Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ist diese Leitung zulässig neben NYM?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    [Elektro] Ist diese Leitung zulässig neben NYM?

    Hallo,

    ich möchte gerne parallel zu einer NYM eine Busleitung für RS485 (Modbus RTU) in einem Leerohr verlegen. NYM hat ja eine Prüfspannung von 2kV. Diese hat 1,5 kV.
    Ist das noch grenzwertig oder überhaupt nicht zulässig? Wenn nein, welche würdet ihr nehmen?
    Gruß
    Saihtam

    >>> www.phoenixcontact.de <<<

    #2
    Laut VDE müssen Kabel/Leitungen im selben Verlegeweg für die höchste vorkommende Nennspannung isoliert sein.
    Laut Datenblatt ist die Betriebsspitzenspannung des Kabels 250 V und nicht für Starkstromzwecke geeignet ==> nicht zulässig

    Gruß
    Thomas

    Kommentar


      #3
      Und ich dachte es kommt eher auf die Prüfspannung an.
      Was ist mit dem als 0,25 qmm?http://www.lappkabel.de/nc/produkte/...?pageID=884002
      Gruß
      Saihtam

      >>> www.phoenixcontact.de <<<

      Kommentar


        #4
        Zitat von Saihtam Beitrag anzeigen
        Und ich dachte es kommt eher auf die Prüfspannung an.
        Was ist mit dem als 0,25 qmm?http://www.lappkabel.de/nc/produkte/...?pageID=884002
        So ist das auch. Deshalb zulässig. Isoliert mit 1,5KV

        Kommentar


          #5
          Ne, ich meine Thomas liegt richtig. Wurde vor kurzem in der "de" behandelt.


          Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

          Kommentar


            #6
            Also müsste das hier passen?
            http://edgecdn.lappgroup.com/fileadm...B0035131DE.pdf
            Der Vermerk "(nicht für Starkstromzwecke)" heißt ja nur, dass man darüber keine 400V leiten soll oder? Aber man trotzdem daneben verlegen darf?
            Gruß
            Saihtam

            >>> www.phoenixcontact.de <<<

            Kommentar


              #7
              Zitat von Saihtam Beitrag anzeigen
              Also müsste das hier passen?
              http://edgecdn.lappgroup.com/fileadm...B0035131DE.pdf
              Der Vermerk "(nicht für Starkstromzwecke)" heißt ja nur, dass man darüber keine 400V leiten soll oder? Aber man trotzdem daneben verlegen darf?
              Also, was ist Starkstrom? Bei uns versteht man darunter 400V-Drehstrom!
              Das willst du bestimmt nicht über diese TP-Leitung jagen, oder?

              Ich nehme jetzt mal an, du hast eine normale Wechselstromleitung (kein Drehstrom), also Nennspanng 230V. Diese NYM-Leitung ist schon mal mit 2KV isoliert. Daneben legst du jetzt eine weitere Leitung, die mit 1,2 bzw. 1,5KV isoliert ist. Die 230V Nennspannung in der NYM-Leitung sind um ein Vielfaches niedriger als die Prüfspannung deiner TP-Leitung. Was soll das bitte schön spannungstechnisch für ein Problem sein? Mag weitere Gründe für eine Getrenntverlegung geben (Störabstand, etc), aus Spannungssicht sehe ich kein Problem.

              Gruß,
              thoern

              Kommentar


                #8
                Zitat von Nennspannung und Betriebsspannung
                "Die Nennspannung einer Leitung ist die Spannung, für die die Leitung konstruiert ist und auf die Betriebseigenschaften und Prüfanforderungen bezogen werden."
                Ein J-Y(St)Y Kabel wird mit 800V geprüft und ist nicht für Niederspannung geeignet. Die Prüfspg. gibt keine Aussage über die für den Einsatzzweck maximal mögliche Spannung. Ausschlaggebend ist wie oben beschrieben die Nenn-/Betriebsspannung.

                Gruß
                Thomas

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von TommyM Beitrag anzeigen
                  Zitat von Nennspannung und Betriebsspannung
                  "Die Nennspannung einer Leitung ist die Spannung, für die die Leitung konstruiert ist und auf die Betriebseigenschaften und Prüfanforderungen bezogen werden."
                  Ein J-Y(St)Y Kabel wird mit 800V geprüft und ist nicht für Niederspannung geeignet. Die Prüfspg. gibt keine Aussage über die für den Einsatzzweck maximal mögliche Spannung. Ausschlaggebend ist wie oben beschrieben die Nenn-/Betriebsspannung.

