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DGUV Prüfung Werkbank mit integrierten Steckdosen

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    DGUV Prüfung Werkbank mit integrierten Steckdosen

    Hallo Community,

    meine Frage hat leider wenig mit KNX oder Gebäudetechnik im Speziellen zu tun, jedoch ist hier sehr viel Normenkompetenz und auch Praxiserfahrung zu Hause.

    Wir haben bei uns in der Firma 20 Werkbänke mit Aufbau, gemäß dem angefügten Bild.

    Diese Werkbänke haben im Aufbau, in den Trägersäulen an den Lochwänden und unten mittig in der Werkbank selbst Steckdosenmodule verbaut. All das wurde so fertig konfiguriert vom Hersteller geliefert, also keine Nachrüstung oder Eigenbau.

    Diese Steckdosenmodule sowie die Leuchten etc. sind alle zentral zur Werkbankmitte mit vorkonfektionierten Kabeln verdrahtet, alles dreipolig ausgeführt. Von diesem zentralen Steckblock aus geht eine Gummileitung (3x2,5) in einen Überkopfkanal zur nächstgelegenen Betonsäule links oder rechts und ist dort an einer bereits vorhandenen Schutzkontaktsteckdose angesteckt.

    Die verbauten Steckdosenmodule haben ein Plastikgehäuse, so wie die Steckdose auf dem Bild im Anhang. Diese Steckdose ist in ein pulverbeschichtetes Blech montiert. Auf der Rückseite dieses Blechs ist ein metallisch blanker Erdungskontakt angeschweißt, an dem PE zusätzlich zur Steckdose kontaktiert ist.

    Die Elektrofachkraft, welche bei uns in der Firma die ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel prüft, hat nun das Problem, dass ihn diese Werkbänke durch den automatischen Prüfablauf des Gossen Metra Watt Testers "durchfallen" lassen, weil sie bedingt durch die Pulverbeschichtung und die Tatsache, dass die Blechteile untereinander nur durch Blechbohrschrauben kontaktiert sind, einen zu hohen Schutzleiterwiderstand haben.

    Die Werkbänke an sich sind ja definitiv ortsfest, aber durch einen Schutzkontaktstecker und eine Gummileitung angeschlossen.

    Welche Norm, welche Prüfung kommt hier zur Anwendung?

    Der Hersteller der Werkbänke sagt, dass alles passt wie es ist und die Konstruktion herstellerseitig entsprechend geprüft ist.

    Unsere Elektrofachkraft besteht darauf, dass alle berührbaren metallischen Teile einen entsprechend niedrigen Schutzleiterwiderstand haben müssen. Das wäre aber rein konstruktiv schon sehr schwierig umzusetzen, ohne überall den Korrosionsschutz zu zerstören.

    Vielen Dank für eure Expertise.

    Viele Grüße Reinhard
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    #2
    Zitat von ReinhardW Beitrag anzeigen
    Der Hersteller der Werkbänke sagt
    Und belegt das mit einer entsprechenden Konformitätserklärung?

    Aber ich bin selber auf die Experten der Normen gespannt... für mich waren Herde mit Backofen und Festanschluß und fest verbaut immer Ortsfeste... mittlerweile gibts ja nur noch Backöfen die irgendwo in der Küche auf Augenhöhe verbaut sind mit Euro Stecker. Fest verbaut. Somit Ortsfest oder ortsveränderlich? (muß solche langweiligen nervigen Prüfungen nicht mehr machen, daher raus, hab aus der Lehre mitgenommen: alles was ein Stecker hat= ortsveränderlich...).

    Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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      #3
      iGude,

      wenn ich schon Lese Elektrofachkraft und automatischer Prüfablauf…..

      1. Es gibt keine Norm, welche eine pauschale Erdung einer normalen Werkbank fordert.
      2. Es kann notwendig sein, eine Werkbank zu Erden, wenn Abschaltbedingungen aus der VDE0100-410 nicht eingehalten werden können.
      3. Entscheidend für die Ausführung von Werkbänken ist die Gefährdungsbeurteilung. Das Ergebnis dieser könnte sein, das ein erhöhtes Risiko resultiert.
      4. Die anzuwendende Norm für die Inbetriebnahme ist die 0100-600. Für die Wiederholungsprüfung die 0105-100.

