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Überspannungsschaden nach Gewitter

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    Überspannungsschaden nach Gewitter

    Hallo zusammen,

    am 27.07.2011 gab es gegen 18 Uhr im Rheinland ein starkes Gewitter.
    Danach war bei mir ein Binäreingang defekt und auch die Wetterstation.
    Es handelt sich um ein 24V Eingangsmodul an einem ABB UK/S32.1 Konzentrator. Die Wetterstation ist die P03/3 von Elsner (RS485).
    Beim Eingangsmodul sind 2 LED's (Power-LED und LED-1) geschmolzen und die ersten beiden Eingänge funktionieren nicht mehr. Erstaunlicherweise funktionieren die Eingänge 3-8 noch und der Konzentrator selbst ist unbeschädigt. Die Wetterstation hat genau um 18.10 Uhr das Senden der Wetterdaten eingestellt (laut meiner Logs in der mySQL Datenbank). Ein Reset aller Komponenten hat keinen Erfolg gebracht, es werden keine Daten mehr per RS-485 empfangen.

    Die Versicherung hat nun nach Meldung des Schadens eine "Blitzanfrage" gstellt, welche positiv ausging. Jetzt muss ich einen Nachweis durch eine Fachfirma bringen, die bestätigt, dass es ein Überspannungsschaden ist. Das Gutachten bzw. die Untersuchung wird durch die Versicherung bezahlt. Meine Frage: Kann ich mich hier an einen beliebigen Elektriker wenden? Können die sowas feststellen? Oder muss ich Wetterstation zu Elsner schicken? Das Binäreingangsmodul ist von eibmarkt und wird gar nicht mehr angeboten. Ich habe das damals bei eBay ersteigert. Wie soll ich hier den Kostennachweis erbringen. Sollte ich hier die Kosten eines 8-fach Binäreingangs angeben, da dies im wesentlichen der zerstörten Funktionalität entspricht?

    Wäre schön, wenn ihr mir auf Basis eurer Erfahrungen mit solchen Ereignissen den ein oder anderen Tipp geben könnt. Gerne auch eine Empfehlung, wer in meiner Nähe eine solche Untersuchung auf Überspannungsschäden vornehmen können. (PLZ. 47877: VIE/MG/KR/D; Bonn oder Köln wäre auch möglich, da ich beruflich dort tätig bin)

    Danke im Voraus für Eurer Hilfe.

    Viele Grüße

    André

    #2
    Ein "normaler" Elektriker reicht in der Regel nicht aus. Es muss in der Regel ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein.

    Dein "Hauseli" könnte ja (ohne ihm etwas unterstellen zu wollen) ein Gefälligkeitsgutachten machen.

    Was bedeutet "geschmolzen"? Defekt oder wirklich verkohlt?

    Das Problem ist nämlich auch: Die Versicherung will eventuell einen Beweis, dass der entstandene Schaden wirklich durch einen BLITZSCHLAG enstanden ist. Eine Überspannung kann ein potentieller Versicherungsbetrüger ja auch selbst leicht erzeugen...

    Kostennachweis durch die Rechnung, oder der Gutachter wird dies normalerweise (Restwert etc.) sowieso ins Gutachten aufnehmen...

    Aber ganz andere Frage: Wie hoch ist eigentlich der Schaden?
    Weil bei unter 2k€ lohnt ein Gutachten eigentlich nicht sonderlich, außer der Kunde war bereits "auffällig"...

    Frag doch nochmal bei der Versicherung nach, ob die wirklich ein vollständiges Gutachten wollen, oder ob es ganz einfach reicht, wenn der lokale Elektriker bestätigt, dass es "verkohlt und nicht runtergefallen aussieht".

    Wenn ich das richtig im Web sehe kostet die Wetterstation 400€ dazu vlt. noch 300€ für dein Modul.
    Und da wollen die ein gerichtsverwertbares Gutachten haben? Das kostet doch mehr als das Ganze Wetterstationsteil...

    Klär das doch noch mal mit denen ab. Normalerweise hat die Versicherung eh einen Rahmenvertrag z.B. mit dem TÜV und sie schickt DIR den Gutachter vorbei!
    Keine Garantie auf Richtigkeit! Bitte nicht zu Hause nachmachen!

