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Installationsschacht verschliessen? Kamineffekt & Insektenseuche

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    #16
    Servus,

    Vorschrift ist das eine, das kann man ja klären. Das schliesst aber ja Vorsicht und Vorkehr nicht aus.

    Mir war es egal ob ich per Vorschrift meine Installationsschächte zu schliessen hatte. Ich hab es gemacht weil dort meine Familie und ich wohnen und ich ein so leicht vermeidbares Risiko einer Rauch- oder Brandausbreitung, nicht eingehe. Bleiben genug Rest-Risiken an denen ich nichts tun kann.

    Was der richtige Verschluss ist, das muss ein Spezialist für den jeweiligen Fall benennen. Bei mir wurde es in jeder Decke zubetoniert, durchgeführte Leerrohre wurden abgedichtet.
    Persönlich halte ich für kleinere Stücke MW für eine gute Idee falls zulässig. Es gibt auch "Brandschutz"-Schaum und auch manche Bauschäume haben ähnliche Eigenschaften, aber das denke ich müsste man speziell für seine Situation klären.

    Cheers Sepp

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      #17
      Zitat von RBender Beitrag anzeigen
      Und wie gesagt in der Gebäudeklasse 4 ist man schnell. Jedenfalls bei uns gibt es sehr viele ältere Gebäude die auf einem 1,5m hohen Sockel stehen und dann drauf 3 Geschosse haben. Da sind 7m schnell erreicht auch wenn nur eine WHG in dem Gebäude ist.
      Na, aber 3 Geschosse und dann noch Hochparterre ist kein normales EFH, da sind wir uns doch einig?!

      Zitat von RBender Beitrag anzeigen
      In aller Regel hat man solche Knackpunkte doch in 5min geklärt und weiß man was zu tun ist....
      Voll d'accord!

      Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
      Da redet der richtige mit etwas aus dem Kontext reißen.
      Hmm, wie habe ich denn das zu verstehen? Oder ist das nur einfach dahergeplappert?

      Zitat von seppm Beitrag anzeigen
      Bei mir wurde es in jeder Decke zubetoniert, durchgeführte Leerrohre wurden abgedichtet.
      Gut, das hat aber mit einem Steigschacht über mehrere Stockwerke hinweg dann nichts mehr gemein.
      Gruß
      Frank

      Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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        #18
        Zitat von evolution Beitrag anzeigen

        Na, aber 3 Geschosse und dann noch Hochparterre ist kein normales EFH, da sind wir uns doch einig?!




        Solche Häuser gibt es sehr oft, sowohl alte wie neue. Das sind normale EFH! Drei Geschosse ist nichts ungewöhnliches. Wenn der Grund und Boden teuer ist baut man in die Höhe.

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          #19
          Zitat von mwKNX Beitrag anzeigen
          Solche Häuser gibt es sehr oft, sowohl alte wie neue. Das sind normale EFH! Drei Geschosse ist nichts ungewöhnliches. Wenn der Grund und Boden teuer ist baut man in die Höhe.
          3 Geschosse ja, ist hier im münchener Umland auch gang und gäbe. Aber dann noch das EG 1-1,5m oberhalb des Geländes?
          Gruß
          Frank

          Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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            #20
            Klar gibt es das. Da muss ich bei mir gar nicht weit schauen!

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              #21
              Ich würde das am Anfang und Ende mit Steinwolle erst ausstopfen und dann mit einer Brandschutzmasse zu spachteln oder Brandschutzkissen zuschneiden und Press einsetzten. Dann sollte es auf jeden fall passen - gegen Zugluft und gegen Feuer ( Kaminzugeffekt ) etwas Kostengünstig getan.

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                #22
                Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                Hmm, wie habe ich denn das zu verstehen? Oder ist das nur einfach dahergeplappert?
                Du ließt aus einem Paragraphen für bestimme Gebäudeklassen heraus, daß du für alle anderen gar nichts machen mußt.

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                  #23
                  Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                  Du ließt aus einem Paragraphen für bestimme Gebäudeklassen heraus, daß du für alle anderen gar nichts machen mußt.
                  Nee, ich lese nur daraus, dass ich bis Gebäudeklasse 4 keine erhöhten Anforderungen an den Brandschutz habe und den stockwerksübergreifenden Installationsschacht aus Brandschutzanforderungen nicht verschließen muss, was die Ausgangsfrage des TE beantwortet.
                  Gruß
                  Frank

                  Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                    #24
                    Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                    Nee, ich lese nur daraus, dass ich bis Gebäudeklasse 4 keine erhöhten Anforderungen an den Brandschutz habe
                    Stimmt du hast keine erhöhten Anforderungen.
                    Aber du hast allgemeine Anforderungen und die besagen das bauliche Anlagen so zu errichten sind, das die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird.
                    Auf deutsch, Installationsschächte sind zu verschließen, damit Rauch nicht aus dem Keller ins 1. OG kommt.