      Ich habe bei uns im Betrieb festgelegt, dass Prüftische eine zusätzliche Erdung benötigen.
      An normalen Mechanik Werkbänken dürfen ausschließlich Geräte der Gebrauchskaterogie 2 verwendet werden. Bei uns ist es demnach ein geringes Risiko einen elektrischen Schlag zu erhalten und es langt ein RCD zu verwenden.


      Es bleibt also die Frage, was wird auf der Werkbank gemacht?


      ps.
      natürlich spielt die Art der Energieversorgung eine rolle. Stichwort RCD und co.
      Zuletzt geändert von larsrosen; 06.06.2025, 20:08.
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        #4
        Hallo,

        Punker Deluxe
        Eine entsprechende Konformitätserklärung steht noch aus, aber darin sehe ich auch keine Lösung wenn man sich so eine Konformitätserklärung mal genauer zu Gemüte geführt hat.
        So viel habe ich mittlerweile schon gelernt das die Definition von ortsfest und ortveränderlich nicht so eindeutig ist, hier gibt es verschiedenen Ansätze. Manche sagen wenn das Gewicht über 23kg ist (und ohne Rollen etc.) dann ist es Ortsfest. Dann gibt es wohl die Definition wenn das Betriebsmittel während des Betriebs nicht ohne weiteres bewegt werden kann ist es auch Ortsfest.

        larsrosen
        Die Werkbänke sind in einer Schwergerätewerkstatt aufgestellt, die Nutzung der vorhanden Steckdosen beschränkt sich also auf Handwerkzeuge wie Bohrmaschine, Winkelschleifer, Stablampen, etc. und zusätzlich natürlich noch Akku-Ladegeräte, also der Großteil wohl Schutzklasse II, aber natürlich nicht limitiert auf diese Schutzklasse.
        Die Steckdosen welche zum Anschluss der Werkbänke benutzt werden haben einen RCD mit 30mA vorgeschaltet. Die Netzform ist TT.
        Also für mein Verständnis es es somit ausreichend wenn an den Schutzkontakt der Steckdose ein ausreichend niedriger Schutzleiterwiderstand gegeben ist?
        Die umliegenden Blechteile müssen diesen niedrigen Wert nicht erfüllen?

        Die Gefahr von den wir hier sprechen, unter Spannung stehenden Metallteile der Werkbank, kann ja nur auftreten wenn ein blanker Leiter kontakt zu den Gestell der Werkbank hat, das wiederum kann nur passieren wenn ein Kabel welches fest verlegt ist innerhalt der Werkbank auf die Metallteile durchkontaktiert?
        Also ich sehe hier kein oder nur ein extrem geringes Risiko, allerdings würde ich hier jetzt gern Wissen wie wir das ordentlich betriebsintern regeln können?

        Eine "Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten mit elektrischen Geräten an Werkbänken mit integrierten Steckdosenmodulen" erstellen und das Risiko bewerten und Maßnahmen festlegen?

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          #5
          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          Es bleibt also die Frage, was wird auf der Werkbank gemacht?
          Einfach mal so in den Raum gesponnen und zunächst losgelöst von Normen und Vorschriften:
          Ohne das „Betriebsmittel“ als Werkbank zu betrachten, habe ich faktisch:
          • einen Schutzkontaktstecker, der über eine
          • Gummileitung in eine
          • Steckdose einer festen Elektroinstallation eingesteckt ist.
          Da man aus dieser Steckdose grundsätzlich das „Betriebsmittel“ Werkbank ausstöpseln kann, muss diese Steckdose - da laienbedienbar - schon mit einem RCD ausgestattet sein.

