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  • MarkusS
    antwortet
    Einen Bestandsschutz für eine in den 80. Jahren in DE errichtete Nullung können wir wohl ausschliessen, dafür ist der Zug am 01.05.1975 abgefahren. Ansonsten gilt der Bestandsschutz in DE immer noch wenn die Voraussetzungen eingehalten werden.

    Das mit der Sparwechselschaltung ist ein wichtiger Hinweis, wenn da tatsächlich der Neutralleiter gegen Aussenleiter geschaltet wird könnte das eine "Hamburger Sparwechselschaltung" sein, die ist VERBOTEN, ausserdem kann es sein dass die Schalter überlastet werden, das knallt dann beim Schalten heftig wegen Kurzschluss. Sehr böse ...

    Es gibt auch eine zulässige Sparwechselschaltungsvariante mit vier Leitern, da wird aber nicht der Neutralleiter geschaltet.

    Fachmann ranholen, kann allerdings sein dass Dir das Ergebnis hinsichtlich der anstehenden Kosten nicht wirklich gefällt.

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  • Whitedevil
    antwortet
    Soweit ich mich noch zurück erinnere aus der Elektromeisterkurs ist der bestandtsschutz seit 1-2 jahren nicht mehr gültig da es eine übergangsfrist gab.

    Aber bei 2 Adrigen system zur eigenen sicherheit raus damit.

    Verteiler raus der kostet ja nicht viel Fi vor ort rein und wenigstens alles schonmal nach und nach je nach renovierung alle Leitungen neu Verziehen.

    Achja den Neutralleiter zu schalten ist auch nicht zulässig.

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  • ruebezahl71
    antwortet
    Zitat von rb84 Beitrag anzeigen
    Phase - Glühbirne - Schalter - Nulleiter

    habe ich aufgehört, mich zu wundern...
    Das solltest Du dann auch lieber, denn es gab Früher eine Sparwechselschaltung die genau das gemacht hat.
    Wurde deshalb auch verboten, da entweder der L oder der N an beiden Kontakten der Lampe anliegt.

    Ich habe diese Schaltung Ende der 80er Jahre als Information zur Fehlersuche gelernt bekommen, wo Sie aber schon sehr lange verboten war, aber eben noch sehr oft anzutreffen war.

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  • swiss
    antwortet
    Ich kann dir nur sagen wie es in der Schweiz damit aussieht. Die Fliegenden Wagos wären bei uns Verboten. Nur in Kombination mit den Wagohaltern sind sie erlaubt. Dabei geht es darum, dass die Warscheinlichkeit minimiert wird, dass sich ein Leider löst und z.B. das Gehäuse unter Spannung setzt.

    Die Sache mit der Schwachstromleitung ist so zulässig, wenn beide Leitertypen (Schwachstrom und Starkstrom) für die höchste auftretende Spannung 1000V ausgelegt sind. Niderspannung ist im Bereich von 50VAC bis 1000VAC. Alle leiter müssen auf 1000Volt durchschlag geprüft sein. Dann dürfen die Leitungen auch zusammen in einem Elektrorohr oder Verteiler verlegt werden.

    Bezüglich Nullleiter. Bis in die 80er gab es bei uns Steckdosen mit Nullung. Da die Installationen bis in die 80er nur 2 drahtig ausgeführt wurden, wurde jeweils im Gerät eine Verbndung vom Neutralleiter (N) auf's Gehäuse gemacht. Später als die 3poligen Steckdosen auf den Markt kamen, konnte mann nicht jeden Hausbesitzer dazu verpflichten alle alten Leitungen auszuwechseln also hat man einfach in der Steckdose eine Drahtbrücke zwischen N und PE gemacht. Solche Installationen sind aber heute Verboten und bei grösseren Umbaumassnamen müssten überall Schutzleiter nachgezogen werden. Das hat den einfachen Grund, dass wenn plötzlich der N unterbrochen wäre, das metallene Gehäuse unter Spannung stehen würde. Das ist SEHR gefärlich. Ich habe bei mir zuhause vor Jahren alle Steckdosen und Lampenanschlüsse mit PE nachgerüstet

    Gruss swiss

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  • rb84
    antwortet
    Ah nicht Nullleiter. Neutralleiter, also der blaue

    Ansonsten, ja grün-gelb, das meinte ich mit Erde. Der geht doch zum Fundamenterder, oder?

    Und der ist, wie ich jetzt nach Kauf eines Duspol Phasenprüfers festgestellt habe an manchen Steckdosen nicht vorhanden...

    Ein Fi ist vorhanden (im zweiten Kasten der UV).

    Auf der Lampe war aber wie gesagt auch nach Ausschalten am Schalter Strom....

    Ist wohl auch noch gut...

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  • MarkusS
    antwortet
    Zitat von rb84 Beitrag anzeigen
    z.B. gibts Steckdosen, die haben keine Erde (gefährlich, oder?). Ich weiß nicht, was die im Laufe der Jahre angestellt haben, aber nachdem ich dann auch noch Folgendes gefunden habe:

    Phase - Glühbirne - Schalter - Nulleiter
    Bitte sortiere mal die Begrifflichkeiten. Die "Erde" ist ein Sammelbegriff für verschiedene - sehr unterschiedliche - Sachen. An einer Steckdose hast Du einen Schutzleiter (PE - Protective Earth - Schutzerde), das ist (in Deutschland und bei Installationen nach ca. 1975) der grün-gelbe Draht.