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                      #25
                      Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                      Auf deutsch, Installationsschächte sind zu verschließen, damit Rauch nicht aus dem Keller ins 1. OG kommt.
                      Eben nicht, dann müsstest Du auch Brandschutztüren ins Treppenhaus bauen.
                      Gruß
                      Frank

                      Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                        #26
                        Ohje.....
                        Was für ne witzige Diskussionen! Es gibt von Rockwool einen Planungs- und Montagehelfer dort ist eigentlich alles in Bezug auf die MBO dargestellt.
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                          #27
                          Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                          Eine Verschottung ist brandschutztechnisch nicht notwendig, wenn es sich um ein EFH handelt. Hier gibt es in D keine verpflichtenden Anforderungen, auch nicht in der Bauordnung.
                          Die Aussage ist falsch. Siehe hierzu MBO §27 Abs. 2 Pkt. 2 und §31 Abs. 2 Pkt. 2.
                          Der Keller bzw. die Kellerdecke sind auch in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 (i.d.R. sind hier die EFH zu finden) feuerhemmend, also F30 herzustellen.
                          Das gilt natürlich auch für alle Deckendurchführungen (Abwasser, Wasser, Heizung, Elektro, etc.). Meist werden die Durchbrüche ausbetoniert, ist zwar rechnerisch nicht
                          Nachweisbar, aber hält erahrungsgemäß die 30 Minuten durch. Sauberer wäre da natürlich ein zugelassenes Brandschott, aber sowas habe ich in noch keinem EFH gesehen.

                          Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                          Nee, ich lese nur daraus, dass ich bis Gebäudeklasse 4 keine erhöhten Anforderungen an den Brandschutz habe und den stockwerksübergreifenden Installationsschacht aus Brandschutzanforderungen nicht verschließen muss, was die Ausgangsfrage des TE beantwortet.
                          Erhöhte Anforderungen gibt es beim Brandschutz nur bei Sonderbauten und Lösungen die von den vorgaben der jeweiligen LBO (Landesbauordnung) abweichen.
                          Aber du hast richtig erkannt, ab Gebäudeklasse 4 wirds spannend, da hier höhenbedingt die Anleiterbarkeit der Fenster nur von einer Drehleiter erricht wird. Die tragbaren Leitern der Feuerwehr sind dafür zu kurz bzw. dürfen nicht (mehr) als Rettungsmittel bei der Planung angesetzt werden.

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                            #28
                            Auszug aus der Begründung für die Musterbauordnung:

                            zu §27:
                            § 27 enthält wie § 25 a. F. die Anforderungen an die tragenden Wände und Stützen.

                            Absatz 2 enthält wie § 25 Abs. 2 a. F. die Anforderungen an tragende und aussteifende Wände und Stützen im Kellergeschoss. Die Abstufung der Feuerwiderstandsfähigkeit auf 30 Minuten (feuerhemmend) wird in Nummer 2 weitergehend als bisher für alle Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 zugelassen; auf die Ausführung der wesentlichen Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen wird dabei verzichtet.
                            zu §31:
                            Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 enthält neu die Forderung feuerbeständiger Decken unter und über Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr und ergänzt die entsprechende Trennwandregelung (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit Absatz 3 Satz 2). Satz 2 Nr. 2 entspricht § 29 Abs. 3 a. F.
                            Gruß
                            Frank

                            Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                              #29
                              Da steht nichts davon, dass der Keller nicht trotzdem feuerhemmend (F30) sein muß.
                              Zu § 27 wird nur ausgesagt, dass auf die (sonst weit verbreitete) Forderung nach einer Ausführung der wesentlichen Teile der Konstruktion mit nichtbrennbaren Baustoffen verzichtet wird.
                              Das heißt: Der Keller dürfte komplett aus schwer entflammbaren (b1) und normal entflammbaren (b2) Baustoffen bestehen.
                              Macht in der Praxis natürlich keinen Sinn einen Keller z.B. aus Holz zu bauen. Aber Gesetze und deren Begründungen haben auch nicht immer einen Sinn.

                              Der zweite von dir zitierte Auszug erläutert nur, dass bei Räumen mit Explosions- oder erhöhten Brandgefahren die Decke feuerbeständig (F90) sein muß.

                              Am Ende bleibt es dabei, die tragenden und aussteifenden Bauteile sowie die Decke über dem Keller eines Gebäudes der Gebäudeklasse 1 oder 2 müssen feuerhemmend (F30) sein. Für die Praxis heißt das eine mindestens 8 cm Dicke Stahlbetondecke und Mauerwerk aus Hochlochziegeln mit 11,5 cm Dicke oder aus Kalksandsteinen mit 7 cm Dicke als tragende oder aussteifende Bauteile.
                              Die Anforderung wird also bei den meisten Gebäuden erfüllt werden. Ausnahme bleiben da nur die Durchdringungen der Decke mit den Medien.

                              Der Hintergrund dieser Forderung ist auch - aus meiner Sicht - nachvollziehbar.
                              Ein Kellerbrand wird in der Regel erst spät bemerkt, vor allem Nachts. Im schlimmsten anzunehmenden Fall versagt die Kellerkonstruktion und das darauf befindliche Haus stürzt dabei gleich mit ein. Zugegeben sehr konstruiert und in der Praxis extrem unwahrscheinlich, aber nicht komplett auszuschließen. Zumal der Brandschutz nach den Landesbauordnungen teilweise schon sehr auf solche Extremfälle abzielt, teilweise aber auch sehr lax ist. Wie hat das ein Dozent mal so schön formuliert: "Die Menschen die trotz Einhaltung aller Vorgaben nicht gerettet werden können, fallen unter das gesellschaftlich akzeptierte Risiko."

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                                #30
                                Mal unabhängig von den ganzen Detail Paragraphen, die Übersichtstabelle der Gebäudeklassen ist recht interessant. Wofür steht das entscheidene Kürzel OKF? 7m sind ja nicht sonderlich viel. Da ist man ja schnell bei GK3 mit schon recht vielen erhöhten Anforderungen.

                                Danke!
                                ----------------------------------------------------------------------------------
                                "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
                                Albert Einstein

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