          Das Ende der Gummileitung hingegen mündet:
          • in einem oder mehreren Steckdosentöpfen der Wekbank, welche
          • in einem metallischen Trägergestell eingesetzt sind
          • ohne zusätzliche Umhüllung sind welche eine Schutzklasse 2 ermöglichen würde, folglich würde ich
          • den Einbaubereich der Steckdosen als SK1 einstufen, da der PE auch sichtbar mit einer Lasche der metallisch berührbaren Teile der Werkbank verbunden ist.
          Nun überlege ich weiter:
          • die Werkbank kann jeder durch ziehen des Steckers ausstöpseln, da für jedermann zugänglich
          • die Werkbank könnte auch verschoben werden, sofern sie nicht mit den umgebenden Bauteilen (z.B. am Boden verdübelt) befestigt ist
          Folglich stellt sich die Frage, ob die Installation der Werkbank einen Teil der festen Elektroinstallation ist; oder ob diese als Elektrogerät gilt.

          Meine persönliche Bewertung:
          da diese Werkbank mittels Schutzkontaktstecker mit der festen Elektroinstallation verbunden ist und somit jederzeit durch jedermann ohne Verwendung jeglichen Werkzeugs davon getrennt werden kann, wird sich nicht auf die
          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          …Abschaltbedingungen aus der VDE0100-410 nicht eingehalten werden können.
          bezogen werden können, denn diese endet an der fest installierten Schutzkontaktsteckdose an dem Pfeiler, in der die Gummileitung zur Werkbank mittels Schutzkontaktstecker eingesteckt ist.
          Denn das ist das Abschluss der fest installierten Elektroinstallation, dessen Anwendung der ganzen Gruppe 400 der VDE 0100 genau dort endet.

          Für mich ist folglich diese Werkbank kein Teil der elektrischen Anlage, sondern ein Elektrogerät.

          Es ist vom Prinzip her nüchtern betrachtet:
          Schutzkontaktstecker -> Gummileitung -> Steckdosentopf in Metallgehäuse-> Abzweig des PE an das Metallgehäuse
          vom Aufbauprinzip ähnlich einer Verlängerungsleitung.

          Folglich gelten meiner Ansicht nach niemals die Bedingungen der gesamten VDE 0100, da diese sich in dem Augenblick erschöpft, in dem ein Betriebsmittel (hier: die Werkbank) von einem Laien in eine Steckdose eingesteckt werden muß, um die Funktion zu gewährleisten.

          Anders wäre es, wenn die Werkbank fest angeschlossen worden wäre. Damit würde sie ein Teil der festen Elektroinstallation und somit würde auch die 0100 gelten - ist sie aber nicht.

          Der Knackpunkt ist folglich der Stecker, mit dem diese eingesteckt wird und somit „in Funktion“ gesetzt wird.

          Damit gilt diese in meinen Augen als Elektrogerät und unterliegt den Prüfgrundsätzen der VDE 0702, nämlich der Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten.

          Ohne das Typenschild zu kennen; sondern nur nach dem Aufbau zu gucken:
          Da das Gerät keine zusätzlich zur Basisisolierung elektrische Umhüllung hat, welches eine Schutzklasse 2 rechtfertigen würde, sondern eine sichtbare Verbindung des PEs der Gummileitung auf das Einbaugehäuse hat, zählt zumindest das umgebende Einbaublech zur SK1.

          Folglich könnte dort bei Leiterbruch des gegen Erde spannungsführenden Leiters eine unzulässig hohe Berührungsspannung entstehen, falls der Schutzleiter ebenfalls beschädigt ist.
          Daraus resultiert, dass man zumindest vom Schutzkontakt des Steckers am Ende der Gummileitung zu dem geerdeten Blech ein Durchgängigkeit nachweisen können muss.
          Bestätigung der Wirksamkeit der Schutzleiterverbindung mit allen berührbaren leitfähigen Teilen, die aus Sicherheitsgründen mit dem Schutzleiter nach 5.3 verbunden sind.​
          (VDE 0702:2021-6 Abschnitt 5.1.3)

          Unter 5.3 wird weiterhin gefordert:
          Die Unversehrtheit dieser Verbindungen muss bestätigt werden durch:
          • Sichtprüfung der gesamten Länge des Schutzleiterpfads nach 5.2;
          • Messen des Widerstands der Schutzleiterverbindung des Geräts (ggf. Kontakt mit dem Netzstecker) und jedem berührbaren leitfähigen Teil, das mit dem Schutzleiter verbunden ist.
          Folglich kann ich die Forderung aus der Anfrage durchaus nachvollziehen.

