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Erlaubt? Eher nicht, oder?

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    [Elektro] Erlaubt? Eher nicht, oder?

    Mal ne Frage an die Community, da gestern im Verteiler eines Neubaus (EFH) gesehen:

    H05VV-F 5G2.5 Leitung im Rohr über drei EINZELNE C16 Automaten abgesichert (drauf stand mal mit Marker geschrieben Trockner, Waschmaschine und Licht oder so ähnlich, konnte ich nicht wirklich entziffern).
    Das ist doch nicht normenkonform, oder?

    #2
    H05VV-F ist eigentlich eine Netzanschlussleitung, auf die Idee die fest / unter Putz zu verlegen wäre ich nicht gekommen, zumal die Leitung vergleichsweise sehr teuer ist, plusminus das 3fache einer von den Anschlusswerten her vergleichbaren NYM-Leitung.

    Was die Zulässigkeit der festen Verlegung / Verlegung unter Putz angeht müssten man mal den Leitungshersteller fragen.

    Ansonsten gehört da wegen der Forderung nach der allpoligen Abschaltung ein dreipoliger LS hin - zumindest in DE. In AT mag das anders sein.

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      #3
      Offizielle Bewerbung für den "tollsten Thread Titel des Monat" oder?

      Den Rest hat Markus schon geschrieben. Da die Leitung im Rohr eingezogen ist, wäre dies noch nicht mal eine feste Verlegung.
      Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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        #4
        Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
        Offizielle Bewerbung für den "tollsten Thread Titel des Monat" oder?
        Mit freundlichen Grüßen
        Niko Will

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          #5
          Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
          Offizielle Bewerbung für den "tollsten Thread Titel des Monat" oder?
          Ja, ja, alle auf dein kleinen Dicken ...
          Gut, dass das Monat fast schon zu Ende ist .

          Sorry, da war ich wohl etwas voreilig ... werds mir merken!

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            #6
            Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
            Ansonsten gehört da wegen der Forderung nach der allpoligen Abschaltung ein dreipoliger LS hin - zumindest in DE. In AT mag das anders sein.
            So hab ich mir das auch gedacht, aber schau dir bitte mal folgendes PDF an:
            http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&...80120444,d.d2s

            Da steht:
            "Über die gemeinsame Verlegung mehrerer Stromkreise in einem gemeinsamen Kabel /in einer gemeinsamen Leitung gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) keine Festlegungen. Somit ist das Führen mehrerer Stromkreise in einem Kabel/in einer Leitung nicht verboten."

            Gibts da vielleicht inzwischen schon was neues?

            Aber dennoch würde der von mir geschilderte Aufbau folgendem widersprechen, oder?
            "Außerdem ist die Zuordnung eines gemeinsamen Neutralleiters für mehrere Hauptstromkreise nicht zulässig."

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              #7
              Die Antwort steht im letzten Absatz des von Dir verlinkten PDF.

              Aber wie gesagt: Das sind die Regelungen in Deutschland - Tirol gehört da seit ein paar Jahren nicht mehr dazu, es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit dass das in Österreich sehr ähnlich (gleich) geregelt ist aber das entzieht sich meiner Kenntnis.

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                #8
                "Über die gemeinsame Verlegung mehrerer Stromkreise in einem gemeinsamen Kabel /in einer gemeinsamen Leitung gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) keine Festlegungen. Somit ist das Führen mehrerer Stromkreise in einem Kabel/in einer Leitung nicht verboten."
                Nachfolgendes gilt zumindest für Deutschland:

                In der neueren DIN VDE 0100-520 i.V. mit DIN VDE 0100-510 ist nun die Aussage enthalten, dass das Führen mehrere Stromkreise in einem Kabel/ einer Leitung erlaubt ist wenn die Adernzahl > 5 ist (mehrere Einzeladern in einem Installationsrohr müssen übrigens dagegen dem gleichen Hauptstromkreis zugeordnet sein).

                Aus einem Drehstromkreis dürfen aber mehrere einpolige Stromkreise mit einem Neutralleiter gebildet werden, wenn die Anordnung der Stromkreise erkennbar bleibt. In diesem Fall ist die Verwendung von einzelnen LS erlaub (siehe VDE 0100 520 Abschnitt 521.8.2).

                Die feste Verlegen von flexiblen Leitungen ist grundsätzlich erlaub (siehe DIN VDE 0100 520 Abschnitt 521.9).

                Gruß

                Thomas

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                  #9
                  Zitat von dast
                  H05VV-F 5G2.5 Leitung im Rohr über drei EINZELNE C16 Automaten abgesichert (drauf stand mal mit Marker geschrieben Trockner, Waschmaschine und Licht oder so ähnlich, konnte ich nicht wirklich entziffern).
                  Ich bin weder ein Freund von 16 A (dafür gibt es wenige Gründe) noch Typ C im normalem Haushalt und für Trockner, Waschmaschine usw. schon mal gar nicht. Die aktuellen Geräte kommen teilweise mit B10 aus.

                  Lutz

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