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Abnahme Elektroinstallation bei Umbau erforderlich?

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    [Elektro] Abnahme Elektroinstallation bei Umbau erforderlich?

    Hallo Zusammen,

    im Zuge des Umbaus unserers Hauses wurde auch (fast) die komplette Elektroinstallion erneuert, inkl. Versetzen des Schaltschrankes.

    Der neue Schaltschrank kam komplett vorverdrahtet vom Elektriker und ich/wir (Freund ist Elektriker) haben den dann nur noch an die Wand gehängt und die Leitungen entsprechend verklemmt.

    Muss ich diese Installation nun neu Abnehmen lassen, um auch im Schadensfall entsprechend versichert zu sein?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.
    Viele Grüße
    Florian

    #2
    Dadurch das diese keine Instandhaltung war, sondern schon eher in Richtung Neubau, Erweiterung, Änderung geht, hätten diese Arbeiten nur durch eine konzessionierte Elektrofirma gemacht werden dürfen.

    Du hast einen Schaltschrank? Für was denn?
    Oder meinst Sicherungskasten mit oder ohne Zählerfeld?
    Wenn mit Zählerfeld, wer hat den Zähler umgebaut?
    Ihr? dann hast du dich bzw dein Freund strafbar gemacht, da ihr keine Erlaubnis habt, die Plombe zu entfernen.
    Desweiteren ist dann auch eine Anmeldung erforderlich die wieder eine konzessionierte Elektrofirma unterschreiben muß.

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      #3
      Hallo,

      Straftaten muss du mir ja nicht gleich unterstellen.....
      An der Plombe hat keiner rumgefummelt.
      Wir haben nur den Sicherungskasten getauscht und leicht versetzt (entschuldigung für den Schaltschrank).
      Zählerschrank ist separat und der gleiche geblieben.

      Ich werd einfach mal bei dem Elektriker anrufen der den Sicherungskasten verdrahtet hat........

      Viele Grüße
      Florian

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        #4
        Zitat von FloBi Beitrag anzeigen
        Hallo,
        Straftaten muss du mir ja nicht gleich unterstellen.....
        Ich hab nur geschrieben wenn ihr den Zähler umgebaut habt und die Plombe entfernt habt, habt ihr eine Straftat begangen.
        Ich habe mit keinem Wort dir unterstellt eine Straftat begangen zu haben.
        Du mußt schon etwas genauer lesen.

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          #5
          Straftat ist etwas hart... es wäre zuerstmal ein Vertragsbruch mit dem EVU und somit zivilrechtlich zu behandeln. Im Strafgesetzbuch steht nichts von Elektrik.

          Aber zurück zum Thema. Mal einfach formuliert... Wenn es keine Notreparatur war, und das war es ja nicht, muss die gesamte Anlage auf den aktuellen Stand der heute geltenden Vorschriften gebracht werden. Und das zu bestätigen bedarf einem eingetragenem Meister. Dabei kuss die Arbeit natürlich nicht von dem Meister ausgeführt worden sein... er kann den Kasten ja abgenommen zukaufen etc. Oder in deinem Fall die gabze Anlage durchchecken. Sprich doch mal mit dem, der dir die Verteilung geliefert hat. Vielleicht macht er ja einen E-Check und tritt für die Eigenleistung mit ein.... Besonders da dein Bekannter Elektriker ist, könnte es klappen.

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            #6
            Und die Elektrofirma übernimmt die volle Gewährleistungen für die Anlage die der Kunde und sein Freund installiert haben.
            Dieses Thema habe ich neulich mit einem Bausachverständigen für Elektro geführt und dieses war seine Aussage.
            Die prüfende Firma sollte also sehr akribisch und sorgfältig prüfen bevor sie ihren Stempel vergibt!