          Meine persönliche Lösung zu diesem Thema wäre folgende:
          Die Durchgängigkeit des Schutzleiters sollte sich an dem angeschweißten Erdungspunkt nachweisen lassen. Der wird sicherlich nicht mit vollumfänglich mit Korrosionsschutz überzogen sein, da er sonst nicht wirksam wäre. Da ist bestimmt irgend ein Teil derart blank, dass dort die wenige Millimeter großes Ende der Prüfspitze zu kontaktieren ist.

          Da der Rest der Konstruktion ebenfalls aus Metall besteht und die Bleche (indirekt) miteinander mit Bohrschrauben verbunden und Lackiert sind, gilt hier die Anmerkung 1 in der 0702 im Abschnitt 5.3:
          ANMERKUNG 1 Indirekte verbundene Teile (z. B. mechanische Konstruktionsteile) können höhere Werte haben. An diesen Teilen wird die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen durch Berührungsstrommessung nachgewiesen.
          Nochmal zusammengefasst zur Übersicht:
          • Da die Werkbank mittels Stecker und somit - durch jede Person ohne Verwendung eines Werkzeugs trennbar - mit der Elektroanlage des Gebäudes verbunden ist, gelten zur Wiederholungsprüfung nicht die Regeln der VDE 0100, sondern die VDE 0702. Durch diese Art der Trennbarkeit ist es ein Elektrogerät und kein Teil einer Elektroanlage.
          • Da der Schutzleiter mit berührbaren metallischen Teilen verbunden ist, ist das Elektrogerät SK1 und benötigt daher die notwendigen Prüfungen
          • Diese notwendigen Prüfungen sind im Bezug auf den Schutzleiter:
            • die Durchgängigkeit bei direkt verbundenen Bauteilen oder
            • der Berührungsstrom bei indirekt verbundenen Konstruktionsteilen
          Das ist meine Einschätzung zu dem Sachverhalt; da ich mich aber nur auf das beschriebene Szenario beziehe, muss die EFK das vor Ort selbst bewerten und die notwendigen Maßnahmen ableiten. Daher hat meine Ausführung keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich ein Denkanstoß sein, wie man mit diesem Problem umgehen könnte.

          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          Es bleibt also die Frage, was wird auf der Werkbank gemacht?
          Da die Werkbank NICHT ein Teil der festinstallierten Elektroanlage ist, sondern mittels Schutzkontaktstecker absteckbar, ist die Fragestellung falsch.

          Diese Werkbank bildet - oben ausführlich begründet und meiner meiner Ansicht nach - in sich geschlossen ein eigenständiges Elektrogerät, was nach 0702 zu prüfen ist.

          Durch den Schutzkontaktstecker zur „Inbetriebnahme“ der Werkbank durch jedermann erschöpfen sich die Aufzählungen deiner zitierten VDE 0100-410 als Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag bei der Errichtung einer Elektroanlage (ist nicht Teil von dieser) , mit gleicher Begründung genauso wenig wie die 0100-600 (Errichten von Niederspannungsanlagen - Prüfungen (ebenfalls kein Bestandteil einer Niederspannungsanlage)) und somit auch nicht die 0100-105…

          Edit: da ich noch am Schreiben war, konnte ich die Antwort von ReinhardW nicht mehr mit berücksichtigen, da ich die erst jetzt lese
          Zuletzt geändert von tsb2001; 07.06.2025, 08:23.

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            #6
            Hallo tsb2001,

            vielen Dank, auf deine Ausführung hab ich gewartet.
            Du hast mir damit sehr geholfen.

            Das mit der Anmerkung 1 ist etwas das mir dann auch sinnvoll und logisch erscheint in so einen Fall.

