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Rechtliche Frage, Magnetkontakte

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    [Elektro] Rechtliche Frage, Magnetkontakte

    Hallo,

    ich habe hier eine schriftliche Bestätigung von der Fensterbaufirma in der Hand, die bestätigt, dass alle Kabel der Magnetkontakte ordnungsgemäß (also mit Schleifen im Rahmen) verlegt wurden. Wenn man jetzt mal irgendwann so einen Kontakt tauschen muss und merkt, dass an dem Kontakt doch keine Schleife gelegt ist, kann ich mir dann die erhöhten Aufwände zum Tausch des Kontakts zurückholen und wenn ja, gilt das auch noch nach der fünfjährigen Gewährleistung nach VOB, weil in diesem Fall ja eindeutig wäre, dass der Fehler schon von Anfang an mit eingebaut war.

    Danke für eure Meinungen!

    Gruß
    Benjamin

    #2
    Dazu müßte der Begriff "Schleife" definiert sein.... hat eine Schleife einen Radius von 2 cm oder 10 cm ?

    Was ist noch anschließbar und was nicht ?

    Gruß
    Andreas
    Gruß Andreas

    2 x ITT, Elsner Suntracer und Temperatursensor, viele Hager-Teile und noch ein paar ABB Binäreingänge

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      #3
      Hallo,
      Rechtliche Fragen solltest du besser einem Rechtsanwalt stellen.

      Was so ein Schreiben wert ist, zeigt sich immer erst im Schadensfall vor Gericht, dort gibt es manchmal die eigentümlichsten Meinungen von irgendwelchen "Gutachtern".
      Der schöne Niederrhein läßt Grüssen

      Andreas


      Alter Hof mit neuer Technik

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        #4
        @SRC

        Meine Erfahrung hat gezeigt, dass Mängel grundsätzlich erstmal abgestritten werden und man selber in die Beweislast kommt. Auch vor Abnahme tun sich die meisten Gewerke schwer mit einer Mangelanerkennung.

        In mehreren Jahren kannst Du es praktisch vergessen oder müßtest nach dem Öffnen einen Gutachter bemühen.....

        Dazu kommt insbesondere bei Winkhaus Kontakten, dass die ihre Zulassung verlieren wenn das Kabel getrennt wird. Da ist nur ein Austausch Kontakt inklusive Zuleitung gestattet.

        Gruß
        David

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          #5
          Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, was Sigenia Aubi den Aerocontrol als Schleife vorschreibt finde es aber gerade nicht. Klar kann man jetzt spekulieren, aber es hätte ja sein können, dass schon jemdand seine Erfahrungen gemacht hat.

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            #6
            Ja das mit der Zuleitung ist da auch so. Wie soll das gehen, ich habe gedacht die Schleife is dazu da, was anlöten zu können. Das man die Leitung, welche irgendwo zwischen Rahmen und Aufdopplung (unten) und seitlich zwischen Rahmen und Kompriband verläuft nicht mehr rausbekommt dürfte doch klar sein, da nützt dann auch die Schleife nix. Wie macht ihr das alle?
            Kann man die Dinger wenigstens mit einem Multimeter vorher prüfen, bevor verputzt wird und der Estrich reinkommt?

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              #7
              Hallo Benjamin,

              Zitat von ElplenneRino Beitrag anzeigen
              ...kann ich mir dann die erhöhten Aufwände zum Tausch des Kontakts zurückholen
              Anwalt fragen!

              Warum?

              Die Fragestellung ist schwer zu Beantworten und hängt von den genauen Umständen des Einzelfalles ab. Allgemein ist bei solchen Fragestellungen darauf hin zu prüfen, ob dies unter das Werkvertragsrecht fällt (sehr vermutlich ja) und wenn ja ob Du das Werk abgenommen hast und natürlich dabei ob der Mangel von Dir festzustellen war oder nicht - und vermutlich noch ein Dutzend anderer Punkte.

              Zudem wäre zu prüfen was vertraglich genau vereinbart war. Vermutlich müsstest Du auch erst den Mangel mit Fristsetzung rügen bevor Du Kosten für eine Ersatzvornahme geltend machen könntest.

              Da sind dann soviele Details und Fallstricke zu beachten, dass dies wirklich nur von einem Anwalt beurteilt werden kann. Meinungen hierzu über ein Forum einzuholen ist hier nicht anzuraten.


              Zitat von ElplenneRino Beitrag anzeigen
              und wenn ja, gilt das auch noch nach der fünfjährigen Gewährleistung nach VOB, weil in diesem Fall ja eindeutig wäre, dass der Fehler schon von Anfang an mit eingebaut war.
              Auch hier, Anwalt fragen.

              Es gibt für alles Verjährungsfristen. Der sog. "Gewährleitungszeitraum" ist tatsächlich lediglich eine Frist für die Geltendmachung der Haftung für Sach- und / oder Rechtsmängel die (i) bei Übergabe bereits bestanden haben oder (ii) zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt waren als diese übergeben wurde (sog. Keimtheorie) - also entsprechend Deiner Darstellung.

              Die zugrunde zu legenden Fristen ergeben sich aus dem vereinbarten Vertragswerk (z.b. 5 Jahre nach BGB §634a Abs. (1) NR. 2, oder entsprechend nach VOB/B oder VOB) in jedem Einzelfall.

              Zudem spielt es für den Umfang und Möglichkeit der Ansprüche eine Rolle, ob ein hergestelltes Werk abgenommen wurde und insbesondere ob dabei Mängel gerügt und Rechte vorbehalten wurden (BGB §640 Abs. 2). Eine Abnahme kann je nach Vertragswerk auch implizit - z.B. durch Ablauf einer gesetzten Abnahmefrist erfolgen (BGB §640 Abs. 1)

              Für vom Unternehmer arglistig verschwiegener Mängel könnten allerdings längere Fristen gelten, aber das wird dann schwierig zu beweisen.

              Solche Rechtsangelegenheiten müssen immer nach allen Umständen im Einzelfall betrachtet werden. Das kann wirklich nur ein sachkundiger Anwalt tun.

              Ob sich der Aufwand für Dich lohnt und ob der Mangel dann so groß ist, musst Du selbst beurteilen.

              lg

              Stefan

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                #8
                Zitat von ElplenneRino Beitrag anzeigen
                Ja das mit der Zuleitung ist da auch so. Wie soll das gehen, ich habe gedacht die Schleife is dazu da, was anlöten zu können. Das man die Leitung, welche irgendwo zwischen Rahmen und Aufdopplung (unten) und seitlich zwischen Rahmen und Kompriband verläuft nicht mehr rausbekommt dürfte doch klar sein, da nützt dann auch die Schleife nix. Wie macht ihr das alle?
                Kann man die Dinger wenigstens mit einem Multimeter vorher prüfen, bevor verputzt wird und der Estrich reinkommt?
                Hallo,

                wir haben alle Kontakte per Multimeter durchgeprüft und siehe da, zwei von über dreißig waren defekt! Wurden dann noch vor dem Einputzen seitens der Fernsterbaufirma ausgetauscht.
                Gruss

                Markus

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