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Allerdings würde ich den PEN bereits im HAK auftrennen, reduziert die Fehlermöglichkeiten.
PEN Kann im HAK nur aufgeteilt werden, wenn der HAK bereits dafür ausgelegt ist und der HAK auch 3, statt der früher üblichen 2 Erdungsklemmen hat, da doppelt unterklemmen im HAK nicht zulässig ist.
Ergo gibt die genaue Netzform der Netzbetreiber vor und dieser schreibt auch vor wie die Netzform und die Ausführung der Steigleitung auszusehen hat.
Bei der MainDonauNetzgesellschaft ist es so, dass man bei der Erneuerung der elektrischen Anlage als ungezählte Anlage ein 5xXX legen muss, dabei wird dann im Zweifel der blaue Draht nicht angeklemmt sondern isoliert "beigelegt" und bei Austausch des HAK angeschlossen.
Ebenso sind die gezählten Steigleitungen zu den Verteilungen in mindestens 5x16mm² auszuführen.
Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
Joooooooooo .... PEN im oder direkt am HAK aufzutrennen wäre natürlich ideal, aber bei mir aber insofern keine Vorteile, weil die Steigleitung von Zähler 2 zur UV nur als 4pol (4x16mm²? - müßte mal messen) ausgeführt ist.
Es ging mir jetzt hier auch nur um die Definition ..... nach der Trennung dürfen PE und N ja nicht mehr zusammengeführt werden.
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