            Gruss
            Reinhard

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              #7
              Zitat von ReinhardW Beitrag anzeigen
              vielen Dank, auf deine Ausführung hab ich gewartet.
              Vom Prinzip her gerne - jedoch sollte eine notwendige (V)EFK in dem Betrieb durchaus in der Lage sein, solch eine Bewertung selbst vornehmen zu können UND das Thema Vorschriften dahingehend zur Verfügung stehen haben, als das die Anmerkung auch hätte selbst gelesen werden können.

              Wenn man schon solche Dinge tut, sollte auch ein VDE-Vorschriftenabo zur Hand sein - inklusive der Person, die diese auch versteht und auch umsetzen kann.
              Mehr mache ich ja auch nicht.

              Wenn man solche Arbeiten in Eigenregie durchführen möchte, ist ein Internetforum im Allgemeinen der ungünstigste Platz, solche für den Betrieb sicherheitsrelevanten und organisatorischen Pflichten des Unternehmers hinsichtlich DGUV- und sonstigen geforderten Prüfungen zu hinterfragen und Bewertungen dadurch abzuleiten...
              ...meistens sind diese durchzogen von eigenen Meinungen, aber weniger von Herleitungen durch Normen und Vorschriften.

              Auch meine Ausführung stellt nur eine Meinung dar. Jedoch begründet in großen Teilen durch die VDE und den Bezügen zu dem beschriebenen Ist-Zustand deines Problems.

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                #8
                Auch wenn ich die Prüfgrundsätze der 0702 bei einer Prüfung mit heranziehen würde, würde in meinem Gutachten stehen, dass die Werkbank Teil der festen Installation ist. Für mich gibt es kein unterschied ob an der Werkbank Steckdosen dran sind oder ich mit elektrischen Geräten an einer Werkbank arbeite.

                Aber ich habe bei der Frage die falsche hinterfragung im Kopf gehabt. Für mich war im Kopf muss die Werkbank geerdet sein.


                Zitat von ReinhardW Beitrag anzeigen
                Eine "Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten mit elektrischen Geräten an Werkbänken mit integrierten Steckdosenmodulen" erstellen und das Risiko bewerten und Maßnahmen festlegen?

                Exakt, genau so ist es vom Gesetzgeber vorgesehen.
                Selbiges muss man auch machen, wenn eine Prüfung die normativ Vorgegeben ist, nicht durchführbar ist.
                Zuletzt geändert von larsrosen; 07.06.2025, 11:35.
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                  #9
                  Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                  würde in meinem Gutachten stehen, dass die Werkbank Teil der festen Installation ist.
                  Um mich nicht dumm Sterben zu lassen:
                  das Ding hat nachweislich einen Schutzkontakt-Stecker.

                  Welche Herleitung würdest du ohne Datenblatt bzw. Dokumentation des Herstellers dieser Werkbank zu einer Konformität einer europäischen oder nationalen Norm nur nach Umschreibung des Threaderstellers in ein Gutachten schreiben, um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung bei Personenschaden verwenden, um aus diesem steckbaren Bauteil eine feste Installation zu machen?

                  Das Ganze bezogen im Hinblick auf die Überzeugung des Richters, der am Ende des Tages sich daraus eine Meinung bilden soll, um ein rechtskräftiges Urteil zu bilden? Ungeachtet der Tatsache, dass auf der Gegenseite ggf. ein weiterer Gutachter sitzt, der Dir das genau ins Gegenteil verkehrt? Nach welcher Norm würdest du das gerichtsfest abstellen, um die Gegenseite matt zu stellen und den Richter zu überzeugen?

                  Ich trete mal die Gehenseite an:
                  Wenn es beispielsweise nur auf die Beweglichkeit der Werkbank abgestellt würde (schwer, groß, unbeweglich), wäre in dem Bezug unmittelbar jede Mehrfachsteckdosenleiste mit Schutzkontaktstecker welche durch Laschen fest an die Wand gedübelt wurde (gibts im Profibereich ja massenhaft) zwangsläufig ebenfalls ein Teil der festen Installation, da die faktisch ohne Werkzeug nicht von ihrer Position verändert werden. Ist zwar nicht groß und schwer, aber trotzdem vollends unbeweglich und müsste somit auch deiner Meinung nach den Grundlagen der 0100 entsprechen.

