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Zählerschrank neben Bad

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    [Elektro] Zählerschrank neben Bad

    Ahoi, ich stehe gerade vor folgendem Problem:

    Es soll ein altes kleines Haus saniert werden. Durch die frühere Freileitung hängt der Zähler aktuell im OG, der HAK sitzt im Flur im EG.

    Nun würde ich gerne den Zähler im Rahmen des Umbaus verlegen. Und zwar in einen neu geschaffenen Raum, in dem auch Gaszähler und Wasserzähler unterkommen sollen. Der HAK soll im Flur bleiben (spart mir die Elektro-Erdarbeiten).

    Dieser neu geschaffene Raum ist allerdings über das Bad erschlossen, d.h. um in ihn zu gelangen muss ich erst ins Bad.

    Jetzt stellt sich die Frage, ist das zulässig oder wird so ein Raum dann als Feuchtraum gewertet, in dem ein Zähler natürlich nichts zu suchen hätte?

    Ausführen wird das natürlich später ein Elektriker, aber ich würde gerne genaue Vorgaben machen, wo etwas hin soll und diese sollten natürlich stimmen.

    #2
    Zitat von carloackermann Beitrag anzeigen
    Der HAK soll im Flur bleiben (spart mir die Elektro-Erdarbeiten).
    Frag doch mal bei deinem EVU.
    Ich habe mir auch den Ständer vom Dach entfernen lassen.
    Die haben das Kabel einfach durch die Idee geschossen. Nichts gebuddelt.
    Bei mir konnte ich sogar aussuchen in welchem Kellerraum ich den HAK hinwollte.

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      #3
      Von "Dachständer abbauen" und "Zähler verlegen", "einfach" bis zu "Hauptzuleitung durch ein Badezimmer" sehe ich doch eine gewisse Bandbreite.

      Klassisch gibt es sinngemäss die Aussage "keine fremden Leitungen durchs Bad", etwas feiner wird das im Buch "Elektro-Installationstechnik" http://www.amazon.de/Elektro-Install...lationstechnik in der mir vorliegenden Ausgabe von 2011 formuliert: "Auf- und Unterputzinstallation von Leitungen und Kabeln ist nur für im Baderaum erforderliche Installationsgeräte und Verbrauchsmittel zulässig."

      Und dann gab und gibt es auch noch Normen, z.B. die DIN VDE 0100-701:2008 "Errichten von Niederspannungsanlagen ... Räume mit Badewanne oder Dusche". Bitte beachten: Die gilt nur für DE! AT, CH usw. haben da andere Vorschriften!

      Da haben wir einerseits die Bereiche 0, 1, 2 um und unter Badewannen und Duschen in denen Strom nur sehr eingeschränkt sein darf - und wenn da überhaupt Strom sein darf dann nur für ganz bestimmte Geräte die sich in diesen Bereichen befinden. Wer mag kann sich die Details googeln.

      Dann haben wir die klare, nicht auf die Bereiche begrenzte Aussage, dass für alle Stromkreise eine (oder mehrere) Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ("FI", RCD) kleinergleich 30 mA vorzusehen ist - da ist auch keine Einschränkung bezüglich Endstromkreisen o.ä. Ich sehe nicht dass das (RCD) in der Hauptzuleitung vor dem Zähler (im ungezählten Bereich) realisierbar wäre.

      Und dann gibt es da noch die Forderung dass fremde Leitungen mindestens 6 cm Überdeckung (Putz, Estrich) haben müssen.

      In der Novellierung von 2008 wurde dann noch geregelt: Fremde Kabel und Leitungen sind zulässig, ABER:
      Fremde Kabel und Leitungen sind zulässig wenn sie einen konzentrischen Leiter haben (womit NYM und NYY usw. schonmal komplett ausfallen, die Normalversionen haben ausser der Isolierung nix konzentrisches und bei den geschirmten Versionen ist das eben ein Schirm, kein Leiter). Kabel / Leitungen mit konzentrischem Leiter finden sich in der Abteilung "Starkstromkabel", z.B. NYCY oder NYCWY - das ist dann mal ein Kabel für Männer, für den grösseren Haartrockner auch bis 300 mm2 erhältlich.
      ODER:
      Die fremden Kabel und Leitungen liegen in einem GEERDETEN ELEKTROINSTALLATIONSSYSTEM oder haben eine geerdete metallene Abdeckung (womit die wohl keinen blanken Kaninchendraht meinen sondern irgendwas massives, ohne Löcher, was irgendwelchen Versuchen z.B. mit der Schlagbohrmaschine einen ernsthaften Widerstand leistet).

      Allerdings gibt es dann auch noch die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber und ich gehe davon aus dass auch in den TAB Deines Netzbetriebers die Aussage "Hauptleitungen werden durch allgemeine, leicht zugängliche Räume geführt" enthält. Ich bin mir nicht sicher ob Dein Netzbetreiber auch Badezimmer als allgemeine, leicht zugängliche Räume sieht.

      Und damit das klar ist: Wenn die TAB oder sicherheitsrelevante Vorschriften nicht eingehalten werden kann der Netzbetreiber den Anschluss verweigern bzw. einen vorhandenen Anschluss stilllegen.

      Abgesehen davon dass Du als Laie (der Du aufgrund der Fragestellung offensichtlich bist) nix am Strom zu fummeln hast ist die Konstruktion (Hauptzu-) Leitung umlegen durchs Badezimmer - falls überhaupt zulässig - mehrfach gefährlich wenn sie nicht absolut fachgerecht ausgeführt wird.

      Bei Laienbasteleien im ungezählten Bereich sind die Netzbetreiber absolut spassbefreit.

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        #4
        Vielleicht noch wichtig: Die Leitungen von und zu dem Zählerkasten würden selbstverständlich nicht durch das Bad laufen. Der Raum sitzt daneben, man aber eben nur durch das Bad hinein.
        Aber ich werde die Situation einfach mal dem EVU schildern. Ausführen muss es dann eh ein konzessionierter Elektriker.

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          #5
          Dazu sagen die TAB:

          7.3 Anordnung der Zählerschränke
          (1) Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, gemäß DIN 18012 in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, an Hausanschlusswänden sowie in entsprechenden Zählerräumen. Die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes sind zu berücksichtigen. Soweit diese die Unterbringung in Treppenräumen zulässt, werden Zählerschränke dort vorzugsweise in Nischen nach DIN 18013 eingebaut. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden.

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            #6
            Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
            Von "Dachständer abbauen" und "Zähler verlegen", "einfach" bis zu "Hauptzuleitung durch ein Badezimmer" sehe ich doch eine gewisse Bandbreite.
            Den Zähler will er ja eh verlegen. Für diese Vorbereitung ist er selbst verantwortlich.
            Den Dachständer und die Hauptleitung bis zum HAK ist Sache des Versorgers.

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              #7
              Also, laut EVU ist das Vorhaben kein Problem, solange die Leitungen nicht durch das Bad laufen.
              Das funktioniert aber nur, weil es keinen Keller gibt, sonst müsste der Zähler dort hin.
              Alternativ könnte ich ihn auch im ersten Stock in eine Nische packen.

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