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      #3
      Zitat von rb84 Beitrag anzeigen
      Normalerweise hat die Versicherung eh einen Rahmenvertrag z.B. mit dem TÜV und sie schickt DIR den Gutachter vorbei!
      Davon wäre ich ausgegangen - wenn die ein Gutachten haben wollen, dann sollen Die auch bestimmen, wer das macht. Gerade um spätere Diskussionen bzgl. Gefälligkeit u.ä. auszuschließen.
      TS2, B.IQ, DALI, WireGate für 1wire so wie Server für Logik und als KNX Visu die CometVisu auf HomeCockpit Minor. - Bitte keine PNs, Fragen gehören in das Forum, damit jeder was von den Antworten hat!

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        #4
        Nun, der TE schreibt dass der Nachweis einer Fachfirma benötigt wird, das ist kein Gutachten.

        Ich würde die Wetterstation zu Elsner schicken mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag und Hinweis auf ein vermutliches Induktionsereignis. Die werden Dir dann vermutlich bestätigen, dass das Gerät für X EUR repariert werden kann bzw. eine Reparatur nicht möglich ist.

        Vielleicht reichen der Versicherung dann hinsichtlich des Binäreinganges auch ein paar Fotos von den geschmolzenen LED - in Verbindung mit dem Kostenvoranschlag / Aussage von Elsner.

        Die "Blitzanfrage" bedeutet übrigens, dass die Versicherungen bei dem von Siemens betriebenen Blitzerfassungssystem und Ortungssystem Blids nachfragen, ob es zum fraglichen Zeitpunkt am Schadensort eine Blitzentladung hab. Die Ortung ist auf 200 m genau.

        LG

        Stefan

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          #5
          ....und die Ortung ist die Grundlage überhaupt etwas zu bekommen. Denn versichert sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag und nicht durch etwaige Schalthandlungen, Spannungsspitzen usw.

          Wenn der Schaden - Anlass klar ist, dann wollen die i.d.R noch vom Eli bestätigt haben, daß das Gerät xy eben einen Schaden aufweist, der durch überspannung sein könnte. Der Eli kann das ja auch nicht mit großer Sicherheit sagen, aber er kann den Umfang bestätigen.

          Das müsste eigentlich reichen. Dann haben die nämlcih Deine Schilderung, den genauen Blitz und als "Zeuge" den Eli, der die Kosten und die defekten Geräte dem Umfang und der Art nach bestätigt.

          Alles andere würde darauf hindeuten, daß es irgenwo Zweifel gibt.

          Es gibt übrigens auf Überspannungsschäden spezialisierte Gutachter, aber die will Deine Vers. wohl nicht bezahlen.
          Peter
          never fummel a running system...

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            #6
            In der Regel läuft dies anders.
            Bei Schäden bis 300 €, welche ggf. noch durch den Kundenservice geregelt werden können = o.k. Bei Schäden über diese Grenze holt die Versicherung die Komponenten ab und lässt diese auf Schaden bzw. Wiederinstandsetzung bei einer autorisierten Firma (Frankfurt) prüfen. Dieses Gutachten ist ausschlaggebend auf die Leistungspflicht der Versicherung.

            Diesen Weg würde ich beschreiten, alles andere ist für mich Käse und hilft dem Versicherungsnehmer in keinster Weise. ALs Versicherungsgeber würde ich alle "Pseudogutachten" meienr Kunden ablehnen.

            Also Versicherung anrufen, denen definitv die Teile zur Verfügung stellen und zur Leistung auffordern. Belastbare Angebote für Wiederbechaffung vorlegen.

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              #7
              Danke schon mal für eure Antworten.

              Ich hatte vor 3 Jahren schon mal einen Überspannungsschaden durch Gewitter. Damals hat es einen 8-fach Binäreingang erwischt und ich habe sogar ohne Nachweis einen neuen erstattet bekommen. Jetzt liegt es an der Schadenhöhe (>500€) dass man eine Bestätigung haben möchte. Ich werde wohl erstmal einen Eli bitten, sich die beiden Geräte anzusehn und ihn fragen, ob er bestätigen kann, dass es ein Überspannungsschaden sein kann. Evtl. reicht das ja dann wirklich schon. Der Tipp mit den Bildern ist eine gute Idee, denn die beiden LED sind wirklich komplett verschmort, d.h. quaai gar nicht mehr vorhanden. Ich werde dann mal berichten, ob das ausgereicht hat. Die Versicherung hat definitiv kein Gutachten gefordert sondern nur einen Nachweis von einer Fachfirma.