                  Gleiches würde jeden Serverschrank betreffen, in dem hinten eine 19-Zoll-Steckdosenleiste durch einen Laien eingeschraubt wird und mit Stecker in der Wandsteckdose eingestöpselt ist und den Schrank versorgt. Dann wäre der Laie in dem Augenblick ein Errichter und hätte die Steckdosenleiste im Schrank nach Errichtung hinsichtlich der Abschaltkriterien und allem anderen zu prüfen.

                  Bezogen auf die Werkbank würde diese eine Nicht-Elektrofachkraft an den Aufstellungsort transportieren, abstellen und in die zuvor nach Norm errichtete Steckdose einstöpseln.

                  Würde der „Steckdosen-Einstecker“ damit zum Errichter nach der VDE 0100?
                  • Wenn ja, müsste der „Steckdosen-Einstecker“ zum einen eine EFK im passenden Fachbereich sein und zum zweiten sogar in einem Unternehmen arbeiten, welches gegenüber einem Netzbetreiber sogar konzessioniert ist und die Steckdosen komplett prüfen.
                  • Wenn nein, warum soll die dann ein Jahr später nach Aufstellung im Hinblick aus die wiederkehrende Prüfung dann plötzlich unter die Prüfpflicht der VDE 0100-Gruppe fallen?

                  In Parallelität zu den weiteren genannten Beispielen: mit welcher Begründung würdest du das machen wollen?
                  Eine Anscheinsvermutung kann in Herleitung der Normengruppen VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen) nicht unbedingt zum Ziel führen und kann von der Gegenseite schnell widerlegt werden.

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                    #10
                    Es ist vor Gericht vollkommen egal welche Norm gilt.
                    Entscheidend ist am Ende warum ist der Unfall passiert.
                    Daraus resultiert welche Prüfungen hätten gemacht werden müssen oder wurden nicht gemacht.

                    Ob du nach 0702 oder 0105-100 prüfst ist total egal. Die DGUV gibt dies nichtmal vor, sondern sagt es muss sicher sein.


                    Eine Werkbank die 50kg wiegt ist für mich fest an ihrem Platz.
                    Demnach schaue ich was wird daran für eine Tätigkeit verrichtet und welche Gefahren resultieren.
                    Das ganze lege ich mittels GBU dar:
                    Werkbank 50kg, wird nicht bewegt. Stecker steckt hinter der Werkbank in der Steckdose somit nicht allgemein Laienbedienbar. Arbeiten an der Werkbank leichte Tätigkeiten ohne Gefährdung der Schutzmaßnahme.
                    Also:
                    Sichtkontrolle, Messung Schleife, Messung RCD, Messung Rpe, etc.

                    Selbes gilt doch auch bei Mehrfachsteckdosen welche „fest“ verbaut sind.
                    Welche „mehr“ Prüfungen sollte man hier denn machen als das beurteilen der Schutzmaßnahmen? Welchen mehrverschleiss ergibt sich ggü. einer AP Installation?
                    Ich sage nicht das sie komplett unter die 0100 fällt, aber ich ziehe bei beiden eher die Prüfungen daraus heran.



                    Und wo du es ansprichst:
                    Exakt bei uns ist festgelegt, dass Serverschränke Teil der festen Installation sind.
                    Da ein RCD in dieser Welt äußerst doof ist, arbeitet man hier heist über RCM mit permanent Überwachung auch wenn überall Stecker dran ist.


                    ps
                    und ja, die erste Inbetriebnahme erfolgt durch eine EFK in allen drei Fällen.
                    Zuletzt geändert von larsrosen; 07.06.2025, 12:57.
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                      #11
                      Für mein Verständnis ist die Werkbank, auch wenn sie schwer ist, ein ortsveränderliches Betriebsmittel. Und so würde ich sie im Rahmen der DGUV3 Prüfung auch betrachten.
                      Zuletzt geändert von Messknecht; 07.06.2025, 18:20.

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                        #12
                        Gut es ist Ortsveränderlich.

                        Welche Messung würdest du nun an der Werkbank mit Steckdose machen?

