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Installationsschacht verschliessen? Kamineffekt & Insektenseuche

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    Installationsschacht verschliessen? Kamineffekt & Insektenseuche

    Hallo,

    wir haben einen 40x40 Installationsschacht von Keller bis in den Spitzboden, verkleidet im Trockenbau.
    Kann man auf jedem Stockwerk den Installationsschacht provisorisch "abschliessen", damit kein Kamineffekt entstehen kann und sich nicht ueberall Spinenn & Co wild ausbreiten koennen?

    Mir schweben da Dinge vor wie entfernbarer-Bauschaum (gibt es sowas?) oder Steinwolle.
    Oder macht das verschliessen generell ueberhaupt keinen Sinn?

    Danke

    #2
    Bei mir ist der auch noch offen...seit 1.5Jahren einen Kamineffekt habe ich nicht feststellen können. Aber ich habe eigentlich noch vor den mit irgendeinen Isolierung zuzustopfen. Bauschaum würde ich auf keinen Fall nehmen...

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      #3
      Schau erst mal in die Bauordnung, nicht dass sich für dein Haus sich ein notwendiger Verschluss bzw eine Schottung ergibt. Falls nicht, würde ich einen Verschluss mit MiWo vornehmen.

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        #4
        Auch bei uns konnte ich bisher keinen Kamineffekt oder Insektenbehausungen entdecken. Auch wir haben stockwerksweise eine Revisionstüre und somit ist der Schacht umten im HAR und oben in der Kammer offen. Ich hatte auch immer daran gedacht, diese noch zu schließen, jedoch konnte ich die Notwendigkeit bisher nicht sehen. Eine Verschottung ist brandschutztechnisch nicht notwendig, wenn es sich um ein EFH handelt. Hier gibt es in D keine verpflichtenden Anforderungen, auch nicht in der Bauordnung.
        Gruß
        Frank

        Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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          #5
          Die Bauordnung kennt kein EFH! Hier gibt es Gebäudeklasse. Siehe MBO. Genau so eine lockere Aussage habe ich vor zwei Jahren schon mal gehört. Damals wurde der Dachboden ausgebaut. Natürlich ohne Abschottungen von keinem Gewerk. Während des Umbaus stellte sich raus, ups ...Genehmigungspflicht und Gebäudeklasse 4. Damit kamen noch ganz andere Forderungen. War ein teurer Spaß!

          nebenbei der Grundsatz möglichst keine Zündschnürren im Haus zu verlegen gilt immer.

          Also erst nachschauen... Und dann machen. Ich würde die Öffnungrn schon wegen dem Schall schliessen.
          Zuletzt geändert von RBender; 24.03.2016, 08:46.

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            #6
            Naja, Gebäudeklasse 4 ist halt auch kein "normales" EFH und hat mehr als 2 Nutzungseinheiten...
            Gruß
            Frank

            Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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              #7
              Zitat von evolution Beitrag anzeigen
              Hier gibt es in D keine verpflichtenden Anforderungen, auch nicht in der Bauordnung.
              Puuh ...
              Also die Aussage halte ich für sehr oberflächlich und gefährlich.

              Auch hier wieder MBO und das steht in allen LBOs sinngemäß.
              Zitat:"§ 14 Brandschutz
              Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines
              Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die
              Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
              Wenn dein Installationsschacht vom Keller bis in Dachboden geht und es im Keller brennt führt eine fehlende Abschottung der Decken sehrwohl zu Rauchausbreitung.

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                #8
                Auch bei Gebäudeklasse 3 hast du schon mehr Auflagen und da kann es durchaus sein das das ein EFH ist. Hier würde ich mich nicht auf dünnes Eis wagen und bei Schächten den Architekten fragen bzw. sollte in den Bauunterlagen stehen, welche Gebäudeklasse es ist und welche Auflagen zu erfüllen sind.
                Grundsätzlich kan aber ein EFH auch Gebäudeklasse 3 erreichen, es geht hier einfach um die Höhe und die letzte Wohnfläche bzw. Aufenthaltsfläche über Boden.

                Es gibt auch Schotts(ist das die richtige Mehrzahl) welche sich wieder entfernen lassen falls noch mal etwas nachgezogen werden soll.

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                  #9
                  Also um das abzukürzen, wir haben ein kleines efh mit keinerlei solchen Anforderungen. Mir geht es primär um schall & solche singe. Der brandfall mit feuerschotten macht mir keine sorge

                  Mineralwolle wurde uns schon geraten. Gibt es vielleicht andere, bessere Materialien?

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                    #10
                    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                    Puuh ...
                    Also die Aussage halte ich für sehr oberflächlich und gefährlich.
                    Nicht einfach einen Satz aus dem Kontext reißen, sondern den Gesamtkontext sehen.

                    Nochmal: bis Gebäudeklasse 4 sind Brandschotts nicht gefordert. Über die Sinnhaftigkeit hatte ich mich nicht ausgelassen, das steht auf einem anderen Blatt!

