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larsrosen Ich frage mich gerade ernsthaft, wie du dein Jalouisie / Rolläden ansteuerst. So ganz ohne Risikobewertung, und vielleicht auch noch automatisch oder aus der Ferne? Das ist eigentlich grob Fahrlässig. Es könnte ja eine Atombombe auf dem Fensterbrett stehen, mit Zünder nach oben
Aber wolltet ihr lieber in der Meisterprüfung eine KNX Wechselschaltung haben? Es darf doch ruhig etwas anspruchsvoll sein, und wenn jemand sich mit den Sicherheitsaspekten auseinandersetzt und darüber berichtet, dann hat er eine halbwegs komplexe Aufgabe mit "Transfere-Leistung"
Viel Erfolg bei der Prüfung, egal wie realistisch das nun alles ist.
Gruß
Florian
Hälst du dich an die Bedienungsanleitung und nutz es für die angegbene verwendung, darfst du auf grundlage der vermutung eine Konformität erteilen. Entscheiden ist auch was im bauartnachweiss des ursprünglichen Herstellers steht.
Also, verwendest du ein mixer zum mixen ist das okund vom ursprünglichen hersteller abgesichert. Möchtest du damit Kabel aufwickeln, wirst du zum neuen Hersteller, da das sonicht vorgeshen war(ausser es steht im der BA). Damit musst du eine neue ce mit allem pi pa po machen. Und zwar als neuer hersteller.
Jetzt wird es aber wirr! Das CE Konformitätszeichen sagt was? Das ich mit einem Jalousieaktor kein Rolltor ansteuern darf? Jedoch mit einem Telefonwahlgerät darf ich das? Ich glaub ich gebe an der Stelle auf, bevor wir hie noch das Völkerrecht als Argument bringen müssen.
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