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ETS5 - Lite-Dongle | Wie oft verwendbar ?

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    ETS5 - Lite-Dongle | Wie oft verwendbar ?

    Hallo Zusammen!

    Ich habe mir durch den KNX eCampus den vergünstigten ETS-Dongle mit der Lite-Lizenz gekauft.
    Nun habe ich gesehen das man mit dem Dongle eine Lizenz runterladen muss und dann somit die ETS zu lizenzieren.

    Ist das auch mehrmals möglich ? Also kann ich mir z.B. 5 verschiedene ETS5 lizenzsieren ? Ich benötige ja beim programmieren trotzdem den Dongle. Ein Arbeitskollege möchte sich meinen Dongle ausleihen. Nun habe ich "Angst" davor, wenn er seine ETS lizenziert, dass ich dann keine Möglichkeit mehr habe, meine ETS5 zu lizenzieren.

    Könnt ihr mir bitte eine Anwort geben ?

    Vielen herzlichen Dank

    #2
    Natürlich kann man das Lizenzfile auf mehreren Rechnern installieren.
    Gruß Matthias
    EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
    - PN nur für PERSÖNLICHES!

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      #3
      ETS-SOFTWAREPAKET UND HERSTELLER-TOOL-SOFTWAREPAKET:


      (0) Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die jeweilige Lizenzgebühr entrichtet hat, räumt KNX Association dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der ETS-Software oder der Hersteller-Tool-Software gemäß den nachfolgenden allgemeinen und wesentlichen Bedingungen sowie für die in der Softwaredokumentation dargelegten Zwecke und Anwendungen ein.
      • Für eine einzeln gekaufte Lizenz vom Typ‚ Dongle‘ (Kopierschutzstecker) in Verbindung mit mehreren Einzelcomputersystemen, an welchen diese Lizenz jeweils einzeln durch einstecken des Dongle genutzt werden kann.

      Gruß Matthias
      EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
      - PN nur für PERSÖNLICHES!

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        #4
        wobei das für mich nichts das Ausleihen an eine Arbeitskollegen einschließt, es sei denn wir sprechen hier von einem kleinen Elektrobetrieb wo die zwei Kollegen beide beschäftigt sind.
        ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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          #5
          Stimmt

          Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu verleihen, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermieten oder sonst wie zu überlassen; des Weiteren ist es ihm nicht gestattet, abgeleitete Werke (Derivate), die komplett oder in Teilen auf der Software basieren, zu kopieren, abzuändern, anzupassen, zu verschmelzen, zu übertragen oder zu erstellen.
          Gruß Matthias
          EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
          - PN nur für PERSÖNLICHES!

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            #6
            Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
            wobei das für mich nichts das Ausleihen an eine Arbeitskollegen einschließt, es sei denn wir sprechen hier von einem kleinen Elektrobetrieb wo die zwei Kollegen beide beschäftigt sind.
            Wir arbeiten beide im gleichen Betrieb

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              #7
              Zitat von bausemaus Beitrag anzeigen
              Wir arbeiten beide im gleichen Betrieb
              nicht das es mich was angeht, oder gar persönlich interessieren würde.

              Aber Du hast die Lizenz als Privatperson gekauft oder läuft die auf die Firma?

              Ich hab auch ne legale Lizenz und Tausende Kollegen in der gleichen Firma, trotzdem dürfte ich meinen Dongle niemanden ausleihen.

              ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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