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Projektübergabe vor Schlussrechnung

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    KNX/EIB Projektübergabe vor Schlussrechnung

    Hallo EIB-Kollegen.
    Habe eine Elektrofirma als Kunden bei denen ich 3 KNX- Projekte komplett erstellt habe.
    Habe nun für alle drei Projekte meine Rechnungen gestellt, mir schreibt jetzt Elektrofirma per E-Mail das die Bezahlung meiner Rechnungen erst bei erhalt der Bestandsdoku erfolgt.
    Was soll ich tun?
    Wenn ich versende habe ich nur noch die zweizeilige E-Mail als Zahlungszusage!
    Wie sieht es da rechtlich aus bin ich verpflichtet vor der Schlussrechnung die Projekte auszuhändigen oder kann ich zumindest Abschlagszahlungen von 95% verlangen bevor ich versende?

    #2
    Hallo Kollege,

    was hast Du denn vertraglich vereinbart?
    Meine Meinung: Erst Vertragserfüllung, dann Bezahlung...

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      #3
      Die Antwort ist wie immer: Was steht im Vertrag? Wie erfolgte die Auftragserteilung?

      Um Dir Sicherheit zu geben, kann man die Firma mal durch die Bonitätsprüfung jagen. Machen wir grundsätzlich bei größeren Aufträgen.


      Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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        #4
        Es gibt nur eine mündliche Vereinbarung!
        Wie sieht es aus wenn ich die Projekte Passwortschütze und die Doku so übersende.
        Bis auf das Passwort ist dann alles erforderliche übergeben. Das Passwort versende ich dann versiegelt bei Bezahlung.
        Hat das schon jemand gemacht?

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          #5
          Mündliche Vereinbarung ist immer doof ...
          Ich mache mittlerweile immer alles schriftlich. Das ist transparenter und keiner der beiden Parteien kann eine Kleinigkeit "vergessen" ...

          Wenn du das Passwort erst bei Bezahlung rausrückst, dann hast du ihm ja offiziell nicht die Unterlagen sondern nur etwas verschlossenes geschickt, wo keiner weiß was drin ist. Glaube also nicht, dass die sich da drauf einlassen...

          Aber da kein Vertrag existiert werdet ihr euch wohl irgendwie einigen müssen ...


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            #6
            Erstellst Du nur das Projekt oder machst Du auch die Programmierung/Inbetriebnahme?

            Sofern Du nur das Projekt erstellst, kann ich verstehen, wenn die Rechnung erst bezahlt wird, wenn die (Haupt)Leistung (Übergabe des Projektes) erbracht wurde.

            Machst Du auch die Inbetriebnahme/Programmierung, so würde ich das als Hauptleistung betrachten, wonach das "Projekt" "lediglich" die Dokumentation bildet. Wenn die "Hauptleistung" erbracht wurde, muss auch die Rechnung bezahlt werden, es sei denn die ist Strittig. Nach Zahlung kann dan auch die Dokumentation übergeben werden.

            Wegen "Gewährlesitung" sollte man jedoch auch Massnahmen treffen, die belegen, das nicht zwischendurch an der Anlage/Programmierung "herumgefummelt" wurde...

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              #7
              Ich frage mich echt, wie man bei so einen tollen Vertrauens Verhältnis überhaupt zusammen arbeiten kann. Dann lass ich es lieber gleich... Da bringt auch ein zurück gehaltenes Projekt nichts..
              Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                #8
                Ein Kaufvertrag nach §433 BGB ist mündlich erstmal gültig.
                So wie du schreibst, wurden bei der mündlichen Vertragsvereinbarung keine vertraglichen Bedingungen bezüglich Bezahlung und Übereignung definiert nach §271 ff BGB, oder?
                Auch meine Empfehlung: So etwas immer schriftlich und dann evtl. in Ettappen, z.b. 30% bei Vergabe, 30% bei Erstinbetriebnahme, 30% bei Abnahme vor Ort und die restlichen 10% bei Übergabe Doku.
                Aber wenn nichts definiert ist, können weder du noch dein Auftraggeber nachträglich etwas einfordern oder Bedingungen definieren. Da solltest du dich gütlich einigen mit ihm. Wenn dein Vorschlag „Vorbehalt Passwort“ für dich so i.O. ist, schlage ihm halt die Erfüllung Zug-um-Zug vor.
                Mit freundlichen Grüßen,
                Martin W.
                Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
                Staatl. gepr. Elektrotechniker

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                  #9
                  Wer spricht denn bei einer "Projektierung" von einem "Kaufvertrag" ?