                        Nur so als Tipp. Die 0702 fordert keine RCD Messung. Und wer weiß ob der böse Laie da noch ein paar Verlängerungskabel zwischen hat.
                        Woher weiß der Laie eigentlich, dass die Pfeiler Steckdose ein RCD hat?

                        Und noch ne Frage:

                        Welche Messung ist sicherer,
                        Rpe von UV bis Steckdose
                        oder
                        Rpe von Schuko Stecker bis Steckdose


                        Und noch eine:

                        Welchen unterschied macht es, die ISO Messung von der UV aus zu machen, anstelle vom Schuko Stecker?


                        Ich fasse für mich zusammen:

                        Es ist bumms ob Ortsveränderlich oder Fest.
                        Es muss wenn(wie seeeehr oft bei der DGUV) eine Mischung aus den Prüfungen sein.
                        Die reine 0702 überprüft bei so einem Betriebsmittel nicht alles.
                        Das war schon immer so und wird auch immer so sein. Der Prüfer muss sich darüber Gedanken machen.
                        Und sollte es zu einem Schaden kommen, bezweifle ich, dass der Richter sagt: naja 0702 will keine Überprüfung des RCD also isser halt gestorben.


                        ps.
                        Genau das war auch der Grund warum ich oben geschrieben haben, EFK und automatischer Prüfablauf…

                        schade das ich hier nicht über manche Unfalluntersuchungen von mir schreiben darf. Vielleicht ist ja jemand in Berlin zum VDE Jahresforum, da können wir Abends gerne quatschen.
                        Zuletzt geändert von larsrosen; 07.06.2025, 18:48.
                        Elektroinstallation-Rosenberg
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                          #13
                          Hab ich das richtig verstanden, dass ist eine Werkbank mit Steckdose die wie eine Mehrfachsteckdose eingesteckt wird? Also im Endeffekt eine Verlängerung/Mehrfachsteckdose mit Möbel. Ich würde es also wie eine Mehrfachsteckdose bzw. Verlängerungskabel betrachtet. Mir wäre das Möbelstück total egal. Aber ich bin auch kein Prüfer oder jemand der das prüfen darf. Ich wäre jetzt einfach nur ein normaler Mensch der das normal mit normalen Menschenverstand betrachtet.

                          Aber wir brauchen in Deutschland ja auch eine Trittleiterschulung Und die BG liefert mir 1000 Gründe warum das lebenswichtig ist
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                            #14
                            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                            Welche Messung würdest du nun an der Werkbank mit Steckdose machen?
                            Möglicherweise dieselben wie bei einem SK1 Gerät. Sichtprüfung, Rpe, Riso, Berührungsstrom, Funktionsprüfung falls Not-Aus oder Schalter vorhanden. Da der TE aber schrieb, dass die Steckdosenmodule ein Plastikgehäuse haben, ist meine Aussage nicht belastbar weil ich nicht genau sagen kann wie die diese Module aussehen bzw. wie diese in die Werkbank integriert sind. Ohne es live gesehen zu haben bin ich da lieber vorsichtig mit einer Aussage.

                            Insofern da noch Verlängerungsleitungen dazwischen sind, müsse diese sowieso separat geprüft werden.

                            Der RCD der Anlage wird doch unabhängig im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen (0100) geprüft. Und soweit ich weiß mind. alle 6 Monate mittels Prüftaste.

                            Ich glaube aber zu verstehen was du sagen möchtest.
                            Bei uns im Betrieb sind wir da relativ vorsichtig mit Gefährdungsbeurteilungen die ortsveränderliche Dinge als ortsfest deklarieren. Wenn dann tun wir das nur um Prüfzyklen zu strecken wenn sowieso schon eine zentrale Differenzstrommessung z.B. in Serverräumen vorhanden ist.
                            Zuletzt geändert von Messknecht; 07.06.2025, 19:17.

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                              #15
                              Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
                              Ich würde es also wie eine Mehrfachsteckdose bzw. Verlängerungskabel betrachtet.
                              Der Gedanke kam mir auch schon. Aber ohne es gesehen zu haben ist es schwer dies zu beurteilen.

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