    Einen Nullleiter dürftest Du bei einer E-Installation aus den 80. gar nicht haben. Wenn doch ist das ganz gefährlicher Murks der beseitigt gehört.

    Wenn da tatsächlich Steckdosen mit Schutzkontakt ("Schuko") ohne angeschlossenen Schutzleiter unterwegs sind ist das ebenfalls ganz gefährlicher Murks der beseitigt gehört. Es gab da zwar eine Sonderkonstruktion "Schutz durch nichtleitenden Raum", in einem Wohnhaus aus den 80. würde ich die Variante aber eher ausschliessen, abgesehen davon dass in Frage zu stellen ist ob diese Schutzmassnahme heute noch greift und wenn ja müssten da Steckdosen ohne Schuko-Kontakt rein.

    Nur den kleinen Verteiler hübsch machen scheint da nicht ausreichend zu sein, da sollte mal ein kompetenter Elektriker über die ganze Installation drüber schauen bzw. mal messen. Ein oder zwei Fehlerstromschutzschalter wären vielleicht auch eine Investition in die Zukunft.

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  • rb84
    antwortet
    Joh wurde in den 80ern gebaut. Und danach hatten ca. 5 verschiedene Elektriker die Hände dran.

    Bin so langsam dabei, alles auf einen einigermaßen vernünftigen Stand zu bringen.

    z.B. gibts Steckdosen, die haben keine Erde (gefährlich, oder?). Ich weiß nicht, was die im Laufe der Jahre angestellt haben, aber nachdem ich dann auch noch Folgendes gefunden habe:

    Phase - Glühbirne - Schalter - Nulleiter

    habe ich aufgehört, mich zu wundern...

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  • MarkusS
    antwortet
    Schön ist das nicht, sehr viel mehr würde ich bei einer "Wartung" aber auch nicht erwarten. Wenn der Siedle NG zur Originalbestückung gehört ist der Verteiler wohl irgendwann in den 80ern gebaut worden, dafür sprechen auch die Leitungsschutzschalter die noch mit "Stotz/BBC" gelabelt sind, seit 1988 steht da ABB.

    Was wirklich hässlich ist ist dass unten die Klingeldrähte und die basisisolierten Einzeladern vom NYM durcheinander laufen.

    Die losen Wagos sind Stand meiner Kenntnis zwar unschön aber nicht unzulässig. Es gibt von Wago Träger für die Hutschiene wo man sechs Klemmen reinstecken kann, kostet ein paar Cent, ob sich das mit den Leitungslängen ausgeht kann ich nicht abschätzen.

    Die Leitungsschutzschalter mit L-Charakteristik könnte man ggf. gegen welche mit B-Charakteristik austauschen, da Leitungsschutzschalter ist das ganz nett erklärt.

    Oben rechts ist ein PE wo die Basisisolierung beschädigt ist, wenns geht bis zur Schadstelle zurückschneiden.

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  • Jojo3108
    antwortet
    Naja also eigentlich ist es ja eine Bestandanlage... hmm scheint auch älter zu sein. Wenn es die damaligen Normen entsprochen hat kannst du es lassen. Bestandschutz! ^^ (Wenn der Kunde kein Geld hat)

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  • Jojo3108
    antwortet
    Hallo zusammen,


    Also das ist mal übel. Wagos sind im privaten Zweck erlaubt aber bei öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden sowie in der Industrie (kommt aufs Pflichtenheft an) müssen alle Adern auf Klemmen gelegt werden, wobei ich das auch im privaten Bereich favorisiere. Nach Din VDE 0100 Teil 400,500,600 (Errichten von el. Anlagen) kannst du es auf allle Fälle nicht lassen. Allein die Phasenschiene sowie die Hauptanschlussklemme ohne direkten Berührungsschutz. Schaut nach Hobby Elektriker aus :-)

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  • ctr
    antwortet
    Mal unabhängig davon ob es zulässig ist oder nicht... erwartest Du bei einer "Wartung" dass da alles neu gemacht wird? Bist Du denn bereit auch den Preis dafür zu zahlen wenn alles neu gemacht wird?

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  • EIB-Klaus
    antwortet
    Was ist das?
    Aber ganz schnell raus damit.
    Gruß Klaus

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  • ThorstenW
    antwortet
    Das ist auch in Deutschland nicht zulässig.Ich glaube wenn man hier aufführt was in Ordnung ist, ist man schneller>>> gar nix

    Der gute sollte sich eher nen neuen Beruf suchen.

    Gruß Thorsten

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  • EPIX
    antwortet
    in Österreich ist das nicht zulässig

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  • hiestand
    antwortet
    Tja - Also ich würd da mal ausräumen und alles neu machen ! --->>> Sicherheit !!!

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