              Ich frage mich übrigens wieso es nur diese beiden Geräte erwischt hat und in dem BE-Modul nur die ersten beide Kanäle. Es hängen nämlich 4 gleiche 8-fach-Module am Konzentrator. Und dazu noch die Wetterstation, die ja noch extrem weit weg von der Hauseinspeisung ist.

              Ab wann hätten eigentlich Mittel/Grob-Schutz von Dehn ansprechen müssen? Vermutlich erst bei deutlich höheren Spannungen, oder? aber wären dann nicht ohnehin alle Niederspannungsgeräte schon defekt?
              Fragen über Fragen, denn ich würde gerne abschätzen, ob weitere Maßnahmen in Überspannungsschutz Sinn machen.

              Viele Grüße

              André

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                #8
                Hi Andre,

                wie lang sind den die Leiter die an den Geräten dran hängen und wo gehen sie lang bzw. hin ?

                Stell Dir vor Du trittst gegen einen Eimer der halb voll mit Wasser ist, was passiert ?

                Die Spannung auf den Leitern in der Nähe eines Blitzeinschlags verhält sich ähnlich. An dem einen Ende geht sie hoch und an anderen Ende geht sie runter. Der Blitz ist der Tritt

                Vielleicht hilft Dir das Bildnis gemeinsam mit dem Wissen über deine Verkabelung den Unterschied hier zu finden.

                Gruß Tbi

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                  #9
                  Andre,
                  zum Them Blitzschutz demnächst wieder ein Fachvortrag aus dem Hause Dehm beim Stammtisch Franken. Bei uns vorbei schauen lohnt sich immer.

                  Bezüglich Deiner Vorgehensweise melde ich Bedenken an; ist aber Dein Schaden!
                  In der Regel gibt bei einer Regulierung die Versicherung Regeln vor. Sie erklennt den Schaden nach Eingang der Rechnung an oder Sie holt sich die beschädigten Teile und führt diese selbst einer Prüfung zu. Dieser Praxis bedienen sich alle Versicherer. Auf diesem Wege erhalten Sie auch ein neutrales Gutachten, welches sie letztlich zu Leistung verpflichtet oder nicht.

                  Alles andere ist nicht zielführend mit Ausnahme Deine Versicherung beauftragt Dich ausdrücklich dies zu tun. Eine derartige Entscheidung ist mir seit Jahrzehnten nicht mehr zu Ohren gekommen.

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                    #10
                    Klasse das mit dem Vortrag! Beim Stammtisch im November?

                    Ansonsten: Völlig richtig, zumal es dafür auch einen Außendienst der Versicherung gibt.

                    Das "Gutachten" des lokalen Handwerkers ist ehr kontraproduktiv, das hat keinen Wert.

                    d.h. die Versicherung muss im Zweifel mindestens ZWEI Gutachten bezahlen...
                    Keine Garantie auf Richtigkeit! Bitte nicht zu Hause nachmachen!

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                      #11
                      Ich habe einen "unabhängigen" Finanz- und Versicherungsberater (Fa. Assego). Er hat mit die Versicherungen vermittelt und ist auch mein Ansprechpartner im Schadensfall. Er klärt dann alles mit der Versicherung. Er hat zunächst die Verträge geprüft und dann die entsprechende Versicherung angeschrieben. Diese hat dann, um eine solche Bestätigung einer Fachfirma gebeten. Wenn ein Gutachten, wie oben geschrieben, deutlich teurer ist als die Schadenshöhe, würde alles andere ja auch keinen Sinn machen, oder?
                      Wenn ich von Rügen zurück bin, werde ich das ganze mal anleiern und mal berichten. Aber wie gesagt, es war der Wunsch der Versicherung nicht mein Vorschlag oder meine Initiative.

                      Viele Grüße

                      André

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