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              #7
              Da gebe ich dir recht. Sollte sie... und als nicht an der Arbeit beteiligte Person würde ich es auch nicht machen. Aber hier hat eine Firma einen - vielleicht erheblichen - teil der Arbeit/ Planung mitgemacht (wieviel wissen wir ja von hier nicht). Und die Eigenleistung wurde teils von einer Elektrofachkraft erledigt was aufs selbe rauskommt, als wenn die Firma sich einen Leiharbeiter ins Team geholt hätte... Es kommt nun stark auf die Firma, das vertrauensverhältnis, die Professionalität der ausgeführten Eigenleistung an...

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                #8
                Zitat von blacksavior Beitrag anzeigen
                Straftat ist etwas hart... es wäre zuerstmal ein Vertragsbruch mit dem EVU und somit zivilrechtlich zu behandeln. Im Strafgesetzbuch steht nichts von Elektrik.
                §303 StGB
                (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                (2) ...
                (3) Der Versuch ist strafbar.

                Steht auch so auf bei uns auf jedem Zähler drauf.

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                  #9
                  Jepp, kann bestraft werden. Aber die Strafe steht immer im Verhältnis zum Vorfall. Ob ich bei der Postfiliale mutwillig einen Kugelschreiber zerbreche oder eine 20Cent Plombe vernichte... das kommt hier aufs selbe raus. Bestraft wird in der Regel die darauffolgende Tat: Diebstahl von Strom oder beim Verändern der Messeinrichtung: Betrug oder Störung des Betriebs. Hierzu fehlt hier aber das Indiz. Natürlich kann der Versorger umgehend die Lieferung einstellen... aber das ist wieder eine rein Zivilrechtliche Geschichte.... Aber wir schweifen ab. Die Plomben sind noch heil; die Frage nach der Abnahme/Gewährleistung steht im Raum.

                  Gruß Oliver

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                    #10
                    Zitat von FloBi Beitrag anzeigen
                    Muss ich diese Installation nun neu Abnehmen lassen, um auch im Schadensfall entsprechend versichert zu sein?
                    Ok eine kurze Antwort! JA wenn die Ursache des Schadens in der Elektrik lag!
                    Zuerst wird gefragt wer hat die Anlage erstellt!
                    Wenn du antwortest das du es selber warst, kann es sein, das die VS sagt "zeigen sie uns mal ihre Errichtererlaubniss für Anlagen"
                    Da dir diese fehlen wird, kann die VS sagen das sie den Schaden nicht übernimmt.
                    Durch den E-Check den nur Firmen machen dürfen übernehmen diese die Verantwortung für dich, da sie Bescheinigen, das alle Arbeiten Fachgerecht ausgeführt wurden und den gültigen Normen und stand der Technik entsprechen!

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                      #11
                      Zitat von Sovereign Beitrag anzeigen
                      Durch den E-Check den nur Firmen machen dürfen übernehmen diese die Verantwortung für dich, da sie Bescheinigen, das alle Arbeiten Fachgerecht ausgeführt wurden und den gültigen Normen und stand der Technik entsprechen!
                      Ich bin eine Firma und darf keinen E-Check machen.. die Marketing-Hirnwäsche ist schon ein dolles Ding!
                      Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                        #12
                        OK, danke euch allen für die Antworten. Wie gesagt, an der Plombe wurde nix gemacht.

                        Ich werde mich mal mit dem Eli unterhalten der den Sicherungskasten geliefert hat.
                        Viele Grüße
                        Florian

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                          #13
                          Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
                          Ich bin eine Firma und darf keinen E-Check machen.. die Marketing-Hirnwäsche ist schon ein dolles Ding!
                          Der E-CHECK darf nur von geschulten Innungsfachbetrieben ausgeführt werden.

                          Besser so?

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                            #14
                            Zitat von Sovereign Beitrag anzeigen
                            Der E-CHECK darf nur von geschulten Innungsfachbetrieben ausgeführt werden.

                            Besser so?
                            Mir war neu das man dafür geschult sein muss? Bei uns darf jeder Innungstäter Aufkleber *bibben*... jetzt weißt du, warum ich da unter anderen nicht mehr bin.
                            Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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