                    Jedoch ist innerhalb dieses Themas Dein Fazit und die daraus resultierende Logik, dass Brandschotts notwendig sind, schlicht ein verfehlten des Themas:

                    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                    Wenn dein Installationsschacht vom Keller bis in Dachboden geht und es im Keller brennt führt eine fehlende Abschottung der Decken sehrwohl zu Rauchausbreitung.
                    Gruß
                    Frank

                    Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                      #11
                      Ich glaube es gibt für deinen Fall nichts besseres als MiWO. Es gib sie als lose Stopftdämmung, oft unter dem Begriff Brandschutzwolle. Diese klebt etwas zusammen, wenn man sie presst und lässt sich deshalb sehr gut in offene Schächte stopfen. Verhindert Schallausbreitung, ist reversierbar und ist künstig. Was willst du mehr?

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                        #12
                        Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                        Ich glaube es gibt für deinen Fall nichts besseres als MiWO.
                        Jepp, sehr guter Vorschlag, denn das schlägt mehrere Fliegen mit einer Klappe. Und es lässt sich einfach entfernen und wieder ersetzen, wenn man mal Arbeiten im Schacht durchführen muss.
                        Gruß
                        Frank

                        Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                          #13
                          Klasse, danke euch

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                            #14
                            Zitat von evolution Beitrag anzeigen

                            Nicht einfach einen Satz aus dem Kontext reißen, sondern den Gesamtkontext sehen.

                            Nochmal: bis Gebäudeklasse 4 sind Brandschotts nicht gefordert. Über die Sinnhaftigkeit hatte ich mich nicht ausgelassen, das steht auf einem anderen Blatt!

                            Jedoch ist innerhalb dieses Themas Dein Fazit und die daraus resultierende Logik, dass Brandschotts notwendig sind, schlicht ein verfehlten des Themas:
                            Nein das Stimmt so nicht. Die System der Schottung gilt bedingt eigentlich für alle GKs, beginnt aber richtig mit der GK 3. Auszug HBO (ist aber ähnlich der MBO):
                            § 36
                            Leitungen, Lüftungsanlagen, Installationsschächte,
                            Installationskanäle
                            (1) 1Leitungen dürfen durch trennende Wände und Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit
                            vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch ausreichend
                            lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind; dies gilt nicht für Decken
                            1. in den Gebäudeklassen 1 und 2,
                            2. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit einer Größe von nicht mehr als 400 m² Brutto-
                            Grundfläche in nicht mehr als zwei Geschossen.
                            2In notwendigen Treppenräumen, in Räumen nach § 31 Abs. 3 Satz 3 und in notwendigen Fluren sind
                            Leitungen nur zulässig, wenn eine Benutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich
                            ist. 3Werden in den Gebäudeklassen 3 bis 5 Leitungen innerhalb von Bauteilen verlegt, ist sicherzustellen,
                            dass eine Brandentstehung oder Ausbreitung in den Bauteilen ausreichend lang behindert wird.
                            4Satz 1 bis 3 gelten nicht für Lüftungsleitungen.

                            Im Detail ist die Leitungsführung dann über die MLAR geregelt.

                            Und wie gesagt in der Gebäudeklasse 4 ist man schnell. Jedenfalls bei uns gibt es sehr viele ältere Gebäude die auf einem 1,5m hohen Sockel stehen und dann drauf 3 Geschosse haben. Da sind 7m schnell erreicht auch wenn nur eine WHG in dem Gebäude ist.

                            In aller Regel hat man solche Knackpunkte doch in 5min geklärt und weiß man was zu tun ist....

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                              #15
                              Zitat von evolution Beitrag anzeigen

                              Nicht einfach einen Satz aus dem Kontext reißen, sondern den Gesamtkontext sehen.

                              Nochmal: bis Gebäudeklasse 4 sind Brandschotts nicht gefordert. Über die Sinnhaftigkeit hatte ich mich nicht ausgelassen, das steht auf einem anderen Blatt!

                              Jedoch ist innerhalb dieses Themas Dein Fazit und die daraus resultierende Logik, dass Brandschotts notwendig sind, schlicht ein verfehlten des Themas:
                              Da redet der richtige mit etwas aus dem Kontext reißen.
                              Denn der §14 gilt allegemein für alle baulichen Anlagen.
                              Richtig, Brandschott direkt sind nicht gefordert. Ein Brandschott wird auch für ganz andere Dinge gebaut.
                              Im §14 unter Brandschutz stehen allgemeine Anforderungen um vor allem Menschenleben zu schützen. Hier ist es eben zwingend das der Rauch sich nicht frei ausbreiten soll.
                              EIn Brandschott ist aber eher dafür da, um gerade eine Brandausbreitung in benachbarte Gebäudeteile zu verhindern.
                              Nicht umsonst sind Brandschotts zB in F90 ausgeführt.

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