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Frage zum SAT Potentialausgleich

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    Frage zum SAT Potentialausgleich

    Halllo zusammen,

    kurze Frage zum SAT-PA: Muss ich SAT-Leitungen vom Multischalter in die einzelnen Räume in den PA einbeziehen, bzw. müssen auch die 4 Leitungen zum LNB zusätzlich zur Erdung am Gebäudeeintritt einbezogen werden?

    Zum grundlegenden Aufbau: Kein äußerer Blitzschutz. Der Mast ist mit 16mm² geerdet. Die 4 Coax-Kabel haben direkt nach dem Gebäudeeintritt einen Überspannungsableiter und sind über einen Erdungswinkel und 4mm² geerdet. Die 4 Coax und 16mm² gehen getrennte Wege in den Keller, die Erdung auf die HES und die Coax-Leitungen auf einen Multischalter. Der Multischalter ist auch wieder per 4mm² an die HES angeschlossen, allerdings nicht oben am Mast, sondern unten im Keller. So ganz schleifenfrei geht es leider nicht...
    Vom Multischalter im Keller gehts dann mit Stichleitungen in die einzelnen Zimmer.

    Danke & Viele Grüße,
    Klayman
    Zuletzt geändert von klayman; 22.09.2025, 11:24.

    #2
    afaik müssen alle Leitungen einbezogen werden. Eine Verbindung über den Multischalter reicht nicht die getrennt sein könnte wenn man den Multischalter mal tauscht.

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      #3
      Danke.

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        #4
        Zitat von klayman Beitrag anzeigen
        Die 4 Coax-Kabel haben direkt nach dem Gebäudeeintritt einen Überspannungsableiter und sind über einen Erdungswinkel und 4mm² geerdet.
        Zusätzlich ist eine Erdung/PA vor/nach dem Multischalter erforderlich?
        Welches Risiko will man damit minimieren?

        Kommentar


          #5
          Zitat von klayman Beitrag anzeigen
          kurze Frage zum SAT-PA: Muss ich SAT-Leitungen vom Multischalter in die einzelnen Räume in den PA einbeziehen, bzw. müssen auch die 4 Leitungen zum LNB zusätzlich zur Erdung am Gebäudeeintritt einbezogen werden?
          Nach der für Empfangsantennen zuständigen DIN EN IEC 60728-11 (VDE 0855-1) sind nur Außenantennen in als einschlagsicher definierten Fassadenbereichen von blitzstromtragfähiger Erdung befreit und falls
          • nur eine Wohneiheit angeschlossen ist und
          • die Limits der Ableitströme eingehalten sind
          ist der Schutz gegen den elektrischen Schlag ins eigene Ermessen gestellt.

          Nach Reihe DIN VDE 0100 sind alle in Gebäude ein- oder ausgeführten Kabelschirme möglichst nahe dem Gebäudeeintritt in den früher Hauptpotentialausgleich genannten Schutzpotentialausgleich einzubeziehen. Das gilt auch für LNB-Kabel, obwohl die gewöhnlich kein fremdes Potential einkoppeln können.

          Folie2.png

          Entgegen dem Appell, dass der PA auch bei Komponentenausbau an allen Kabelschirmen erhalten bleiben sol,l wird er in den Legenden der Beispielbilder selbst bei Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem "temporär" (z. B. mit einer Erdungsspinne) zugelassen. Das ist aber selbst bei F-Steckern, deren Hülse noch mit dem Schirm verbunden sind, viel zu umständlich und darum praktiziert das auch niemand.

          In der für Funkantennen zuständigen nationalen DIN VDE 0855-300 gibt es solche Diskrepanzen zu anderen Normen nicht.

          Zitat von klayman Beitrag anzeigen
          Zum grundlegenden Aufbau: Kein äußerer Blitzschutz. Der Mast ist mit 16mm² geerdet. Die 4 Coax-Kabel haben direkt nach dem Gebäudeeintritt einen Überspannungsableiter und sind über einen Erdungswinkel und 4mm² geerdet. Die 4 Coax und 16mm² gehen getrennte Wege in den Keller, die Erdung auf die HES und die Coax-Leitungen auf einen Multischalter.
          Vorbehaltlich dafür ausgelegter Verbinder und HES mit Zugklemmen leitet 16 mm² Cu selbst rare Blitzmonster der 200 kA-Klasse ab ohne wie oft behauptet zu "verdampfen". In der Praxis des Antennenbaus sind aber die Verbinder und HES/PAS fast nie wie gefordert nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA geprüft und somit meist fraglich, ob die Blitzstromtragfähigkeit der Antennenerdung auch nur Klasse N mit 50 kA erfüllt.