                  Selbst die Inbetriebnahme, Programmierung ist eine "Dienstleistung" - also ein Dienstleistungsvertrag - somit nicht mal ein "Werkvertrag"....

                  Aber das wissen die "Juristen" sicher besser - ich bin keiner...

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                    #10
                    Nur Projektierung oder incl. Inbetriebnahme?

                    Es gibt für jedes Projekt eine separate Rechnung?
                    Dann mach halt Zug-um-Zug daraus - Du gibst das 1.Projekt raus, bekommst Geld, das 2. usw. bis Ende?

                    Wie soll die gemeinsame Zukunft aussehen? Da gehört auch eine Vertrauensbasis dazu - und miteinander reden, eine Lösung vereinbaren soll ja oft helfen.

                    Falls berechtigte Zweifel bestünden, dass Du das Geld nicht bekommen wirst - kann man die Forderungen auch an Inkassounternehmen verkaufen.
                    Gruss
                    GLT

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                      #11
                      In der Elektro- & SI-Branche sind Werkverträge die Regel. Der Dienstleister schuldet ein definiertes Ergebnis, nicht nur seine Arbeitskraft auf Stundenbasis (welcher Kunde würde sich auch darauf einlassen wollen), wobei heute auch Werkverträge teils nach Stunden und nicht ausschließlich nach Festpreis abgerechnet werden, da man die Aufwände vorher oft kaum abschätzen kann.
                      Dienstverträge trifft man z.B. bei freiberuflichen SW-Entwicklern und Projektmanagern an. Wenn diese Leute als externe MA in ein großes Team geholt werden, kann man sie ja nicht allein für das Ergebnis aller haftbar machen (Konsequenz eines Werkvertrages).

                      PS: siehe BGB §§ 631 ff.
                      Zuletzt geändert von Jever; 06.11.2017, 15:39.

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                        #12
                        Ohne gesonderte Vereinbarung würde ich sagen, dass es üblich ist, dass bezahlt wird, sobald die Leistung erbracht ist. Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden, da gibt es dann nur die Probleme des Nachweises. Die Übersendung der Dateien per Mail weist aber zumindest die Übergabe des Ergebnisses nach.

                        Als Kunde würde ich sicher nicht die (volle) Rechnung bezahlen, bevor ich zumindest einen Großteil der Leistung habe.
                        Cheers
                        Art Mooney

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                          #13
                          Ich habe alles gemacht Projektierung und auch Inbetriebnahme, bei einem Projekt sogar noch Visualisierung mit Homeserver. Alles läuft reibungslos.
                          Des Weiteren hatte auch bereits im Jahre 2016 bereits Projekte mit diesem Kunden wo alles bezahlt wurde.
                          Jetzt habe aber im Moment so ein Bachgefühl was mir sagt das ich die Projekte zurück halten soll, weil ich bereits während meiner Tätigkeiten auf der Baustelle mit bekommen habe, dass der Kunde mit den Endkunden auch in Streitigkeiten war.
                          Ich habe für den Kunden auch noch Aufträge erfüllt die nichts mit KNX zu tun haben, diese sind auf alle Fälle fällig.
                          Ich werde diese Rechnungen abwarten und erst dann mit einem Übergabeprotokoll die Projekte übergeben.
                          Damit bin ich auch ab diesem Datum aus der Gewährleistung für nachträgliche Programmierungen raus.
                          Wozu ich auch noch weiß, dass in dieser Firma keine fachliche Kompetenz gibt die den Projekten gerecht wird.
                          Und so ein fehlerhafter Windalarm bei einem 4-stöckigen Schulhaus voller Jalousien an den Fassaden ist kein Spaß mehr z.B.!

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                            #14
                            Eine gute Berufshaftpflicht, und ein Schwager der Jalousien verkauft, sind doch erst mal keine schlechte Kombination

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