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Motorschloss 12 Volt, Erdung Haustüre

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    Motorschloss 12 Volt, Erdung Haustüre

    ​Hallo Zusammen,

    ​wir haben eine Aluminiumtüre mit einem Motorschloss welches mit 12 Volt angesteuert wird (Winkhaus blueMatic EAV3).

    Dies wird über ein 12 Volt Meanwell Netzteil mit Spannung versorgt, welches im Verteiler sitzt.

    Die Versorgung/Ansteuerung des Schlosses erfolgt über ein NYY 5 x 1,5 mm² für die 12 Volt vom Verteiler zur Haustüre (Etwas oversized). Mit viel Aufwand könnte ich auf ein bisher nicht verwendetes KNX Kabel wechseln.

    ​Laut der Beschreibung von Winkhaus ist PE mit Minus (-) der 12 Volt Leitung zu verbinden.

    ​Damit wird aus dem SELV ein PELV, richtig?

    ​Müsste demnach die Haustüre (der Aluminiumrahmen) auch geerdet werden, da das Motorschloss nun in einem geerdeten PELV-System betrieben wird (DIN VDE 0100-410)?

    ​Das wurde bei unserem Neubau nicht gemacht – da hat weder der Elektriker noch der Bauträger dran gedacht.

    Bzw durch Beistellung der Haustüre kann ich da auch niemand einen Vorwurf machen.

    ​Welche Möglichkeiten gibt es nun? Ich möchte ungern auf das Motorschloss verzichten, aber eine nachträgliche Erdung der Haustüre ist quasi ausgeschlossen. Lediglich über den PE des 1,5 mm² könnte ich die Hustüre noch geerdet bekommen. Aber 6 mm² ist ausgeschlossen.

    ​Oder sehe ich das zu kritisch?

    "Einfach" auf die Erdung der 12 Volt Leitung verzichten, und somit weiter "SELV" haben?

    So wie ich es gelesen habe ist der Grund ja "nur" EMV.


    ​Viele Grüße​

    #2
    Ich würde die Tür über das vorhandene 1,5mm2 Erden. Und die Minus-Leitung des Neitzeils an der Tür mit PE verbinden. Nicht optimal, aber es ist ja kein Blitzschutz...
    gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

    Kommentar


      #3
      Zitat von Lighttaste Beitrag anzeigen
      Müsste demnach die Haustüre (der Aluminiumrahmen) auch geerdet werden, da das Motorschloss nun in einem geerdeten PELV-System betrieben wird (DIN VDE 0100-410)?
      Nein!
      VDE 0100-410/414.4.1:
      Die PELV-Stromkreise und/oder Körper der durch die PELV-Stromkreise versorgten Betriebsmittel dürfen geerdet werden.​
      Die Betriebsmittel (in dem Fall deine Haustüre) darf geerdet werden - muss aber nicht. Wenn der Hersteller der Haustüre das aus EMV-Gründen zur Sicherstellung der Funktion über die Leitung macht, ist das in Ordnung. Die Haustüre muss aber dann nicht zusätzlich geerdet werden.

      Denn:
      Zusätzlich Anmerkung 2 in gleichem Abschnitt:
      ANMERKUNG 2 Die Erdung von PELV-Stromkreisen kann durch eine Verbindung mit Erde oder mit einem geerdeten Schutzleiter in der Stromquelle selbst erreicht werden.​
      Das hast du hiermit gemacht:
      Zitat von Lighttaste Beitrag anzeigen
      ​Laut der Beschreibung von Winkhaus ist PE mit Minus (-) der 12 Volt Leitung zu verbinden.
      Wenn du folglich den Minuspol der Stromquelle nach Anmerkung 2 der VDE entweder direkt im Netzteil (oder an den Klemmen) geerdet hast, wird das dann PELV. Da die Haustüre als PELV-Betriebsmittel nicht geerdet ist, und laut dem Ausschnitt 414.4.1 auch nicht geerdet werden muss, ist alles so richtig installiert.

      Zitat von concept Beitrag anzeigen
      Ich würde die Tür über das vorhandene 1,5mm2 Erden.
      Könnte man machen, wenn der Aufwand zu groß ist, bringt es aber weder was, noch ist es gefordert.

      Kommentar


        #4
        Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
        Könnte man machen, wenn der Aufwand zu groß ist, bringt es aber weder was, noch ist es gefordert.

        Ich erde Metalltüren oder -Fensterrahmen immer, wenn darin Elektronik verbaut ist (Alarmzeugs, Motorschloss, Zutrittszeugs). Damit ist man EMV-Mässig auf der sicheren Seite. Und da das 5x1,5mm2 Kabel vorhanden ist, ist es ja kein Mehraufwand.
        gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

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