geräten unterhalb oder oberhalb 75A Stromaufnahme.
        Näheres ist dann einzeln zu bewerten.

        Die typische Last des Phasenanschnitts laut TAB von früher gibts da nicht mehr (darf es auch nicht mehr geben), da die TAB grundsätzlich durch die 4100 abgelöst ist und die TAB nur noch administrative Vorgaben erlaubt.

        Technische Vorgaben dürfen da nur noch in ganz begrenztem Bereich angeordnet werden und müssen sogar ab Mai 2024 laut EnWg §19 Abs. 1a bei Abweichungen vom Musterwortlaut des BDEW begründet werden.
        Die Begründungspflicht entfällt, wenn der BDEW-Musterwortlaut für die TAB in der Nieder- und Mittelspannung verwendet wird, sodass nur unternehmensspezifische Ergänzungen zum Musterwortlaut begründet werden müssen.​
        (aus https://www.bdew.de/energie/aktuelle...ittelspannung/ )

        Folglich liegt es in der Nachweispflicht des Threaderstellers, den Nachweis unzulässiger Netzrückwirkungen nach der 4100 zu erbringen. Eine pauschale Leistungsgrösse nach TAB entfällt.

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