Zitat von Messknecht
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DGUV Prüfung Werkbank mit integrierten Steckdosen
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Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenNur so als Tipp. Die 0702 fordert keine RCD Messung.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werdenDie Fristen sind so zu bemessen, daß entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen.
Folglich muss irgendwann natürlich auch mal die Elektroanlage geprüft werden. Spätestens dort würde dann irgendwas auffallen.
Da es sich laut TE um ein TT-Netz handelt, ist der RCD ohnehin vorhanden und sollte somit ebenfalls turnusmäßig geprüft werden (müssen).
Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenWoher weiß der Laie eigentlich, dass die Pfeiler Steckdose ein RCD hat?
Daraus resultiert, dass der Betreiber für den sicheren Betrieb der Anlage zu sorgen hat. Damit der Laie am Ende des Tages die steckbare Verbindung der Werkbank über eine von Laien zu bedienenden Steckvorrichtung einstecken darf.
Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenschade das ich hier nicht über manche Unfalluntersuchungen von mir schreiben darf. Vielleicht ist ja jemand in Berlin zum VDE Jahresforum, da können wir Abends gerne quatschen.
Sofern du genau das Thema hier niemals Gerichts- und Gutachterfest belegen musstest und gar nicht weißt, wie der Richter reagiert und sein Urteil gefällt hat, ist alles hier geschriebene - auch meine Ausführung - lediglich Spekulation.
Fakt ist jedoch eins: wenn nach allen Prüfgrundsätzen und aufgelegten Prüffristen nach DGUV 3 und sonstigen Verpflichtungen des Unternehmers die ortsfeste Anlage wie auch die Betriebsmittel turnusmäßig geprüft und nachgewiesen werden, wird der Betreiber kaum zur Rechenschaft gezogen werden.
Zumindest ist damit das Thema „Vorsatz“ respektive „vorsätzlich“ im Hinblick auf eine Körperverletzung (selbst mit Todesfolge) gegenüber dem Betreiber nicht zu halten.
Ob den dann überhaupt eine Schuld treffen würde, ist dann der Ablauf des Unfalls maßgeblich.
Da wir in unserer Abteilung meines alten Betriebes einen tödlichen Unfall hatten (Körperdurchströmung mit vollkommener Verbrennung meines Kollegen) und ich den Ablauf der Ursachenfindung miterleben durfte und mir seitens meines Chefs ausführlich geschildert wurde, was da den Staatsanwalt und den Richter interessiert hat. Aufgrund der Nachweise konnte kein Organisationsverschulden festgestellt werden, da die Anlage im Grunde Sicher war, die Organisation selbst rechtssicher aufgestellt war (ja - da wurde jede Sicherheitsunterweisung über Jahre zurückverfolgt) und sämtliche Abläufe geprüft und sogar sämtliche PSA zur Verfügung stand, war der Verunfallte am Ende - auch wenn es noch so tragisch war - selbst schuld.
Es kommt also am Ende immer darauf an, wer die bessere Dokumentation und somit die bessere Argumentation vorweisen kann. Daraufhin entscheidet sich, wer für den Schaden verantwortlich ist. Das selbst erlebte Beispiel von oben zeigt, dass bei ordnungsgemäßem Nachkommen des Betreibers seiner Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und den Säulen des Arbeitsschutzes - gesetzlich wie auch die BGen - nicht in Haftung genommen werden kann. Und nur darum geht es am Ende.
Gutachten helfen in der Urteilsfindung. Dann aber auch nur unter Berücksichtigung aller Punkte.
Hier kenne ich nur die Werkbank; sonst nichts.
Ich habe auch keine Kenntnis darüber, ob der Betreiber der Werkbank überhaupt der Betreiber der Elektroanlage ist, oder aber der Aufstellort nur angemietet ist und die Betreiberverantwortung der Elektroanlage beim Vermieter liegt.
Dann hat der Betreiber der Werkbank nichtmal die Pflicht, die Steckdose an dem Pfeiler zu prüfen, da diese in dem Fall nur eine Mietsache ist…
…das lässt sich ins Unermessliche hochsteigern. Ich bewerte die Frage des TEs, und da geht es um die Werkbank. Die ist mittels Schukostecker durch Laien in Betrieb zu nehmen, somit nicht fest mit der Installation verbunden, folglich gilt für mich das als Maßstab.
Übrigens: mein Hilti-Sauger hat auch eine Steckdose als Master-Slave an Bord. Müsste ich die, wenn ich beim Kunden an dem seiner Steckdose damit sauge, dem Kunden auferlegen, im Rahmen seiner Betreiberverantwortung durch Einstecken meines Saugers in seine Steckdose die Abschaltbedingungen im Fehlerfall an seiner Elektroanlage nachzuweisen, falls ich eventuell in die Dose des Saugers eine Bohrmaschine einstöpseln möchte?
Nun könnte ich das ja sogar selber nachweisen.
Was ist aber, wenn der Heizungsinstallateur als nicht-EFK genau das macht?
Das ist genau so wie bei der Werkbank. Beim Hiltisauger würde jeder sagen „Der hat doch einen Stecker und gehört niemals zur Elektroanlage.“ Der Aufbau der Werkbank ist exakt genau so aufgeführt. Warum sollte das dann anders sein?
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