Zitat von DW23
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Meister meines ELIs verweigert Zähler - Was nun?
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Hallo,
ein sehr umfassendes Thema:
Kann jetzt nur für den in Österreich geltenden Teil sprechen, dürft aber nicht viel unterschied zu Deutschland sein.
Für elektrischen Anlagen mit Nennspannung bis 1000V Wechselspannung (Niederspannung) gilt folgendes:
EN8001-6-61: Prüfungen – Erstprüfungen
http://www.kfe.at/empfehlungen/verbi..._8001-6-61.pdf
EN8001-6-62: Prüfungen – Wiederkehrende Prüfungen und Außerordentliche Prüfung
http://www.kfe.at/empfehlungen/stand...20-4sterne.pdf
EN8001-6-63: Prüfungen - Anlagenbuch und Prüfbefund
http://www.kfe.at/empfehlungen/stand...-63-030101.pdf
...wenn das zu high:
Besichtigung
- quasi alles anschauen obs denn passen kann, Schalter / Steckdosen aufreißen - schauen ob aderfarben passen, ob eine kunststoffschalterdose verwendet wurde, ob die schalterdose eine rückwand hat, ob die leitung richtig dimensioniert und verlegt wurde
- Verteiler, Querschnitte, Absicherung...
- Nullung ja/nein
- Erdungsanlage in Ordnung
- Blitzschutz
- ...und, und, und... bis man die gesamte Anlage die zu Befunden ist gesichtet hat!
Erproben und Messen
Die durchführung muss mit einem geeigneten Messgerät nach ÖVE-ÖNORM EN 61557 erfolgen
was muss gemessen werden (das wichtigste mal in einer Übersicht):
- Spannung
- Dreffeld
- FI/RCD
- Isolationswiderstand
- Niederohmigkeit
- Erdungsanlage
- Schleifenwiderstand
- Netzinnenwiderstand
Dokumentation
- Ein Anlagenbuch erstellen, welches eine detaillierte Anlagendokumentation und den Prüfbefund beinhaltet
... hab zwar einiges unterschlagen, aber muss jetzt los :-)
mfg Andreas
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Die Messung allein ändert bei einer Installation erst einmal nichts an der Haftungsfrage. Vielmehr gibt diese zum Einen eine gewisse Sicherheit der korrekten Ausführung und zum Anderen dem Haftenden eine Beweisgrundlage.
Den Nutzer selbst kann man in erster Linie nicht für Mängel haftbar machen, da man davon ausgehen muss, dass dieser nicht fachkundig ist. Auch gehe ich davon aus, dass der Nutzer sich in Folge dessen auf die ordnungsgemäße Installation (einschließlich notwendiger Prüfung) durch den Fachbetrieb verlassen muss und nicht noch in der Pflicht ist, die ordnungsgemäße Ausführung derselben zu prüfen.
Ergo fällt die Haftung auf den Installationsbetrieb, was die Haftungsklauseln im Zähleranschlusantrag erklärt. Wie sich dies allerdings für die regelmäßige Beauftragung der Überprüfung der Anlage durch den Nutzer und sich hieraus ergebende mögliche Versäumnisse verhält, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies wäre aber durchaus interessant in Erfahrung zu bringen.Gruß
Frank
Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.
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Zitat von schwarza Beitrag anzeigenEN8001-6-61: Prüfungen – Erstprüfungen
http://www.kfe.at/empfehlungen/verbi..._8001-6-61.pdf
EN8001-6-62: Prüfungen – Wiederkehrende Prüfungen und Außerordentliche Prüfung
http://www.kfe.at/empfehlungen/stand...20-4sterne.pdf
EN8001-6-63: Prüfungen - Anlagenbuch und Prüfbefund
http://www.kfe.at/empfehlungen/stand...-63-030101.pdf
Gruß
Thomas
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Zitat von evolution Beitrag anzeigen
Ergo fällt die Haftung auf den Installationsbetrieb, was die Haftungsklauseln im Zähleranschlusantrag erklärt. Wie sich dies allerdings für die regelmäßige Beauftragung der Überprüfung der Anlage durch den Nutzer und sich hieraus ergebende mögliche Versäumnisse verhält, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies wäre aber durchaus interessant in Erfahrung zu bringen.
Irgendwie ist mir halt nicht so richtig klar, was ich machen soll bzw. eher wie ich mich bei dem ganzen Thema fühlen soll.
Was auf jeden Fall gemacht wird, sind Messungen, also ein "E-Check" wie von lowside weiter oben beschrieben. Das war ohnehin von Beginn an von meinem Eli-Kumpel geplant.
Im Fall der Fälle hätte ich dann zumindest das in der Hand und für das Gewissen ist das auch beruhigend.
Als Zähler kommt dann halt erst mal ein nicht angemeldeter in den Verteiler.
Wer dabei irgendwelche außergewöhnliche, rechtliche Probleme auf mich zukommen sieht, darf mich natürlich gerne belehren.
Grüße
Dominik
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bei Mieterwechsel ist IN ÖSTERREICH die Überprüfung sogar im Mietrechtsgesetzt vorgeschrieben....
Und alle 10 Jahre die Anlage prüfen lassen...
Naja denkt ans Auto: wie oft wird denn da geprüft und komischerweise machen es auch Alle - es ist eine Bewusstseinsfrage, dass man erkennt wie gefährlich der unsichtbare, geruchsneutrale, keine Wasserfleckenhinterlassende, nicht als Statussymbolgeltende Strom ist.EPIX
...und möge der Saft mit euch sein...
Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur
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