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Meister meines ELIs verweigert Zähler - Was nun?

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    #31
    Zitat von DW23 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Man stelle sich folgendes vor. Ich kaufe mir ein bestehendes Eigenheim und lasse in ein paar Räumen kleine elektrische Änderungen durchführen und zwar ganz offiziell über eine Firma. Führt die dann abschließend eine Abnahme für die Änderungen durch oder für das ganze Haus?
    Ein Zähler besteht ja längst, aber im Falle eines Schadens, verursacht durch die Elektrik, wer haftet da? - die alte oder die neue Firma?
    Ist das abhängig davon, ob der Schaden in den alten oder geänderten Räumen entstanden ist?

    Viele Grüße
    Dominik
    Auch dabei muss gemessen werden. Woher will der installierende denn wissen ob er alles richtig gemacht hat. Eigentlich sollte nach jeder Änderung an der Anlage gemessen werden, leider machen das die wenigsten.

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      #32
      Hallo,

      ein sehr umfassendes Thema:

      Kann jetzt nur für den in Österreich geltenden Teil sprechen, dürft aber nicht viel unterschied zu Deutschland sein.

      Für elektrischen Anlagen mit Nennspannung bis 1000V Wechselspannung (Niederspannung) gilt folgendes:

      EN8001-6-61: Prüfungen – Erstprüfungen
      http://www.kfe.at/empfehlungen/verbi..._8001-6-61.pdf

      EN8001-6-62: Prüfungen – Wiederkehrende Prüfungen und Außerordentliche Prüfung
      http://www.kfe.at/empfehlungen/stand...20-4sterne.pdf

      EN8001-6-63: Prüfungen - Anlagenbuch und Prüfbefund
      http://www.kfe.at/empfehlungen/stand...-63-030101.pdf

      ...wenn das zu high:

      Besichtigung
      • quasi alles anschauen obs denn passen kann, Schalter / Steckdosen aufreißen - schauen ob aderfarben passen, ob eine kunststoffschalterdose verwendet wurde, ob die schalterdose eine rückwand hat, ob die leitung richtig dimensioniert und verlegt wurde
      • Verteiler, Querschnitte, Absicherung...
      • Nullung ja/nein
      • Erdungsanlage in Ordnung
      • Blitzschutz

      • ...und, und, und... bis man die gesamte Anlage die zu Befunden ist gesichtet hat!



      Erproben und Messen

      Die durchführung muss mit einem geeigneten Messgerät nach
      ÖVE-ÖNORM EN 61557 erfolgen

      was muss gemessen werden (das wichtigste mal in einer Übersicht):
      • Spannung
      • Dreffeld
      • FI/RCD
      • Isolationswiderstand
      • Niederohmigkeit
      • Erdungsanlage
      • Schleifenwiderstand
      • Netzinnenwiderstand

      Dokumentation
      • Ein Anlagenbuch erstellen, welches eine detaillierte Anlagendokumentation und den Prüfbefund beinhaltet

      ... hab zwar einiges unterschlagen, aber muss jetzt los :-)


      mfg Andreas

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        #33
        Die Messung allein ändert bei einer Installation erst einmal nichts an der Haftungsfrage. Vielmehr gibt diese zum Einen eine gewisse Sicherheit der korrekten Ausführung und zum Anderen dem Haftenden eine Beweisgrundlage.
        Den Nutzer selbst kann man in erster Linie nicht für Mängel haftbar machen, da man davon ausgehen muss, dass dieser nicht fachkundig ist. Auch gehe ich davon aus, dass der Nutzer sich in Folge dessen auf die ordnungsgemäße Installation (einschließlich notwendiger Prüfung) durch den Fachbetrieb verlassen muss und nicht noch in der Pflicht ist, die ordnungsgemäße Ausführung derselben zu prüfen.
        Ergo fällt die Haftung auf den Installationsbetrieb, was die Haftungsklauseln im Zähleranschlusantrag erklärt. Wie sich dies allerdings für die regelmäßige Beauftragung der Überprüfung der Anlage durch den Nutzer und sich hieraus ergebende mögliche Versäumnisse verhält, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies wäre aber durchaus interessant in Erfahrung zu bringen.
        Gruß
        Frank

        Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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          #34
          Zitat von schwarza Beitrag anzeigen
          EN8001-6-61: Prüfungen – Erstprüfungen
          http://www.kfe.at/empfehlungen/verbi..._8001-6-61.pdf
          EN8001-6-62: Prüfungen – Wiederkehrende Prüfungen und Außerordentliche Prüfung
          http://www.kfe.at/empfehlungen/stand...20-4sterne.pdf
          EN8001-6-63: Prüfungen - Anlagenbuch und Prüfbefund
          http://www.kfe.at/empfehlungen/stand...-63-030101.pdf
          In Deutschland die DIN VDE 0100-600.

          Gruß
          Thomas

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            #35
            Zitat von evolution Beitrag anzeigen

            Ergo fällt die Haftung auf den Installationsbetrieb, was die Haftungsklauseln im Zähleranschlusantrag erklärt. Wie sich dies allerdings für die regelmäßige Beauftragung der Überprüfung der Anlage durch den Nutzer und sich hieraus ergebende mögliche Versäumnisse verhält, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies wäre aber durchaus interessant in Erfahrung zu bringen.
            Scheint als würde man sich ale Eigentümer/Bewohner in einer rechtlichen Grauzone bewegen, wenn man nicht regelmäßig Messungen durchführen lässt.

            Irgendwie ist mir halt nicht so richtig klar, was ich machen soll bzw. eher wie ich mich bei dem ganzen Thema fühlen soll.
            Was auf jeden Fall gemacht wird, sind Messungen, also ein "E-Check" wie von lowside weiter oben beschrieben. Das war ohnehin von Beginn an von meinem Eli-Kumpel geplant.
            Im Fall der Fälle hätte ich dann zumindest das in der Hand und für das Gewissen ist das auch beruhigend.

            Als Zähler kommt dann halt erst mal ein nicht angemeldeter in den Verteiler.
            Wer dabei irgendwelche außergewöhnliche, rechtliche Probleme auf mich zukommen sieht, darf mich natürlich gerne belehren.

            Grüße
            Dominik

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              #36
              bei Mieterwechsel ist IN ÖSTERREICH die Überprüfung sogar im Mietrechtsgesetzt vorgeschrieben....
              Und alle 10 Jahre die Anlage prüfen lassen...
              Naja denkt ans Auto: wie oft wird denn da geprüft und komischerweise machen es auch Alle - es ist eine Bewusstseinsfrage, dass man erkennt wie gefährlich der unsichtbare, geruchsneutrale, keine Wasserfleckenhinterlassende, nicht als Statussymbolgeltende Strom ist.
              EPIX
              ...und möge der Saft mit euch sein...
              Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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                #37
                Bitte nicht auch noch munter die Rechtlage DE <> AT durcheinanderwürfeln, in DE ist das Thema nicht mal annähernd eindeutig geregelt.

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