                  Gruß
                  Thomas
                  Ja, das stimmt ja alles. Es will hier auch niemand Niederspannung (230V) über eine J-Y(St)Y oder über eine der weiter oben aufgeführten TP-Leitungen fahren.

                  Gruß,
                  thoern

                  Kommentar


                    #10
                    Genau. Ich will lediglich wissen ob es zulässig ist eine 230V- oder 400V-NYM-Leitung parallel zu einer TP-Leitung zu legen.
                    Gruß
                    Saihtam

                    >>> www.phoenixcontact.de <<<

                    Kommentar


                      #11
                      Also wir sind uns ja einig das eine J-Y(St)Y-, eine CAT- und die erstgenannte Leitung von Saitham aufgrund der zu geringen Nenn-/Bemessungsspannung nicht für Niederspannung geeignet ist.

                      Richtig ist auch das eine NYM-Leitung für sich allein betrachtet eine "ausreichende" Isolierung besitzt, darum darf sie auch i.d.R ohne Schutzrohr aufputz verlegt werden.

                      Aber in der DIN VDE 0100-520 ist eben folgende Aussage enthalten:

                      Stromkreise mit Spannungen der Spannungsbereiche I und II nach IEC 60449 (IEC 60449:1973 + A1:1979 ist übernommen in CENELEC HD 193 S2:1982) dürfen nicht in derselben Kabel- und Leitungsanlage verlegt sein, es sei denn, eine der folgenden Maßnahmen wird angewendet: –
                      • Jedes Kabel oder jede Leitung ist entsprechend der höchsten vorkommenden Spannung isoliert oder
                      • jeder Leiter eines mehradrigen Kabels/einer mehradrigen Leitung ist für die höchste in dem Kabel/der Leitung vorkommende Spannung isoliert oder
                      • die Kabel/Leitungen sind entsprechend ihrer Bemessungsspannung isoliert und in getrennten Abschnit-ten eines geschlossenen oder zu öffnenden Elektroinstallationskanals verlegt oder
                      • die Kabel/Leitungen sind in einer Kabelwanne angeordnet, bei der Trennung durch eine Zwischenwand gegeben ist, oder – es werden getrennte Installationsrohrsysteme, zu öffnende Installationskanalsysteme und geschlossene Installationskanalsysteme verwendet.



                      Deshalb als Fazit für die gemeinsame Verlegung im beschriebenen Anwendungsfall: Nein, es ist nicht erlaubt.

                      Gruß
                      Thomas

                      Edit: Die zweite verlinkte Leitung scheint ja die ausreichende Isolierung zu besitzen.

                      Kommentar


                        #12
                        Starkstromzwecke sind z.B. bewegen von Stellantrieben. Es hat nichts mit der Dpannung sondern mit der zu verrichtenden Arbeit des Stromes zu tun.


                        Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

                        Kommentar


                          #13
                          Wurde dieses Themas nicht schon gefühlte 100x hier im Forum diskutiert?
                          Ich habe gerade ein Déjà-Vu
                          Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

                          Kommentar


                            #14
                            Ich hab zuletzt diese gepostet:
                            http://edgecdn.lappgroup.com/fileadm...B0035131DE.pdf
                            Die hat ab größer gleich 0,25 mm²Nennspannung von 500V. Und die höchst vorkommende Spannung ist doch 400V. Wieso ist die dann nicht geeignet?
                            Gruß
                            Saihtam

                            >>> www.phoenixcontact.de <<<

                            Kommentar


                              #15
                              Siehe letzter Post von mir:
                              Zitat von TommyM Beitrag anzeigen
                              Edit: Die zweite verlinkte Leitung scheint ja die ausreichende Isolierung zu besitzen.
                              Dies gilt für 230V (230V * Wurzel(2) = 325V). Neben einer Drehstromleitung (400V * Wurzel(2) = 565V) wäre diese Leitung aber wieder nicht erlaubt und das Thema Abstand bzgl. EMV ist hierbei natürlich unberücksichtigt, den wirst du natürlich nicht einhalten können.

                              Gruß
                              Thomas

                              Edit:
                              Achja: Bei SELV/PELV bitte selbst in der DIN VDE 0100-410 nachsehen, hier gibt es weitere Festlegungen.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X