Regel 1:
Ein IP Router kann grundsätzlich als Linienkoppler oder
als Bereichskoppler eingesetzt werden. Die physikalische
Adresse hat die Form x.y.0, mit x=1...15, y=1...15 als Lininekoppler und x.0.0, mit x=1...15 als Bereichskoppler.
Regel 2:
Wenn ein IP Router als Bereichskoppler mit der physikalischen
Adresse x.0.0 eingesetzt wird, darf kein
IP Router als Linienkoppler topologisch „unterhalb“ dieses IP Routers , d.h.
mit einer physikalischen Adresse x.y.0 (y=1...15), eingesetzt
werden (siehe Bild 2, IP Router als Bereichskoppler).
Regel 3:
Wenn ein IP Router als Linienkoppler (z.B. 1.2.0) eingesetzt
wird, darf kein IP Router mit zugehöriger Bereichskoppleradresse
(z.B. 1.0.0) „oberhalb“ im System eingesetzt
werden (siehe Bild 3, IP Router als Linienkoppler).
Ein IP Router kann grundsätzlich als Linienkoppler oder
als Bereichskoppler eingesetzt werden. Die physikalische
Adresse hat die Form x.y.0, mit x=1...15, y=1...15 als Lininekoppler und x.0.0, mit x=1...15 als Bereichskoppler.
Regel 2:
Wenn ein IP Router als Bereichskoppler mit der physikalischen
Adresse x.0.0 eingesetzt wird, darf kein
IP Router als Linienkoppler topologisch „unterhalb“ dieses IP Routers , d.h.
mit einer physikalischen Adresse x.y.0 (y=1...15), eingesetzt
werden (siehe Bild 2, IP Router als Bereichskoppler).
Regel 3:
Wenn ein IP Router als Linienkoppler (z.B. 1.2.0) eingesetzt
wird, darf kein IP Router mit zugehöriger Bereichskoppleradresse
(z.B. 1.0.0) „oberhalb“ im System eingesetzt
werden (siehe Bild 3, IP Router als Linienkoppler).
Regel 3 ist die Umkehrung von Regel 2, daher eigentlich überflüssig.


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