          Zitat von klayman Beitrag anzeigen
          Der Multischalter ist auch wieder per 4mm² an die HES angeschlossen, allerdings nicht oben am Mast, sondern unten im Keller. So ganz schleifenfrei geht es leider nicht...
          Lange Zeit durfte selbst der PA von Multischaltern im UG ausschließlich schleifenfrei NUR am geerdeten Antennenträger angeschlossen werden. Jede unnötige Schleife ist wegen induktiver Blitzstromeinkopplungen aus Naheinschlägen eine zuviel, aber bei Kombination erdungspflichtiger Antennen mit einem BK-Anschluss oder dem "Fernmeldenetz" sind Schleifen ununumgänglich, weshalb vermaschter PA seit einigen Ausgeben der IEC 60728-11 priorisiert wird.

          Bei konventionellen Direkterdungen ist die Brücke von den Kabelschirmen zum geerdeten Antennenträger schon lange Pflicht. Der Schutz gegen den elektrischen Schlag ist auch mit einem PA-Leiter zur HES ohne Brücke zum geerdeten Antennträger gegeben. Aber die Verbindung soll bei objektiv seltenen Direkteinschlägen auch potentiell brandauslösende Lichtbögen verhindern. Mit einem tempörären Schutz-PA kann das aber nicht funzen. 🤕

          Zitat von klayman Beitrag anzeigen
          ​Vom Multischalter im Keller gehts dann mit Stichleitungen in die einzelnen Zimmer.
          Na wie auch sonst. 😉

          Mittlerweile dürfen sowohl Multischalter-Stern- als auch Stammleitungen am Ende oder auch an einem Wohnungsübergabepunkt zusätzlich vermascht werden, was aber auch kaum jemand macht.
          Zuletzt geändert von Dipol; Gestern, 17:19. Grund: Tippo

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            #6
            Danke Dipol. Die Antenne ist übrigens nicht im einschlagsicheren Bereich. Könnte man das denn so zusamenfassen?
            1. Blitzstromtragfähige Erdung der Antenne: Mit 16mm² CU mehrdrähtig erfüllt, Klasse-H Verbinder muss ich noch prüfen
            2. Eingeführte Kabelschirme möglichst nah erden: Erfüllt über Erdungswinkel am Mast, im Keller nicht zusätzlich nötig
            3. Erdung Multischalter: Im Keller über eine Klasse-H HES in Ordnung (auf den selben Erder wie der Mast)
            4. HES und Klemmen in Klasse H: Nicht erfüllt, meine Dehn K12 geht nur bis 50kA
            5. Erdung der Schirme der Stichleitungen: Nicht erforderlich
            Viele Grüße,
            Klayman

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              #7
              Zitat von klayman Beitrag anzeigen
              Danke Dipol. Die Antenne ist übrigens nicht im einschlagsicheren Bereich. Könnte man das denn so zusamenfassen?
              1. Blitzstromtragfähige Erdung der Antenne: Mit 16mm² CU mehrdrähtig erfüllt, Klasse-H Verbinder muss ich noch prüfen
              Jede Kette ist nur so stark wie das schwächste Glied. Das wurde ab EN 50083-1 und folgenden EN 60728-11 viel zu lange ausgeblendet und die Prüfnorm missachtet.

              Zitat von klayman Beitrag anzeigen
              2. Eingeführte Kabelschirme möglichst nah erden: Erfüllt über Erdungswinkel am Mast, im Keller nicht zusätzlich nötig[/aber
              Mit lediglich einem "mastnahen" Potentialausgleich der Kabelschirme an den geerdeten Antennenträger wird der Schutz gegen den elektrischen Schlag bei Ausbau vom Multischalter oder dem Überspannungsschutz an den Sternleitungen aber unterbrochen, was verhindert werden soll.

              Zitat von klayman Beitrag anzeigen
              4. HES und Klemmen in Klasse H: Nicht erfüllt, meine Dehn K12 geht nur bis 50kA
              Das ist mehr als wenn nur Elis Lieblings-Billig-HES eingebaut ist. Immerhin kann man die Blitzstromtragfähigkeit bei DEHN anhand transparenter Prüfprotokolle auch nachvollziehen.

              Zitat von klayman Beitrag anzeigen
              5. Erdung der Schirme der Stichleitungen: Nicht erforderlich
              Da mir noch kein Antennenprofi mit einer Erdungsspinne begegnet ist, bin ich vermutlich der einzige Antennenschrauber, der auch eine vorweisen könnte (beachte den Konjunktiv 😉).

              Wo weder eine Erdungsspinne noch Equipment zur Messung der Ableit- und Berührungsströme griffbereit sind, leitet sich nach Logik ab, dass dann die Multischalter-Sternleitungen auch gemäß dem nachbesserungswürdigen Text der IEC 60728-11 über Erdungsblöcke oder Erdungswinkel dauerhaft in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen sind. Dem verschließen sich aus Personenschutzgründen auch die KNB nicht, die sonst keine Spar-Gelegenheit auslassen.

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